Rechtsstaatlichkeit Verfassungsstaat, Gesetzesstaat, Rechtsschutzstaat

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 Präsentation transkript:

Rechtsstaatlichkeit Verfassungsstaat, Gesetzesstaat, Rechtsschutzstaat Elemente va: Verfassungsbindung Gesetzesbindung (Legalitätsprinzip) Anfechtbarkeit staatlicher Akte Unabhängigkeit der Gerichte Gewaltenteilung Grundrechte

Ordentliche Gerichtsbarkeit (1) Art 82 ff B-VG Vollziehung, Bundessache, Rechtsprechung, Justizverwaltung Richter Unabhängigkeit – Art 87 (1) B-VG Unab- und Unversetzbarkeit – Art 88 (2) B-VG Laien: Geschworene, Schöffen – Art 91B-VG Rechtspfleger – Art 87a B-VG Staatsanwälte – Art 90a B-VG (neu!) Zuordnung zu Gerichtsbarkeit trotzdem Weisungsbindung

Ordentliche Gerichtsbarkeit (2) Zuständigkeit und Verfahren gesetzliche Festlegung – Art 83 (1) B-VG feste Geschäftsverteilung – Art 87 (3) B-VG grundrechtliche Garantie – Art 83 (2) B-VG Mündlichkeit – Art 90 (1) B-VG Öffentlichkeit – Art 90 (1) B-VG Anklageprozess – Art 90 (2) B-VG

Ordentliche Gerichtsbarkeit (3) Aufgaben Zivilrecht, Strafrecht nichthoheitliche Verwaltung sukzessive Zuständigkeiten zB Sozialversicherung, Enteignungsentschädigung Richtervorbehalt für Grundrechtseingriffe zB idR Haft - BVGPersFreiheit „Grundrechtsbeschwerde“ an OGH bei Eingriffen in persönliche Freiheit Amtshaftung

Amtshaftung (1) Art 23 B-VG, AHG Haftung des öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers nicht: Organwalter; allenfalls (beschränkter) Regress funktionelle Zurechnung für Schäden durch hoheitliches Verhalten von Verwaltung oder Gerichtsbarkeit nicht: nichthoheitliche Verwaltung nicht: Gesetzgebung nicht: höchstgerichtliche Entscheidungen

Amtshaftung (2) Rechtswidrigkeit, Schuld, Kausalität Geltendmachung durch Klage vor ordentlichen Gerichten uU Vorlage an VwGH zur Klärung der Rechtswidrigkeit von Bescheiden Ergänzung durch EG-Staatshaftung bei qualifizierter Verletzung drittschützenden Gemeinschaftsrechts auch durch legislatives und höchstgerichtliches Unrecht insoweit Zuständigkeit VfGH – Art 137 B-VG

Missstandskontrolle (1) Volksanwaltschaft – Art 148a ff B-VG, VAG Bundesbehörde Kollegialorgan; zT monokratische Aufgabenverteilung „Wahl“ durch NR – Vorschlag durch drei mandatsstärkste Parteien Unabhängigkeit Vorsitzender als oberstes Verwaltungsorgan Missstandskontrolle in (funktioneller) Bundesverwaltung rechtswidriges oder sonst schlechtes Verhalten auch nichthoheitliche Verwaltung nicht: ausgegliederte Rechtsträger Landesverwaltung durch LVG einbeziehbar Vlbg, Tir: eigene Landesvolksanwaltschaft

Missstandskontrolle (2) Beseitigung von Gerichtssäumnis Verfahren formlose Beschwerde durch jede(n) Betroffene(n) oder von Amts wegen Prüfung – Akteneinsicht und Auskunftsrecht Empfehlung an oberste Behörden Mitteilung über Reaktion an Empfehlung Fristsetzungsantrag bei Gericht; Anregung von Dienstaufsichtsmaßnahmen Sonstige Mittel Bericht an NR Anfechtung VO Klärung Zuständigkeit durch VfGH

