Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Bundestag Volksvertretung Besteht aus 614 Abgeordneten Direkt vom Volk auf vier Jahre gewählt Zuständig für: - Gesetzgebung - Beschluss des Haushaltsplans - Kontrolle der Regierung - Diverse Wahlrechte Bundespräsident kann den Bundestag auflösen
Bundesrat Vertretung der Bundesländer durch Minister Bindeglied zwischen Bund und Ländern Es sind 69 Stimmen zu vergeben Einberufen vom Bundesratspräsident Zuständig für: Gesetzgebung Kontrolle der Regierung
Bundesregierung Besteht aus Bundeskanzler und Bundesministern Bundeskanzler verteilt die Aufgaben an die verschiedenen Ministerien Bundeskanzler und Bundesminister bilden das Kabinett Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik Jeder Minister leitet ein Ressort Sie bestimmen jedoch gemeinsam bei wichtigen politischen Entscheidungen
Bundespräsident Politische Befugnisse sind beschränkt Auf fünf Jahre von der Bundesversammlung gewählt Hauptaufgabe ist es, die Bundesrepublik zu präsentieren Des Weiteren ist er Zuständig für: Staatsverträge Vereidigungen und Entlassungen Vorschlagung des Bundeskanzlers und der Minister
Vermittlungsausschuss Besteht aus je 16 Mitglieder beider Organe (Bundestag, Bundestag) Beseitigt Meinungsverschiedenheiten Wird durch den Bundesrat angerufen
Bundeskanzler Leiter der Bundesregierung Vom Bundesrat gewählt Von Bundespräsidenten ernannt Chef des Kabinetts Befehls- und Kommandogewalt im Kriegsfall Amtszeit endet durch Rücktritt, Abwahl, Misstrauensvotum
Gesetzgebungsverfahren Der lange Weg eines Gesetzes
Gesetzesvorschlag Durch ein Verfassungsorgan Bürgerpetition
Gesetzplanung Zuständiges Ministerium plant Gesetzesvorschlag Dieser Referentenentwurf wird im Kabinett besprochen Nach erfolgreicher Abstimmung wird der Entwurf dem Bundesrat vorgelegt
Weiterer Verlauf Nach abgegebener Stellungnahme wird der Entwurf dem Bundestag vorgelegt In maximal drei Lesungen wird über den Entwurf beraten und entschieden und bei Bedarf immer wieder geändert Verfassungsändernde Gesetze bedürfen einer zweidrittel Mehrheit, alle anderen eine einfache Mehrheit
Weiterer Verlauf Bei einem Einspruchsgesetz besitzt der Bundesrat ein vorübergehendes Vetorecht, dieses Veto kann der Bundestag jedoch zurückweisen Bei einem Zustimmungsgesetz besitzt der Bundesrat ein Vetorecht, was den Gesetzesentwurf ablehnen kann Bei Meinungsverschiedenheiten wird fast immer der Vermittlungsausschuss angerufen, der für eine Schlichtung und somit einen Kompromiss sorgt
Ende Stimmt der Bundesrat dem Gesetzesentwurf nun zu, oder kann er sein Veto nicht durchsetzen, segnet die Bundesregierung das Gesetz ab, welches vom Bundespräsidenten verkündet wird
Best Case Im besten Falle durchläuft eine Gesetzesvorlage 8 Stationen: - Referentenentwurf - Kabinettsvorlage - erster Durchgang im Bundesrat - erste Lesung im Bundestag - Ausschussbetrachtung - Zweite Lesung im Bundestag - zweiter Durchgang im Bundesrat