Patientenverfügung Bettina Kraushaar Mai 2015.

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 Präsentation transkript:

Patientenverfügung Bettina Kraushaar Mai 2015

Wir unterscheiden Generalvollmacht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Bank und Geldangelegenheiten medizinische und pflegerische Belange Für Gesundheits-und Aufenthaltsangelegen-heiten Ergänzend zur Vorsorgevollmacht, als gesetzlicher Vertreter

Vorsorge bei Einwillungsunfähigkeit Wünsche und Bedürfnisse sollen Beachtung finden, Selbstbestimmung über Leiden, Krankheit Sterben, medizinische Abläufe Dank der modernen Medizin können heute viele Krankheiten geheilt und Leiden gelindert werden. Andererseits befürchten viele Menschen eine Übertherapie oder künstliche Lebensverlängerung, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. niemand verpflichtet, eine Patientenverfügung abzufassen

PV wird immer mehr beachtet Rechtsverbindlich Enthält individuelle und persönliche Belange ,( Werte, spirituelle Wünsche ) Aussagen über die gewünschte , medizinische und pflegerische Versorgung Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde die Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert Schriftliche Festlegung( Unterschrift eigenständig oder Notar, besser alle 2 Jahre aktualisieren, neu unterschreiben, wird dadurch nicht wirkungslos, aber auch der mündliche Wunsch kann berücksichtigt werden) Missachtung der PV ist Körperverletzung Vielzahl verschiedener Vorsorgeformulare, nur MUT

Es gibt keine Verpflichtung für eine Patientenverfügung Wenn Sie keine Patientenverfügung haben oder wenn die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, muss für Sie eine Vertreterin oder ein Vertreter (Betreuer oder Bevollmächtigter) entscheiden, ob sie oder er in die ärztlich indizierte Maßnahme einwilligt oder nicht. Bei dieser Entscheidung darf die Vertreterin oder der Vertreter keine eigenen Maßstäbe zugrunde legen, sondern muss Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und auf dieser Grundlage entscheiden (§ 1901a Absatz 2 BGB). Dabei sind insbesondere Ihre früheren Äußerungen, Ihre Überzeugungen und Wertvorstellungen zu berücksichtigen. 1.6

Verwahrung einer Patientenverfügung Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere Ihre Ärztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte, Betreuerin oder Ihr Betreuer, aber gegebenenfalls auch das Betreuungsgericht, möglichst schnell und unkompliziert Kenntnis von der Existenz und vom Aufbewahrungsort einer Patientenverfügung erlangen können. Hinweis bei sich tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt ist Bei Einweisung in eine Institution ( Klinik z.B.) Hinweis mitteilen oder Kopie Siehe Mittelblatt

Vertrauensperson angeben Wenn Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, sollte auch diese informiert sein Wenn Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter bestellt haben, ist diese Person verpflichtet, die Patientenverfügung zu prüfen, Ihren Behandlungswillen festzustellen und ihm Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§ 1901a Absatz 1 Satz 2 BGB). Sie darf nicht ihren Willen an die Stelle des Patientenwillens setzen.

Vorrausetzung einer Beachtung der Patientenverfügung die darin enthaltenen Erklärungen sind freiverantwortlich, insbesondere ohne äußeren Druck, abgegeben die Patientenverfügung darf nicht widerrufen worden sein. Festlegungen in einer Patientenverfügung sind daher nicht bindend, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Sie sie zum Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten lassen wollen. Unbeachtlich sind Anordnungen, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (§ 134 BGB). Deshalb kann in einer Patientenverfügung beispielsweise vom Arzt keine strafbare Tötung auf Verlangen gefordert werden.

im Zusammenhang mit Leid im Zusammenhang mit Sterben Was ist mir wichtig im Zusammenhang mit Leid im Zusammenhang mit Sterben im Zusammenhang mit Tod

das bisherige Leben (Was ist mir in meinem Leben bislang wertvoll gewesen? Bin ich mit meinem Leben zufrieden, so wie es war? Was hätte ich mir anders gewünscht in meinem Leben? Würde ich mein Leben anders führen, wenn ich es von vorn anfangen könnte? ...),

das zukünftige Leben (Möchte ich möglichst lange leben das zukünftige Leben (Möchte ich möglichst lange leben? Oder ist mir die Qualität des Lebens wichtiger als die Lebensdauer, wenn beides nicht in gleichem Umfang zu haben ist? Welche Wünsche/Aufgaben sollen noch erfüllt werden? Wovor habe ich Angst im Hinblick auf mein Sterben? ...),

eigene leidvolle Erfahrungen (Wie bin ich mit Krankheiten oder Schicksalsschlägen fertig geworden? Was hat mir in schweren Zeiten geholfen? ...),

die Beziehungen zu anderen Menschen (Welche Rolle spielen Familie oder Freunde für mich? Kann ich fremde Hilfe gut annehmen? Oder habe ich Angst, anderen zur Last zu fallen? ...),

das Erleben von Leid, Behinderung oder Sterben anderer (Welche Erfahrungen habe ich damit? Löst das Angst bei mir aus? Was wäre für mich die schlimmste Vorstellung? ...),

die Rolle von Religion/Spiritualität im eigenen Leben (Was bedeutet mir mein Glaube/meine Spiritualität angesichts von Leid und Sterben? Was kommt nach dem Tod? ...).

Was soll enthalten sein Eingangsformel* → Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll* → Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen* → Wünsche zu Ort und Begleitung → Aussagen zur Verbindlichkeit → Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen → Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung → Organspende → Schlussformel* → Schlussbemerkungen → Datum, Unterschrift* → Aktualisierung(en), Datum, Unterschrift → Anhang: Wertvorstellungen

wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde ... → ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist ... Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist4.

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, → aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung. oder → wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung. → die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf.

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, → dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten. oder → dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, → dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann. oder → dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgen. → dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen.

A. In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich Wiederbelebung A. In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich → Versuche der Wiederbelebung. oder → die Unterlassung von Versuchen der Wiederbelebung. → , dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht verständigt wird bzw. im Fall einer Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird. lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab.oder → lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen ärztlicher Maßnahmen (z. B. Operationen) unerwartet eintreten

eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann. oder → dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf

Dialyse In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich → eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann. oder → dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.

Antibiotika In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich → Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann. oder → Antibiotika nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung. → keine Antibiotika.

BLUT:In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich → die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann. oder → die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung. → keine Gabe von Blut oder Blutbestandteilen.

Ort der Behandlung, Beistand Ich möchte → zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden.oder → wenn möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben.oder → wenn möglich in einem Hospiz sterben. → Beistand durch folgende Personen:

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht → Ich entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber folgenden Personen: _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit Herr/Frau __________________________________________________________________ wurde von mir am __________________________________________________________ bezüglich der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt. Er/Sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig. Datum _____________________________________________________________________ Unterschrift, Stempel der Ärztin/des Arztes _______________________________________________________________________________________________________________ → Die Einwilligungsfähigkeit kann auch durch eine Notarin oder einen Notar bestätigt werden.

Aktualisierung → Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe. oder → Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von……………………………………………….(Zeitangabe) ihre Gültigkeit verlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige. → Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend: (Alternativen) in vollem Umfang. mit folgenden Änderungen: ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________