Wirtschaftliche Kontrolle (1) Rechnungshof – Art 121 ff B-VG, RHG Bundesbehörde funktionell Organ des NT/LT Unabhängigkeit Präsident – Wahl durch NR, rechtliche und politische Verantwortlichkeit Aufgaben Mitwirkung an Bundeshaushaltsführung Gebarungskontrolle Rechtmäßigkeit ziffernmäßige Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit Sonderaufgaben, ua iZm Bezügebegrenzung, Unvereinbarkeit, Parteispenden

Wirtschaftliche Kontrolle (2) kontrollunterworfene Einrichtungen, va Gebietskörperschaften Sozialversicherungsträger, Kammern ausgegliederte Rechtsträger Verfahren der Gebarungskontrolle Prüfung von Amts wegen oder nach Auftrag NR(Minderheit), BReg, BMin, LT(Minderheit), LReg Einschau Rohbericht und Stellungnahme des Geprüften Endbericht an NR/LT; Veröffentlichung Kompetenzklärung durch VfGH Landesrechnungshöfe und -kontrollämter

Gewaltenteilung (1) Gewaltenteilung als Machtverteilung Gegenbeispiele: Führerwille oder Partei der Arbeiterklasse zwischen Staat und Gesellschaft siehe Grundrechte Gegenbeispiel totalitärer Staat innerhalb des Staates vertikal: zwischen Bund und Ländern horizontal: zwischen Staatsfunktionen (Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit)

Gewaltenteilung (2) horizontale Gewaltenteilung – allgemein ursprünglich mit Standesgliederung und Monarchie verbunden Montesquieu Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung „checks and balances“ Gleichordnung oder Überordnung organisatorisch – Trennung der Organe materiell – Zuordnung von Aufgaben zu Organen Erlassung genereller Regeln Sozialgestaltung aufgrund genereller Regeln Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten

Gewaltenteilung (3) horizontale Gewaltenteilung – Österreich (1) Gesetzgebung – Verwaltung (Regierung) keine konsequente Trennung: keine Inkompatibilität politische Übereinstimmung zwischen Parlaments-mehrheit und Regierung (Misstrauensvotum) Steuerung von Gesetzgebung durch Regierung Kontrolle der Regierung idR durch Opposition Einzelfallgesetzgebung grundsätzlich erlaubt Verordnungserlassung durch Verwaltung Sonderverhältnis Parlament – BPräs

Gewaltenteilung (4) horizontale Gewaltenteilung – Österreich (2) Gesetzgebung – Gerichtsbarkeit weitgehende organisatorische und materielle Trennung: grundsätzlich Inkompatibilität – Art 92, 134, 147 B-VG; § 6a UnvereinbarkeitsG keine Erlassung genereller Regeln durch Gerichte (Ausnahmen) grundsätzliche Unzulässigkeit von gesetzlichen Eingriffen in laufende Verfahren

Gewaltenteilung (5) horizontale Gewaltenteilung – Österreich (3) Verwaltung – Gerichtsbarkeit organisatorische, aber nur ansatzweise materielle Trennung Art 94 B-VG keine Mischbehörden keine gegenseitigen Weisungen u. Instanzenzüge (?) aber Weisungen an StA, sukzessive Zuständigkeiten, VwGH-, VfGH-Kontrolle der Verwaltung, Amtshaftung materiell: Art 6 EMRK, Art 3 BVGPersFreiheit, Art 91 B-VG; sonst aber Wahlfreiheit des Gesetzgebers; zB Streitentscheidung durch Verwaltung (zB UVS) Justizverwaltung durch Einzelrichter

nachgeordnete Behörden Gewaltenteilung (6) Gesetzgebung NR BR LT (RH) (VA) Vollziehung Verwaltung BPräs BReg/Bmin LReg nachgeordnete Behörden Gerichtsbarkeit VwGH, OGH, VfGH Untergerichte