HRK 4./5.06.2007 © HRK Hochschulrektorenkonferenz 1 Sonderregelungen für die Wissenschaft vs. Wissenschaftstarifvertrag Erwartungen der Hochschulen Realität.

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HRK 4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 1 Sonderregelungen für die Wissenschaft vs. Wissenschaftstarifvertrag Erwartungen der Hochschulen Realität der Tarifverhandlungen Eine Bilanz aus Sicht der Hochschulrektorenkonferenz von Joachim D. Weber Veranstaltung der AG Fortbildung im Sprecherkreis der Universitätskanzlerinnen und –kanzler „Neue Handlungsrahmen für die Wissenschaft im Tarifrecht und im Befristungsrecht“ 4. und 5. Juni 2007, Frankfurt am Main Joachim D. Weber

4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 2 Erwartungen / Forderungen der HRK 1.Eigenständiger Wissenschaftstarifvertrag 2.Flexibilisierung des Tarifrechts insb. für -Arbeitszeiten -leistungsorientierte Entlohnung 3.Funktionsbezogene Eingruppierung 4.Beteiligung an den Tarifverhandlungen Joachim D. Weber

4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 3 Im Einzelnen / Eckpunkte der HRK (2004) -(maximal 9) Entgeltbänder für Funktionsgruppen -Eingruppierung nach Funktion und Leistung -Bezahlung: GV, Markt-, Funktions- und Leistungszulage -Anreizsysteme, z. B. i.V. mit Drittmittelforschung, wiss. Weiterbildung, Wissens- u. Technologietransfer -Öffnung für Betriebsvereinbarungen -spezifische Befristungsgründe, Beendigungsmodalitäten, Arbeitszeitregelungen (studienjahrbezogene Zeitbudgets, mobilitätsfördernd) Joachim D. Weber

4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 4 Bilanz: Forderungen – Ergebnis der Tarifverhandlung Positiv (im Sinne neuer Strukturen) -Spartenvertrag TV-L / Wissenschaft -Anwendungsbereich -Flexibilisierung der Arbeitszeit und Vergütung (kein Besserstellungsverbot) -Keine Einengung des Befristungsrechts -Prüfauftrag für Überbrückungsleistung bei befristetem AV -HRK-Vertreter waren Verhandlungspartner Joachim D. Weber

4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 5 Bilanz: Forderungen – Ergebnis der Tarifverhandlung Negativ: -Länder sparen Geld in Millionenhöhe -Vorgaben der Länder für die Anwendung des neuen Tarifvertrages möglich -Ausstehende Vereinbarung zur Eingruppierung -Zwei Tarifverträge (TV-L / Wissenschaft und TV- Ärzte) mit unterschiedlichen Tabellenentgelten Joachim D. Weber

4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 6 Einzelheiten / Flexibilisierung der Arbeitszeit -Gleitzeitmodelle bleiben möglich -Modell der Zeitsouveränität durch BV einführbar -Ausgleichzeitraum ein Jahr (nicht: Kalenderjahr) (Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit ohne Bedeutung für höchstzulässige Arbeitszeit und für die Gestaltung des Modells der Arbeitszeitsouveränität, sondern nur für Überstunden) -Erholungsurlaub bis des Folgejahres übertragbar Joachim D. Weber

4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 7 Einzelheiten / Flexibilisierung der Vergütung (additiv) Joachim D. Weber Tabellenentgelt Marktzulage 1 Marktzulage 2 15 Entgeltgruppen mit jeweils bis zu sechs „Erfahrungs“stufen = Relikt aus BAT! Verweildauer in Erfahrungsstufe leistungsabhängig abkürz-/ verlängerbar bis zu 2 Stufen höheres Entgelt kann bei Einstellung vorweg gewährt werden Zum Entgelt der Endstufe: zusätzlich bis zu 25% der Stufe 2 Leistungsentgelt Zielgröße: 8%. Zunächst werden 1% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller TV-L Beschäftigten des AG als Leistungsentgelt zur Verfügung gestellt. (zusätzliches Geld) Ohne BV gleichmäßige Ausschüttung Drittmittelzulage aus privaten Drittmitteln, die nach Deckung aller Einzel- und Gemeinkosten eines Drittmittelprojekts verbleiben max. 10% des Jahresgrundentgelts des Mitarbeiters. Leistungszulage in der Höhe unbegrenzte mtl. Zulage (dauerhafte / projektbezogene bes. Leistungen) Leistungsprämie einmalige, in der Höhe unbegrenzte Prämie für bes. Leistungen

4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 8 Sonstiges -Keine spezifischen Befristungsgründe, weil gesetzliche Regelungen aus Sicht der Hochschulen ausreichend -Befristete AV mit sachlichem Grund zulässig, wenn Dauer des einzelnen Vertrages 7 Jahre nicht übersteigt (bisher 5) -Anerkennung beruflich einschlägiger Vorzeiten für Beschäftigte der EG grundsätzlich (d.h. regelmäßig!) zu bejahen, im Übrigen möglich. Joachim D. Weber

4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 9 Fazit: 1.Strukturelles Ergebnis als 1. Schritt o.k. 2.Notwenig, jetzt die Realitäten zu schaffen, um die neuen Möglichkeiten nutzen zu können 3.Dazu insbesondere erforderlich: -Zurückhaltung der Länder mit Umsetzungserlassen -Erhöhung des Personaletats -Wille, autonom zu entscheiden 4.Absicherung / Vergrößerung des Hochschuleinflusses in den Tarifverhandlungen Joachim D. Weber

HRK 4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Joachim D. Weber