5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen Finanzieren von Kunststoffrasensportplätzen unter Berücksichtigung (umsatz-) steuerrechtlicher Rahmenbedingungen … Hauptsache wir haben das Geld dafür! Gut, wenn uns die Asche zum Kunststoffrasen fehlt, … Manfred Schmidt Honorarberater für Städte, Sportverbände und Vereine 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Finanzierung Eigentums-verhältnisse Unternehmer-status Beziehungsfeld Bund, Land, Kreis, Stadt, Gemeinde (jPdöR) – Verein Ausnahme: vereinseigene Sportstätte 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Gemeinnütziger Verein Bauherr jPdöR Gemeinnütziger Verein Hoheitsverwaltung § 4 Abs. 5 KStG Betrieb gewerblicher Art (BgA) § 4 Abs.1 KStG i.V. mit Abschn. 6 KStR Unternehmer i.S. § 19 Abs. 1 UStG § 23a UStG Unternehmer i.S. § 2 UStG BGB- und wirtschaftlicher Eigentümer Kein BGB- und wirtschaftlicher Eigentümer Interessenslage Bauherr: negativ, da ggf. Konsolidierungs- oder Nothaushaltsstatus Interessenslage Bauherr: positiv, da Mitgliederverluste im Juniorenbereich und eingeschränkter Trainings-/Spielbetrieb 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Sportstättenverwaltung Betrieb gewerblicher Art (BgA) Sportstätten (Bäder, Sporthallen, Sportplätze) INFORMATION Bedingung Rechtsfolge Einnahmenerzielungsabsicht ohne Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage aus unternehmerischer Nutzung mit 19% USt gem. § 12 Abs. 1 UStG i.V. mit § 1 Abs. 1 KStG, § 8 Abs. 7 Nr. 1 KStG und § 10 Abs. 5 UStG bzw. BMF-Schreiben vom 12.11.09 (Verpachtung an Dritte, z.B. Vereine) Vorsteuerabzugsberechtigung der Investiv- und Konsumtivkosten aus unternehmerischer Nutzung gem. § 15 UStG aus Rechnungen Dritter mit offen ausgewiesener USt (Verpachtung an Dritte, z.B. Vereine) 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
jPdöR wechselt zur Betriebsform BgA , ist Unternehmer i.S. § 2 UStG und verpachtet z.B. Sportstätten gegen Gebühren u.a. an Vereine mit 19% USt jPdöR konsolidiert den Haushalt durch Mehreinnahmen (Gebühren) und Minderausgaben (Vorsteuern) unter Berücksichtigung gezahlter Zuschüsse Verein ist Unternehmer oder optiert zur Umsatzsteuer, ist vorsteuerabzugsberechtigt und nur mit dem Nettobetrag aus der BgA-Rechnung belastet jPdöR macht Vorsteuern aus Investiv- und Konsumtivkosten der Rechnungen Dritter mit offen ausgewiesener USt aus unternehmerischer Nutzung geltend jPdöR verabschiedet als Ortsrechtsnorm die Sportförderrichtlinien, gewährt Zuschüsse, z.B. an Vereine als Träger der freien Jugendhilfe, zur Sportgerätebeschaffung pp. 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Kostenträger, u.a. Niederschlags-wasser Eigentumsverhältnisse GRUNDLAGE ZIEL Kostenträger, u.a. Niederschlags-wasser Wirtschaftlicher Eigentümer Verein BGB- und wirtschaftlicher Eigentümer jPdöR Kunststoffrasensportplatz Betriebs- vorrichtung Unterbau mit Dränage Grund und Boden Grundstück BGB- Eigentümer jPdöR Eigentumsverhältnisse 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Verein = Ausschreibender ohne VOB- / VOL-Verpflichtung Ausschreibungsart: Freihändige Vergabe Betriebs-vorrichtung Kunststoff-rasen-sportplatz Grund und Boden Auftrag mit Investition auf fremden Grund und Boden Verein jPdöR (Grundstücksnutzungs-) Vertrag mit der jPdöR nach § 246 HGB i.V. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO Wirtschaftliches Eigentum am Kunststoffrasensportplatz für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (20 Jahre) beim Verein Ausschluss § 94 BGB Einbringung Betriebsvorrichtung i.V. mit Abschn. 