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Haftung Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter.

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Präsentation zum Thema: "Haftung Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter."—  Präsentation transkript:

1 Haftung Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

2 Haftung Unterscheidung in
zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Haftung Beide sind nebeneinander möglich!! Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

3 Strafrechtliche Haftung
Anspruch des Staates, verbotene Verhaltensmuster zu sanktionieren Hauptanwendungsfälle im Sport: > Körperverletzung > Tötungsdelikte insbesondere durch Unterlassen!! Sehr selten! Beispielsfall:Sachsen-Anhalt Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

4 Zivilrechtliche Haftung
Auf Ersatz eines entstandenen Schadens bzw. auf Erfüllung gerichtet Kann entstehen aus Verträgen oder unerlaubter Handlung Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

5 Unerlaubte Handlung Haftungsvoraussetzungen im Straf- u. Zivilrecht ähnlich: Haftungsgrund Keine Rechtfertigung Verschulden Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

6 Haftungsgrund Aktives Handeln > z.B. Schlagen
=> im Kanusport nahezu ohne Bedeutung Unterlassen > wenn eine Pflicht zum Handeln bestand Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

7 Unterlassen Rechtspflicht zum Handeln (z.B. Unterlassene Hilfeleistung) Vorausgegangenes Handeln Garantenstellung Verkehrssicherungspflichten Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

8 Sorgfaltsmaßstab Je gefährlicher die Aktion, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (-> Wildwasser) Keine überzogenen Maßnahmen! Nur solche, die vernünftigerweise zumutbar sind! Besondere Vorsicht bei Kindern und Jugendlichen! Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

9 Rechtfertigung Wenn die Handlung oder das Unterlassen vom Recht gebilligt wird: Notwehr Notstand Selbsthilfe Einwilligung (Achtung: Bei Minderjährigen immer von den Erziehungsberechtigten einholen! Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

10 Verschulden Vorsatz (mit Wissen und Wollen)
Fahrlässigkeit (wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt) Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

11 Haftungsausschluss Satzung Einzelabreden Teilnahmebedingungen
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

12 Haftungsausschluss Durch Satzung „Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für Schäden, die aus einem (leicht) fahrlässigen Verhalten entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die bei der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte entstehen, sowie für Schäden bei Unfällen oder Diebstählen“ Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

13 Haftungsausschluss Einzelabreden „ Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Vereins und seiner Hilfspersonen für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“ Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

14 Haftungsausschluss Teilnahmebedingungen „Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Vereins und seiner Hilfspersonen für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit Teilnahme an der Veranstaltung wird dieser Haftungsausschluss akzeptiert.“ Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

15 Planung und Durchführung
Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen können Checklisten eine wertvolle Hilfe sein. Sie sollten aber immer allgemein gehalten werden und keine verbindlichen Anweisungen an Mitarbeiter enthalten,da ansonsten bei Missachtung einzelner Punkte sehr leicht das Fehlverhalten dokumentiert und damit die Haftung begründet werden kann! Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter


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