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Rebekka Rehm 08. April 2016 Was bedeutet die Einführung eines Unternehmensstrafrechts für KMU? Eine ökonomische Betrachtung Kontakt:

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1 Rebekka Rehm 08. April 2016 Was bedeutet die Einführung eines Unternehmensstrafrechts für KMU? Eine ökonomische Betrachtung Kontakt: rebekka.rehm@wiso.uni-koeln.de

2 Rebekka Rehm 08. April 2016 2 Größenverteilung deutscher Unternehmen Stand 2013, Quelle: IFM Bonn, eigene Darstellung <10 Beschäftigte10-49 Beschäftigte 50-499 Beschäftigte >500 Beschäftigte 2,0% 0,4%

3 Rebekka Rehm 08. April 2016 3 Qualitative Definition des Mittelstandes Einheit von Eigentum und Leitung Stand 2010, Quelle: IFM Bonn Quantitative und qualitative Mittelstandsdefinitionen Quantitative Definition von KMU des IFM Bonn max. 500 Beschäftige

4 Rebekka Rehm 08. April 2016 Annahme: Zwischen dem Inhaber und seinen Mitarbeitern bestehen Informationsasymmetrien. Das Verhalten des Mitarbeiters kann nicht vollständig vertraglich determiniert werden. Für den Mitarbeiter ergeben sich Handlungsspielräume, die er im eigenen Interesse nutzen kann. 4 Die Prinzipal-Agenten-Beziehung zwischen Inhaber und Mitarbeiter Der Inhaber kann versuchen, die strafrechtlich relevanten Handlungen des Mitarbeiters über den Restriktionsrahmen zu beeinflussen.

5 Rebekka Rehm 08. April 2016 5 Crime and Punishment – An Economic Approach (1968) Grundidee Individuen begehen dann Straftaten, wenn der damit verbundene erwartete Nutzen positiv ist. Kalkül Erwarteter Nutzen = Aufdeckungswahrscheinlichkeit x (Einkommen aus Straftat – Strafe) + (1 – Aufdeckungswahrscheinlichkeit) x Einkommen aus Straftat Gary S. Becker (*1930 †2014) Nobelpreis 1977

6 Rebekka Rehm 08. April 2016 6 Fallunterscheidung zum Prinzipal-Agenten-Problem Mitarbeiter Inhaber Erwarteter Nutzen einer Straftat ist positiv Erwarteter Nutzen einer Straftat ist negativ Erwarteter Nutzen einer Straftat ist positiv AB Erwarteter Nutzen einer Straftat ist negativ CD

7 Rebekka Rehm 08. April 2016 7 Fallunterscheidung zum Prinzipal-Agenten-Problem Mitarbeiter Inhaber Erwarteter Nutzen einer Straftat ist positiv Erwarteter Nutzen einer Straftat ist negativ Erwarteter Nutzen einer Straftat ist positiv AB Erwarteter Nutzen einer Straftat ist negativ CD

8 Rebekka Rehm 08. April 2016 8 Aus dem Gesetzesvorschlag… „Anders als §30 OWiG setzt die Vorschrift nicht voraus, dass ein Entscheidungsträger wegen der Zuwiderhandlung selbst auch mit Kriminalstrafe belegt werden könnte. Die Strafbarkeit des Entscheidungsträgers kann […] daran scheitern, dass mehrere Entscheidungsträger alternativ als Täter der Zuwiderhandlung in Betracht kommen, ohne dass geklärt werden könnte, welcher der Verdächtigen die Verantwortung letztlich trägt.“ Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (2013), S. 43

9 Rebekka Rehm 08. April 2016 9 Anreize zum Ausbau von Compliance-Strukturen Anreize Höheres Kostenrisiko Mögliche Straffreiheit bei Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Straftaten (§ 5 Absatz 1 VerbStrG) Mögliche Straffreiheit nach freiwilliger Aufklärung einer Verbandsstraftat (§ 5 Absatz 2 VerbStrG) Strafmildernde Wirkung von bereits erfolgten Präventivmaßnahmen (§ 6 Absatz 3 VerbStrG) Anreizwirkung Stärkere Motivation, Informations- asymmetrien abzubauen Motivation, auf das Kalkül der Mitarbeiter einzuwirken Entsprechende Maßnahmen sind mit Kosten verbunden!

