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Die Biene und die §§.

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Präsentation zum Thema: "Die Biene und die §§."—  Präsentation transkript:

1 Die Biene und die §§

2 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Einleitung Unterscheidung öffentliches und privates Bienenrecht Rechtsstellung der Biene Recht am Bienenschwarm Haftung des Imkers Fragen

3 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Einleitung: Recht hat immer eine Rechtsgrundlage: Verfassung / Gesetz / Verordnung Bundesrecht / kantonales Recht / Recht auf Gemeindeebene Richter und Verwaltung wenden diese Rechts-grundlagen an: Menschen entscheiden, mit allen Konsequenzen!

4 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Bienenrecht: Gesamtheit aller gesetzlichen Bestimmungen, welche die Bienen und die Bienenhaltung betreffen, sowie Entscheide, welches dieses Recht anwenden. Unterscheidung öffentliches und privates Bienenrecht

5 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Öffentliches Bienenrecht: Befasst sich mit Rechtsfragen, welche das Verhältnis zwischen dem Imker und dem Staat bzw. seiner Vollzugsorgane auftreten, wie baurechtliche Fragen beim Erstellen von Bienenständen Inverkehrbringen von «Bienenprodukten» - Lebensmittelrecht Tierseuchengesetzgebung Steuerrecht u.a. Wird von Amtes wegen angewandt!

6 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
«Privatrechtliches» Bienenrecht Betrifft Fragen, welche sich um den Imker und die Bienen in Bezug auf Nachbarn, Vermieter, etc. , stellen: Wer haftet im Falle eines Bienenstiches? Wer haftet, wenn Bienen vergiftet werden? Darf der Vermieter die Bienenhaltung verbieten? Es gilt der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter!

7 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Rechtsstellung der Biene Tiere allgemein haben keine Rechtspersönlichkeit Bienen gelten als Nutztiere Bienen sind keine Wirbeltiere und deshalb nicht dem Tierschutzgesetz unterstellt Bienen sind nicht gegen Misshandlungen geschützt, es gibt keine Vorschriften bezüglich Haltung und Zucht Aber: Tierseuchengesetzgebung

8 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Recht am Bienenvolk oder Bienenschwarm Bienenvölker am Bienenstand gehören dem Imker Entwendung ist Diebstahl Zerstörung ist Sachbeschädigung Bienenschwarm gehört dem Imker, solange er nicht als herrenlos gilt. Art. 719 Abs. 1 ZGB: Gefangene Tiere werden herrenlos, wenn sie die Freiheit wieder erlangen und ihr Eigentümer ihnen nicht unverzüglich und ununterbrochen nachforscht und sie wieder einzufangen bemüht ist. Art. 719 Abs. 1 ZGB:  Bienenschwärme werden dadurch, dass sie auf fremden Boden gelangen, nicht herrenlos.

9 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Strafbarkeit des Imkers (Strafrecht) - Theorie Bienenstich verletzt den Körper = Körperverletzung (Art. 125 StGB) Gestochener reagiert allergisch und stirbt: Kann man dem Imker ein Vorwurf machen = fahrlässig Tötung (Art. 117 StGB) Reagiert Imker falsch bzw. nicht und es kommt zu einem Todesfall = Unterlassung der Nothilfe (Art. 128 StGB)

10 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Haftung des Imkers als Tierhalter (Privatrecht) (Art. 41 i.V.m. Art. 56 OR) Widerrechtlichkeit Natürliche und adäquate Kausalität Nachweis der Einhaltung der gebotenen Sorgfalt misslingt (Gefährdungshaftung) Finanzieller Schaden = Vermögenseinbusse

11 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Prozessrechtliche Überlegungen Geschädigter muss Haftungsvoraussetzungen beweisen Woher stammt die Biene? Stich allenfalls selbstverschuldet? Wie hoch ist der Schaden? Gibt es einen finanzielle Einbusse wegen des Stiches? Bsp: Entscheid des Obergerichts TG aus 2003

12 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Schlussfolgerung Risiko für den Imker, wegen Bienenstich zu haften, ist sehr gering! Trotzdem Vorsichtsmassnahmen ergreifen Natürliche Abgrenzungen zum Flugloch bauen Warntafeln aufstellen Medikamente in der Nähe haben Bei Standbesuch auf Risiko hinweisen / Einwilligung einholen Versicherungsfrage klären

13 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Versicherungsfrage Abklären, ob in der eigenen Haftpflichtversicherungs-police Risiko Tierhalterhaftung ausgeschlossen ist? VDRB hat eine Haftpflichtversicherung für «Vereins-mitglieder» in Ausübung der Vereinstätigkeit (bspw. Grundskurs) => Berater/innen sind versichert

14 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Offene Fragen ?

15 Beraterweiterbildung 2018 Rechtsfragen
Danke für Aufmerksamkeit


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