1 Der Haushalt der Stadt Hof Eine Bestandsanalyse zu den Haushaltsplanberatungen 2009.

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 Präsentation transkript:

1 Der Haushalt der Stadt Hof Eine Bestandsanalyse zu den Haushaltsplanberatungen 2009

2 1.Wie die Bayer. Gemeindeordnung und die Kommunale Haushalts- verordnung –KommHV- es vorsehen

3 a) Der Verwaltungshaushalt In ihm werden die Ausgaben und Ein- nahmen des laufenden Betriebs aufgeführt. Hierzu gehören bei den Ausgaben u.a. Personalausgaben Sachausgaben Zinsausgaben

4 Bei den Einnahmen gehören hierzu alle Einnahmen, die für den laufenden Betrieb erzielt werden. Dies sind u. a.: -Steuereinnahmen -Gebühren -Einnahmen des Finanzausgleiches

5 b) Der Vermögenshaushalt In ihm werden die Ausgaben für das Ver- mögen (insbesondere für Investitionen) verbucht. Hierzu gehören u.a. -Bauausgaben In den Vermögenshaushalt gehören auch die Ausgaben zur Tilgung von Krediten.

6 Auf der Einnahmenseite ist ersichtlich, wie die Ausgaben für den Vermögenszuwachs finanziert werden. Dies sind u.a. -der Überschuss aus dem Verwaltungs- haushalt (die sogenannte Zuführung) -Beiträge -Zuschüsse (z.B. des Staates) -Krediteinnahmen (als letzte Möglichkeit)

7 c) Wie wird der Verwaltungshaushalt ausgeglichen? Im Normalfall sollten die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes die Ausgaben übersteigen, so dass der Überschuss als Einnahme im Vermögenshaushalt zugeführt werden kann. Nur im Ausnahmefall ist es zulässig, ein Defizit im Verwaltungshaushalt durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt auszugleichen.

8 d) Wie wird der Vermögenshaushalt ausgeglichen? Im Normalfall sollten das Ausgabevolumen der Einnahmesituation ohne Kreditaufnahme angepasst werden. Nur für Investitionen können Kredite auf- genommen werden. Hierzu bedarf es der Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde (= Regierung von Oberfranken bei der Stadt Hof).

9 Kredite dürfen nur genehmigt werden, wenn die Gemeinde die Zinsausgaben im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet und gleichzeitig aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt eine so hohe Zuführung erwirtschaftet, dass damit die ordentliche Tilgung dauerhaft bezahlt werden kann (= Mindestzuführung). An sich sollte sogar der Werteverzehr des Vermögens (Abschreibungen) aus dem Verwaltungshaushalt mit finanziert werden (=Soll-Zuführung). Die Einnahmen für den Werteverzehr sollten dann in einer Rücklage angelegt werden, die es ermöglicht, das Vermögen regelmäßig zu erneuern.

10 Wenn sich der Vermögenshaushalt nur durch Kredite ausgleichen lässt und diese durch die Rechtsaufsicht nicht genehmigt werden (können), dann kann die Haushaltssatzung nicht in Kraft treten. Für diesen Fall gelten die Regelungen des Art. 69 GO.

11 Wenn nach Abschluss des Haushaltsjahres die Ausgaben des Vermögenshaushaltes die Einnahmen tatsächlich übersteigen, kommt es zu einem Sollfehlbetrag. Dieser ist innerhalb von 2 Jahren zu veran- schlagen und auszugleichen (das heißt, man setzt diesen Fehlbetrag als fest- stehende Ausgabe wieder an).

12 2. Die Ausgangssituation der Stadt Hof für 2009 Schuldenstand zum : € Sollfehlbetrag aus Vorjahren: € Durch eine Abweichung von § 23 KommHV ermöglicht es die Re- gierung von Oberfranken, dass im Jahr 2009 nur ein Sollfehlbetrag von € abgebaut werden muss. Dieser muss aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden, nachdem der ursprüngliche Fehlbetrag in 2003 durch eine Zu- führung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt entstanden ist (damals brach die Gewerbesteuer ein).

13 3. Die Einnahmesituation der Stadt Hof a)Im Verwaltungshaushalt 2008 aa) aus dem Finanzausgleich Schlüsselzuweisung: 19,7 Mio. € (= 15,41 %) Einkommenssteuer: 15,5 Mio. € (= 12,13 %) Umsatzsteuer: 2,4 Mio. € (= 1,88 %) Übrige Steuern, Zuweisungen: 8,1 Mio. € (= 6,34 %)

14 ab) eigene Einnahmen der Stadt Hof Gewerbesteuer: 15,6 Mio. € (= 12,21 %) Grundsteuern: 7,3 Mio. € (= 5,97 %) Gebühren/ähnliche Entgelte: 17,0 Mio. € (= 13,3 %) Verkäufe, Miete, Pacht: 2,9 Mio. € (= 2,3 %) ac) „Ersatz von Auslagen“ Sonstige Finanzeinnahmen (inkl. kalk. Kosten): 9,6 Mio. € (= 7,51 %) Erstattungen, Zuschüsse: 29,8 Mio. € (=23,32 %)

15 b) Im Vermögenshaushalt ba) allgemeine Zuweisung des Staates Investitionspauschale: ca € bb) zweckgebundene Zuschüsse des Staates: bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, der Rest muss als Eigenanteil der Stadt dargestellt werden

16 bc) eigene Einnahmen der Stadt Zuführung vom Verwaltungshaushalt 2008: 10,8 Mio. € (davon für die Abdeckung von Altfehlbeträgen 3,407 Mio. €) 2009: ??? Veräußerung von Vermögen: 2008: 5,0 Mio. € (aus dem Verkauf der Anteile der Stadterneuerung Hof GmbH) 2009: ??? Entnahme aus der allgemeinen Rücklage weder 2008 noch 2009 möglich!

17 4. Chancen und Risiken a)Chancen - Reform des Finanzausgleiches (Stärkung der Oberzentren) - ??

18 b) Risiken -Gewerbesteuerreform wird erst 2009 richtig greifen -Einkommensteuerzuteilung wird neu berechnet -Rückgang der Schlüsselmasse für den Finanzausgleich -…

19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!