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DIE DEUTSCHE PERSPEKTIVE NACH 1945 LSBT*IQ-POLITIKEN IM WANDEL – EUROPA, DEUTSCHLAND, HESSEN.

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1 DIE DEUTSCHE PERSPEKTIVE NACH 1945 LSBT*IQ-POLITIKEN IM WANDEL – EUROPA, DEUTSCHLAND, HESSEN

2 DAS ERBE DES DRITTEN REICHS ▸ 1949 - Deutschland erhält das Grundgesetz Der von den Nazis 1935 eingeführte Paragraph §175 wird ohne Abschwächung in das neue Grundgesetz übernommen. ▸ 1957 - Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Beibehaltung des Paragraphen §175 als verfassungsgemäß und damit legal.

3 NEUE ZEITEN? ▸ 1969 - Erste Reform des §175 Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen volljährigen Männern (21) wird entkriminalisiert. Jedoch weisen alle beteiligten Parteien darauf hin, dass homosexuelle Handlungen nach wie vor nicht moralisch seien und abscheulich blieben. ▸ 1973 - Zweite Reform des §175 Die Altersgrenze wird auf 18 Jahre herabgesetzt.

4 ▸ 1980 - Das Transsexuellen-Gesetz wird verabschiedet Ab diesem Tag sind transsexuelle Menschen in der Lage ihre Rufnamen ( kleine Lösung ) oder auch das Geschlecht in ihrer Geburtsurkunde zu ändern ( große Lösung )

5 ▸ 1992 - Erste Kampagne des SVD zur „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ ▸ 1994 - Der §175 wird aus dem Strafgesetzbuch gestrichen Dies geschieht im Zuge der Überarbeitung der Gesetzgebung nach der Wiedervereinigung und ist der fortschrittlicheren Rechtslage in der DDR zuzuschreiben. ▸ 1997 - Sachsen-Anhalt implementiert auf Landesebene ein Gesetz um den rechtlichen Schutz von Homosexuellen zu verbessern DIE 90´IGER

6 ▸ 2001 - Das Gesetz zur „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ kommt. ▸ 2002 - Das Parlament verabschiedet eine Änderung zum Umgang mit Verbrechen des Nazi-Regimes. Verurteilungen die im Zusammenhang mit dem §175 stehen werden nun als unrechtmäßig eingestuft und aufgehoben ▸ 2006 - Das Antidiskriminierung-Gesetz kommt. Es setzt nicht nur EU-Direktiven um, sondern beinhaltet auch das Verbot von Diskriminierung auf Grund von sexueller Orientierung oder Identität EIN NEUES JAHRTAUSEND

7 ▸ Seit 2008 - Das Verfassungsgericht hat die rechtliche Situation von Transsexuellen schrittweise verbessert. So dürfen diese nun im Ausweisdokumenten ihr Geschlecht frei wählen - unabhängig von der geschlechts-angleichenden Operation. Bestehende Eheschließungen müssen nicht mehr zwingenderweise aufgehoben werden. Dies führte zu einer Vielzahl von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. ▸ 2010 - Immer noch bestehen Unterschiede bei der Eingetragenen Partnerschaft und der Ehe in wichtigen Bereichen wie Adoptions- und Steuerrecht

8 ▸ 2013 - Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts fordern mehr Rechte für Gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Der Bundesrat spricht sich für die Öffnung der Ehe aus …. Diese Initiative wird jedoch nicht vom Bundestag aufgegriffen.

9 ▸ Die Lebenspartnerschaft ist mittlerweile fast völlig an die Ehe angeglichen. ▸ Unterschiede im Abstammungsrecht Inzwischen werden immer mehr Kinder in die Lebenspartnerschaften von zwei Frauen hineingeboren. Diese Kinder sind rechtlich nur Kinder der leiblichen Mütter. Die Co-Mütter werden erst durch eine Stiefkindadoption zum zweiten rechtlichen Elternteil des Kindes. Das Verfahren zieht sich oft lange hin. Das ehelich geborene Kind hat dagegen von Geburt an zwei Elternteile (§ 1592 Nr. 1 BGB). Für das uneheliche Kind besteht durch Anerkennung der Vaterschaft (§§ 1592 Nr. 2, 1594 ff. BGB) schon vor der Geburt, aber auch zeitnah nach der Geburt, die Möglichkeit, zwei Elternteile zu haben.

10 ▸ Die Lebenspartnerschaft ist mittlerweile fast völlig an die Ehe angeglichen. ▸ Unterschiede im Adoptionsrecht Ehegatten können ein Kind gemeinschaftlich adoptieren und sind dann rechtlich gemeinschaftliche Eltern des Kindes (§ 1754 Abs. 1 BGB). Lebenspartner können ein Kind nur nacheinander adoptieren, sind dann aber ebenfalls gemeinschaftliche Eltern des Kindes (§ 9 Abs. 7 LPartG i.V.m. § 1754 Abs. 1 BGB). Die Sukzessivadoption von Kindern durch Lebenspartner ist sogar in ein und demselben Termin möglich.

11 REGENBOGENFAMILIEN - EIN KLEINER „VORGESCHMACK“ ASSISTIERTE REPRODUKTION (MAI 2015) ▸ Bayern, Berlin und Brandenburg haben keine „Richtlinien zur assistierten Reproduktion“ erlassen > Mitwirkung von Kinderwunschbehandlungen von Lebenspartnern erlaubt ▸ Hamburg - alle Paare einschließlich Lebenspartnerinnen müssen vorher auch eingerichtete Kommission beraten lassen ▸ Restliche Ärztekammern haben die Mitwirkung bei der künstlichen Befruchtung nicht ausdrücklich verboten, sondern offen gelassen

12 REGENBOGENFAMILIEN ASSISTIERTE REPRODUKTION (MAI 2015) ▸ Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben auf Nachfrage bestätigt. Allerdings nicht ausdrücklich bestätigt sondern erklärt diese Fragen könne nur der Gesetzgeber regeln > Diese Regelung steht noch aus ▸ Niedersachsen, Nordrhein und Westfalen-Lippe haben die Landesregierungen auf parlamentarische Anfrage mitgeteilt, die assistierte Reproduktion bei Lebenspartnerinnen sie nicht verboten. ▸ Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein steht die Antwort noch aus.


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