Christopher Ackerl Daniel Geiger SE „Alternative Sanktionsformen“ WS 2009/10.

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 Präsentation transkript:

Christopher Ackerl Daniel Geiger SE „Alternative Sanktionsformen“ WS 2009/10

 alternative Konfliktregelung  alternativ zum Strafverfahren?  Opferkonzentriertheit

 Annahme der Verantwortung durch den Schädiger  Schädiger soll direkt für die Schäden verantwortlich gemacht werden  Verantwortungsübernahme für die Wiedergutmachung

 alle Schäden müssen konkret benannt und ausgeglichen werden  keine Manipulation, kein Zwang, keine Bedrohung  Ehrlichkeit des Täters bei Verantwortungsübernahme  Rechte aller Beteiligten müssen gewahrt werden  Erklärtes Ziel = Reintegration in die Gesellschaft  Mediator muss unparteilich sein

 Weniger als die Hälfte aller Straftaten werden angezeigt  Vorselektion durch Opfer (90-95% aller Straftaten werden durch Anzeige bekannt!)  Problematik: Stellenunterbesetzungen bei der Polizei  Diverse andere Gründe für Unterlassung der A

Geringfügigkeit des Schadens Vermutete Aussichtslosigkeit der Anzeige Bagatellisierung der Tat Verwandtschaft oder Bekanntschaft mit dem Täter

 Angst vor Rache des Täters (zB bei Gewaltdelikten bei Jugendlichen)  Resignation  Misstrauen in die Strafjustiz  Faulheit  Rechtsunkenntnis  Andere persönliche Gründe

 Wiedergutmachung für Opfer statt Bestrafung für Täter im Mittelpunkt  Vergeltung? (Tora, archaisches Prinzip, Vendetta)  Diskussion: Ist das Prinzip Auge um Auge – Zahn um Zahn in unserem Rechtssystem angebracht? Territorialitätsprinzip?

 Bei Vermögensschäden eher Rückerlangung und Schadenersatz, weniger Strafe  Bei Gewaltdelikten eher Strafbedürfnis  Eingriff in höchstpersönlichen Bereich  Fernhalten des Täters von Opfer und Gesellschaft

 Vertrauen in die Strafjustiz könnte (weiter) sinken  Sanktionen müssen sein  Verwaltungsstrafen sollen durch Entschädigungszahlungen ersetzt werden

 Haft soll letztes Mittel sein  Geldersparnis (Vollzugskosten, Verfahrenskosten…)  „Abrutschen“ in das kriminelle Millieu kann verhindert werden  Das OPFER im Mittelpunkt  2.Chance für den Täter

 In der Haft gewisse erzieherische Beeinflussung  Generalpräventiver Charakter könnte durch zu milde Strafen geschwächt werden  Spezialpräventiver Charakter ebenso  Vollzugsbeamte können Risken in der Haft erkennen

 Ausgewogenes System aus Bestrafung und Menschlichkeit  Verantwortungsbewusste Abwägung der Interessen von Opfer, Gesellschaft und Täter  Naives soziales Denken vermeiden  Klare Grenzen für die Anwendbarkeit

 Materialien, Seminararbeit und Referat downloadbar unter (Unterpunkt „Universität) Danke für die Aufmerksamkeit!