4.12.11 Abs. 2 Nr.1b) UStAE und Kostenübertragung auf den Verein Anwendung § 95 Abs. 1 BGB 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Rechtsfolgen: Verein erwirbt kein wirtschaftliches Eigentum jPdöR jPdöR und Verein befinden sich im Leistungsaustausch; Verein wird zum Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB Eigentums-erwerb Gemeinnützig-keitsrecht, Steuern jPdöR wird Eigentümer gem. § 94 BGB der vom Verein errichteten Sportstätte, Verein erwirbt kein Eigentum; Abwicklung der Geschäftsvorfälle beim Verein im Tätigkeitsbereich: „Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ – Kontenklasse 8 (vgl. Urt. BFH vom 05.08.10) Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe führt ggf. zu >50% des Gesamtetats des Vereins = Gefährdung der Gemeinnützigkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO; Problem: Verluste im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mangels Rechnungslegung Verein Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe löst ggf. Körperschaft-/ Gewerbesteuerpflichten aus; Verein ist mangels Tätigkeit für „sein Unternehmen“ nach § 15 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt! 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Ausschreibung: Bau eines Kunststoffrasensportplatzes auf fremden Grund und Boden Hinweis: Besondere Problematik Lärmschutz, Stellplatzverpflichtung (Parkplatzgestellung) und Spielfeldgröße DFB-Regel 1: Das Spielfeld Abmessungen internationale Spiele: Länge ³100 m, Breite ³64 m; gilt auch bei überkreislichem Spielbetrieb für den Hauptplatz (z.Z. nur im Bereich FLVW e.V. in NRW) Erforderliche Nachweise mit dem Angebot vorlegen lassen zum Zeitpunkt der Leistungserstellung(!): - Auszug nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Abruf der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis) Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer nach § 48b EStG des zuständigen Finanzamtes (i.d.R. für drei Jahre zum Ablauf eines Jahres oder für Einzelfälle ausgestellt gültig); bei Auftragsvergabe ohne Freistellungsbescheinigung haftet der Verein mit 15% der Bausumme gegenüber dem zuständigen Finanzamt (!) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde (Prüfung offener Forderungen öffentlicher Abgaben, z.B. Gewerbesteuer) 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Gesundheit geht vor Finanzierung Normen sichern den Schutz der Sportler: DIN EN 15 330-1 und DIN 18035-7 Ballreflexion, Ballrollverhalten, Kraftabbau, Drehwiderstand, Ebenheit der Oberfläche Standardmaße: Kunststoffrasensportfläche 68 m x 104 m = 7.072 m² Bedarfsfläche 72 m x 108 m = 7.776 m² 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Unternehmerstatus jPdöR Verein Vorsteuer-pauschalierer Betrieb gewerblicher Art (BgA Sportstätten) Unternehmer nach Option oder Unternehmer nach § 2 UStG Klein-unternehmer Unternehmerstatus 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Vorsteuer-pauschalierer § 23a UStG Statusmerkmale: Steuerpflichtiger Vorjahresumsatz ab 01.01.08: £35.000 €/Jahr einschließlich Umsatzsteuer Keine Verpflichtung zur Buchführung (kein Bilanzierer, sondern Einnahmenüberschussrechner gem. § 4 Abs. 3 EStG) Vorsteuerpauschalierung mit 7% des steuerpflichtigen Umsatzes (ohne innergemeinschaftlichen Erwerb) 5 Jahre Bindungsfrist; nach Ablauf der Bindungsfrist … Widerruf bis zum 10.04. des Folgejahres zum Beginn des Jahres (Prinzip der Jährlichkeit im Steuerrecht), ansonsten 1 Jahr Fortsetzung im Status
§ 19 Abs. 1 UStG, Abschn. 19.1 und 19.2 UStAE Statusmerkmale: Klein-unternehmer § 19 Abs. 1 UStG, Abschn. 19.1 und 19.2 UStAE Statusmerkmale: Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten ... £17.500 € im vorangegangen Jahr betrug und im lfd. Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird Vorsteuerausschluss und kein Umsatzsteuerausweis in eigenen Rechnungen nach § 14 UStG Verzicht auf Anwendung möglich: Erklärung an die Finanzverwaltung bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (s. BMF-Schreiben vom 02.01.14) 5 Jahre Bindungsfrist
