Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/20071 § 5 Das Verlöbnis I. Inhalt 2. Abschnitt: Die Eheschließung Unter Verlöbnis versteht man sowohl das.

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Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/20071 § 5 Das Verlöbnis I. Inhalt 2. Abschnitt: Die Eheschließung Unter Verlöbnis versteht man sowohl das der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft vorausgehende gegenseitige Versprechen, die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft miteinander einzugehen, als auch das durch dieses Versprechen begründete Rechtsverhältnis. Das Verlöbnis geht traditionell der Ehe voraus und ist in §§ 1297–1302 BGB geregelt.

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/20072 Wichtiger Grund iSv § 1298 III BGB sind Tatsachen, die bei verständiger, die Einzelumstände berücksichtigender Würdigung den Zurücktretenden von der Verlobung bzw. der Ehe abgehalten hätten. Gemäß §§ 1299, 1298 I BGB ist das negative Interesse zu ersetzen, d.h. der Schaden, der im Vertrauen auf den Fortbestand des Verlöbnisses und seinen Übergang in die Ehe erlitten worden ist (dagegen nicht die Vorteile, die die Ehe dem Ersatzberechtigten gebracht hätte, sog. Erfüllungsinteresse). II. Rechtsfolgen

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/20073 § 6 Die Eheschließung I. Grundsätzliches zum Begriff der Ehe Gemäß § 1310 I 2 iVm § 1314 II Nr. 5 BGB muß der Standesbeamte seine Mitwirkung verweigern, wenn beide Ehegatten sich bei der Eheschließung offenkundig darüber einig sind, daß eine eheliche Lebensgemeinschaft zwischen ihnen nicht begründet werden soll. II. Die Form der Eheschließung

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/20074 Fall 1: Bärbel will ihren Hans heiraten, hat aber terminliche Probleme. Sie schickt deshalb ihre Zwillingsschwester Kathrin zur standesamtlichen Trauung. Niemand merkt etwas. Zwei Wochen später kommt alles raus. Hans möchte wissen, ob er verheiratet ist, wenn ja, mit wem. III. Die Ehefähigkeit 1.Die Ehemündigkeit, § 1303 BGB 2. Die Geschäftsfähigkeit, § 1304 BGB

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/20075 IV. Die Eheverbote 1. Die trennenden Eheverbote a) Das Verbot der Doppelehe, § 1306 BGB b) Das Eheverbot der Verwandtschaft, § 1307 BGB 2. Das aufschiebende Eheverbot der Adoption, § 1308

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/20076 V. Willensmängel bei der Eheschließung, § 1314 Abs Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB 2. Irrtum, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB 3. Täuschung, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB 4. Drohung, § 114 II Nr Scheinehe, § 1314 II Nr. 5

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/ Die fehlerhaft zustande gekommene wirksame Ehe 2. Die aufhebbare Ehe 3. Die Nichtehe VI. Die Folgen der fehlerhaften Ehe