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Veröffentlicht von:Juliane Schleimer Geändert vor über 11 Jahren
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Kieferorthopädie & Mundhygiene Martin- Luther- Universität Halle
R. Fuhrmann Martin- Luther- Universität Halle
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Risiken kieferorthopädischer Therapie
Gewebedefekte - Schmelzdefekte, kariöse Läsionen ‚white spots‘ Schmelzdefekte - parodontale Läsionen Gingivitis, Parodontitis Recessionen, Knochendehiszenzen Wurzelresorptionen
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Haftung für Gewebsdefekte ?
Bei einer Klage aufgrund von Gewebsdefekten ist unabhängig von der Art, Größe, Lokalisation der Zahnarzt in der Beweispflicht . Was führte zu diesen beklagten Defekten ? Wann waren die Läsionen erstmals sichtbar ? - vor, während und nach KFO Erfolgte eine umfassende individualisierte Aufklärung ?
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Haftung für Gewebsdefekte ?
Zahnarzt in der Beweispflicht . Erfolgte eine Ermahnung des Patienten ? - wie oft und wann - mündlich - schriftlich Eltern, - Abmahnung über Krankenkasse Wie oft erfolgten Instruktionen über - Hygiene, Plaquefärbung, Kons.- Anweisung zum Hauszahnarzt ?
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Haftung für Gewebsdefekte ?
Zahnarzt in der Beweispflicht . Dokumentation der Befunde (Fotos, Modelle ?) und der entsprechenden Aufklärung Richter an Anwalt: Was wurde wann in welcher Form veranlasst ? Wie wollen Sie das nachweisen ? Bitte klären Sie das mit Ihrem Mandanten dem Herrn Zahnarzt kurz vor der Tür !
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Dokumentationsfehler Aufklärungsfehler
Diagnosefehler Behandlungsfehler Planungsfehler Nachsorgefehler Behandlungsfehler Haftung des Zahnarztes Dokumentationsfehler Aufklärungsfehler Diagnostik Aufklärung Operationsablauf Risikoaufklärung Sicherungsaufklärung Behandlungsalternativen Kosten
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Forensische Aspekte I. KFO-Behandlung ist eine „Körperverletzung“.
Einsicht und Einverständnis in die Behandlungsnotwendigkeit, den Therapieablauf, mögliche Alternativen und Risiken müssen vor Behandlungsbeginn erzielt werden. Gebot jeder Therapie nihil nocere
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Forensische Aspekte II.
Aufklärungspflicht des Arztes Befunde erklären Behandlungsvorschlag Therapiealternativen Komplikationen und Risiken Rezidive und Nebenwirkungen Kosten Dokumentation der Aufklärung
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Forensische Aspekte III.
Individualisierter Aufklärungsbogen Mitarbeit bei der Mundhygiene Protokollführer = Zeuge Demonstration der Mundhygiene (Karte !) Name der Helferin eintragen (Karte !) Unterschrift der Eltern / Patient
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Haftung für Schmelzdefekte
Verantwortung liegt nur dann beim Patient wenn Folgende Dokumentation nachweisbar ist: - individualisierte Aufklärung (Arzt) - Demonstration der Mundhygiene - mehrfache Ermahnung - Information der Eltern - Information der Kasse - Überweisung zum HZA (KONS !) - Androhung des Abbruchs der KFO
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Forensik – Fragen I. Unterlassungserklärung des Patienten / Eltern
wenn kostenpflichtiges Mundhygieneprogramm nicht gewünscht ? Notiz in der Karteikarte: Empfehlung Mundhygieneprogramm / Eltern abgelehnt (70 Eu ) Unterschrift bds. Kassenprophylaxe ? (IP-Positionen)
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Forensik – Fragen II. Wer rechnet die Kassenprophylaxe ab ?
ZA oder KFO ? ZA hat Vorrang ! Warum ? Za der Familie, dauerhafte Betreuung MB bei mangelhafter Mundhygiene ? Fehlende Einsicht und Lernbereitschaft in Mundhygiene ? Dann ist MB kontraindiziert ! Dokumentation der Plaque und Blutung ! Plaqueanfärbung, MU-Hygienestatus usw. !
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Forensik – Fragen III Antwort Variante a.
Ist die Ablehnung der Behandlung eines GKV - Patienten ohne Mundhygieneprogramm seitens des Zahnarztes / Kieferorthopäden kassenrechtlich zulässig ? Kassenrechtliche Fragen bitte an den Justitiar der KZV !
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Forensik – Fragen Antwort Variante c
Ablehnung der Behandlung eines GKV - Patienten ohne Mundhygieneprogramm zulässig ? Zahnärzte: Diagnosen Indikation und Kontraindikation für KFO Behandlungskonzept Antworten: Warteliste Fehlende Mundhygiene ist Kontraindikation für MB ! Keine Aufnahmekapazität in meiner Praxis.
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Sozial schwache Patienten haben bei Klagen
kein finanzielles und juristisches Risiko
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Forensik – Fragen IV. Gibt es Unterschiede zwischen Kinder und
Erwachsenenbehandlung ? - zahllose Unterschiede bei der Mundhygiene - forensische Unterschiede (Eltern !)
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Altersunterschiede Zahnärztliche Prävention (WHO)
- keine Altersgruppe gebunden - in allen Altersgruppen als vorrangige ärztliche Aufgabe ? anzusehen …
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Grundsätze für apparative Maßnahmen
Die Belastung des Patienten sollte möglichst gering sein elektrische Zahnbürste
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Urteil: Klage abgewiesen - Warum ?
Aufklärung über Risiken - Karte, individual. Aufklärungsbogen - KFO - Behandlungsplan chirurg. Bisslagekorrektur vorbehalten 7 x Ermahnung über Mundhygiene 4 x Ermahnung für HG, Klasse II Gummis Aufklärung über Verankerungsverlust
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