umsatzsteuerbarer Bereich sportliche Veranstaltungen Zweckbetrieb (ZBsV) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sportliche Veranstaltungen (WGsV) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb außerhalb sportlicher Veranstaltungen (WGasV) Zweckbetrieb außerhalb sportlicher Veranstaltungen (ZBasV) Ideeller Bereich (IB) Vermögensverwaltung (VV) Förderung des Zwecks Keine Förderung des Zwecks Begünstigter Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Nicht begünstigter Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Keine Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage (Kostendeckung) im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach § 10 Abs. 4 UStG i.V. mit § 64 Abs. 2 AO und AEAO zu § 64 Abs. 2 Nr. 13 Satz 2 für Einzeltätigkeiten
Einnahmenmehrwertsteuer - Ausgabenvorsteuer Der Verein soll spätestens auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn die vom Verein aus Rechnungen Dritter abziehbare Vorsteuer die vom Verein geschuldete Mehrwertsteuer der Entgelte überschreitet: Einnahmenmehrwertsteuer - Ausgabenvorsteuer ____________________________________________ <0 € = Erstattungsanspruch des Vereins (Vorsteuerüberschuss) >0 € = Zahlungsanspruch der Finanzverwaltung (Zahllast) 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
§ 2 UStG, § 19 Abs. 2 UStG Abschn. 19.2 UStAE Statusmerkmale: Unternehmer § 2 UStG, § 19 Abs. 2 UStG Abschn. 19.2 UStAE Statusmerkmale: Umsatzsteuer wird erhoben, wenn der Gesamtumsatz aus einem Leistungsaustausch nach vereinnahmten Entgelten ... >17.500 € im vorangegangen Jahr betrug und im lfd. Jahr voraussichtlich 50.000 € übersteigt oder der Verzicht auf Anwendung der Umsatzgrenze nach § 19 Abs. 2 UStG erklärt wird (Option) Vorsteuerabzug aus Rechnungen Dritter nach § 15 UStG aus unternehmerischer Nutzung und Umsatzsteuerausweis in eigenen Rechnungen nach § 14 UStG Hinweis: Die Anwendung ermäßigter Steuersätze bei der Einnahme mindert nicht den Vorsteuerabzug bei der Ausgabe!
Hauptzwecke (Satzungszwecke) (Einnahmen i.d.R. >50% der Gesamteinnahmen) Nebenzwecke Körperschaft- , Gewerbesteuerpflicht Zahlungspflicht >5.000 € Gewinn/Jahr ab 01.01.13: Zweckbetriebsfreigrenze £ 45.000 €/Jahr Einnahmen einschl. Umsatzsteuer Besteuerungsfreigrenze ab 01.01.07: >35.000 €/Jahr Einnahmen einschl. Umsatzsteuer Kontenklassen (KK) 2 4 5 6 7 8 sportlicher Veranstaltungen Zweckbetrieb außerhalb (ZBasV) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb außerhalb sportlicher Veranstaltungen (WGasV) sportliche Veranstaltungen Zweckbetrieb (ZBsV) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sportliche Veranstaltungen (WGsV) Vermögens- verwaltung (VV) Ideeller Bereich (IB) Alle Zwecke § 52 Abs. 2 AO außer KK 5; Zweckbetriebe i.S. § 68 AO; Vermietung an Mitglieder, gemeinnützige Nichtmitglieder i.R. §§ 65 und 67a AO, „unechte“ Zuschüsse Zinsen, Pachten, Namensrechte, Homepagelinks ohne Verlinkung, langfristige Vermietung, Ausgliederungen WGasV Nur Zweck § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO i.V. mit § 67a AO, (Kurse Mitglieder / Nichtmitglieder), „unechte“ Zuschüsse Mitglieder- verwaltung, -pflege, „echte“ Zuschüsse, Spenden ZBsV >45.000 €/Jahr oder Einsatz bezahlter Sportler >400 €/Monat Verkauf, Vermarktung, (Werbung, Sponsoring), Vermietung, Leistungen an Nichtmitglieder als Erfüllungs- / Verrichtungs- gehilfen Förderung des Zwecks Keine Förderung des Zwecks umsatzsteuerbarer Bereich
Einfluss auf den Vorsteueranspruch mit Beachtung der unternehmerischen Mindestgrenze von 10% nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG Erstjahr der 5-jährigen Bindungsfrist (ab Nutzungsübernahme bis zum Jahresende) Folgejahre der 5-jährigen Bindungsfrist (ab 2. Jahr - 5. Jahr jeweils ganzjährig) Ausweichen auf andere Sportstätten und Fremdnutzung Ziel 100% Darlegung im Zustimmungsverfahren nach § 168 Satz 2 AO Vorlagepflicht beim Finanzamt: Nachweis unternehmerischer Nutzung 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