10 Rebekka Rehm 08. April 2016 10 Aus dem Gesetzesvorschlag… „…[v]on der Stärkung einer zeitgemäßen Kultur der Unternehmenscompliance sind zudem positive, wenn auch nicht quantifizierbare Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg der betroffenen Unternehmen, insbesondere im internationalen Wettbewerb, zu erwarten.“ Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (2013), S. 6

11 Rebekka Rehm 08. April 2016 11 Empirische Erkenntnisse zu Compliance im Mittelstand Große Unternehmen Die überwiegende Anzahl der großen Unternehmen hat Compliance- Systeme. Mittelständische Unternehmen –Ca. ein Drittel der Unternehmen gibt an, dass der Nutzen von Compliance die Kosten überkompensieren würde. –Ca. die Hälfte der Unternehmen gibt an, dass Aufwand und Nutzen von Compliance einander die Waage hielten. –Knapp 20 Prozent der Unternehmen geben an, dass die Kosten von Compliance deren Nutzen überwiegen würden. Studie: Becker (2011)

12 Rebekka Rehm 08. April 2016 12 Kosten von Compliance-Management für KMU Geringerer Nutzen einzelner Compliance-Maßnahmen Relativ höhere Fixkosten bei der Implementierung von Compliance- Maßnahmen Schlechtere Verhandlungsposition gegenüber externen (Beratungs-) Unternehmen Keine Belohnung informeller Compliance-Systeme KMU werden ggf. durch die Belohnung nachweisbarer Compliance- Strukturen im Wettbewerb benachteiligt.

13 Rebekka Rehm 08. April 2016 13 Verdrängung informeller Compliance-Systeme Familienunternehmen planen tendenziell langfristiger und die Fluktuation der Mitarbeiter ist geringer. In „Mehrrundenspielen“ ist der Aufbau reziproker Beziehungen zwischen Prinzipal und Agent möglich. Verdrängung intrinsischer Motivation durch extrinsische Anreize  Über den Effekt auf die intrinsische Motivation können Anreize gegenläufig wirken. Die Verdrängung informeller Mechanismen muss durch andere Compliance-Instrumente ausgeglichen werden.

14 Rebekka Rehm 08. April 2016 14 Sanktionen und Erwartungswerte Unternehmen werden in den meisten Fällen nicht so viele Compliance-Maßnahmen implementieren, dass keine Restrisiken bestehen. Größere Unternehmen können das Risiko einer Unternehmensstrafe aufgrund zuverlässigerer Erwartungswerte besser einkalkulieren („Gesetz der großen Zahlen“). Kleinere Unternehmen werden ein höheres Maß an Compliance implementieren, um Risiken zu vermeiden, und erleiden dadurch ggf. einen Wettbewerbsnachteil.

15 Rebekka Rehm 08. April 2016 15 Weitere Aspekte Haftung des Rechtsnachfolgers für eventuelle strafrechtliche Konsequenzen erhöht möglicherweise die Kosten für potentielle Investoren. Diese sind nicht zwangsläufig proportional zur Unternehmensgröße. Inhabergeführte Unternehmen machen den überwiegenden Teil der kleinen und mittleren Unternehmen aus. Zudem handelt es sich bei diesen überproportional häufig um Personengesellschaften. Eine Berücksichtigung der Eigenheiten unterschiedlicher Unternehmensformen scheint ggf. auch aus diesen Gründen wünschenswert.

16 Rebekka Rehm 08. April 2016 DANKE! 16


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