EINNAHMEN (Mehrwertsteuer) Forderung Finanzamt AUSGABEN (Vorsteuer) Vorsteuerabzug aus Rechnungen Dritter gem. § 15 UStG: (i.d.R. 19% USt) aus Anschaffungs- / Erhaltungsaufwand mit dem Anteil unternehmerischer Nutzung der (Einzel-) Sportstätte Sonst. Leistungen an Dritte gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG: 7% USt: Eintrittsgelder von Zuschauern (Dauer-, Tageskarte) im „Zweckbetrieb sportliche Veranstaltungen“ – Kontenklasse 5 und Rechnungen für Fremdnutzungen mit Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im „Zweckbetrieb außerhalb sportlicher Veranstaltungen - Kontenklasse 6 Sonstige Leistungen an Dritte gem. § 12 Abs. 1 UStG: 19% USt: Eintrittsgelder von Zuschauern (Dauer-, Tageskarte) beim Einsatz bezahlter Spieler mit Entgelten >400 €/Monat und Rechnungen für Fremdnutzungen ohne Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im „Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sportliche Veranstaltungen“ - Kontenklasse 7 EINNAHMEN (Mehrwertsteuer) Forderung Finanzamt AUSGABEN (Vorsteuer) Forderung Verein 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) durch Datenfernübertragung Unternehmer wie bisher bis 1.000 € Zahllast = Voranmeldezeitraum Kalenderjahr 1.000 € - 7.500 € Zahllast = Voranmeldezeitraum Kalendervierteljahr >7.500 € Zahllast = Voranmeldezeitraum Kalendermonat >7.500 € Vorsteuerüberschuss = Wahlrecht: Kalendervierteljahr oder Kalendermonat Unternehmer nach Option gem. § 19 Abs. 2 UStG Laufendes und Folgejahr: Voranmeldungszeitraum Kalendermonat Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) durch Datenfernübertragung (ELSTER-Online-Verfahren) Unternehmer nach Ablauf des 2-jährigen Voranmelde-zeitraumes Analog Darstellung: Unternehmer wie bisher 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Finanzierung Projektgruppe Kunststoffrasensportplatz (ggf. mit „Besonderem Vertreter“ i.S. § 30 BGB) Zuschüsse Eigen-mittel Fremd-mittel Finanzierung 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Du musst nur mit der jPdöR die richtige Vorentscheidung über den Zuschusstyp treffen! Weißt du, wie ein Zuschuss der jPdöR beim Verein steuerrechtlich zu behandeln ist? Investivkostenzuschuss (als Festbetrag): „echter“ Zuschuss (ohne Gegenleistung) unbesteuert gem. § 10 UStG i.V. mit Abschn. 10.2 Abs. 7 und 8 UStAE und R 6.5 Abs. 2 EStR „erfolgsneutral“ in der Kontenklasse 0 – Anlagevermögen Konsumtivkostenzuschuss: „echter“ Zuschuss (ohne Gegenleistung) unbesteuert (Zuschuss zur Förderung des Sports, ggf. als Schuldenhilfe) in der Kontenklasse 2 – Ideeller Bereich Konsumtivkostenzuschuss: „unechter“ Zuschuss (mit Gegenleistung) besteuert als Betriebskostenzuschuss für den Spielbetrieb in den Kontenklassen 5 und 6 - Zweckbetrieb 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Finanzmittel zur „Erhöhung des Eigenkapitals“ Arbeitsleistungen von Mitgliedern gegen Bezahlung mit Auszahlungsverzicht und Rückspende an den Verein Zweckgebundene Rücklage i.S. § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO Gutschriften, Forderungsverzichte beteiligter Unternehmen Zuwendungen von Mitgliedern bzw. Dritten i.S. § 10b EStG Darlehen von Mitgliedern bzw. Dritten mit Zinsauszahlungsverzicht gegen Zuwendungsbestätigung Namensrechte, Werbung, Tombola Mitgliederbeitragserhöhung, Investitionsumlage 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Zinsfestsetzung und -bindung KfW-Bank Programm 148 NRW-Bank Programm 06.Sportstätten Fremdmittel oder (nur in NRW) nach Zinsfestsetzung und -bindung der NRW-Bank www.NRWBank.de nach Bonitätsprüfung der Hausbank www.kfw.de 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Sportstätten-finanzierung Zuschüsse Eigenmittel Fremdmittel Sportstätten-finanzierung 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
viel Erfolg und Nutzen bei der Umsetzung im Verein. Danke für Ihre Aufmerksamkeit Manfred Schmidt Lauenburger Str. 20 45731 Waltrop Mail: MSWaltrop@t-online.de Tel.: 02309/75075 Arbeiten Sie auch daran?! Treten Sie die Heimreise mit dem Gefühl an, dass heute jede Minute gut investiert war; viel Erfolg und Nutzen bei der Umsetzung im Verein. Tipp: Ab 01.10.14 können Anträge auf eine DFB-Vereinsberatung über den jeweiligen Fußballverband gestellt werden! 13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen