Neue Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige ab 2015

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher:
Advertisements

Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich.
Erstellen Sie eine Gewinn und Verlustrechnung
Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1. April 2005 in Kraft getreten sind Die Patentlösung.
Steuern und Sozialversicherung für international mobile Forscher
Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts n Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung.
WIRTSCHAFTSPRÜFER · STEUERBERATER Autor: Michael Peters Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Aktuelles Steuerrecht.
6. Umsatzsteuer Grundlagen
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
Einkommensteuer Prof. Dr. Ekkehart Reimer. Einkommensteuer XI. Steuertarif. Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) -Bestimmte steuerfreie Einkünfte -werden.
Facharbeit am Tannenbusch-Gymnasium Bonn
Sportgerichtsverfahren Zuständigkeiten und Verfahrensweisen
Abgeltungsteuer ab F a c h b e r e i c h S t e u e r n
Steuern & Existenzgründung
Steuerrecht aktuell – EVOSZ in Budapest
Viele Arbeitsplätze werden verloren gehen (mehr als ) -Vor allem in Ostdeutschland werden 25% der Beschäftigten betroffen sein.
Beispiel 11 Rechnungsabgrenzungen
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
Der Verein als Unternehmer
Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 28. Mai 2013 I.Steuergeheimnis II.Besteuerung und Datenverarbeitung.
Die Begrüßungsfolie 2 Abstände: SI-Logo nach rechts: 12,7 mm
EU E-Government Benchmarking Capgemini 2004/2005
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 23. April 2013
WiSe 2010/11 LR 13: Klassenmanagment
Öffnung des Arbeitsmarktes 2011
Beratung Betriebswirtschaft GSVG - Sozialversicherungsbeiträge
TIPPS & NEWS von Oliver GRUBER Gruber Wirtschaftstreuhand.
Bevölkerungsprognose bis Stadt Bad Neustadt a. d. Saale Stand: Präsentiert von Schülern der Hauptschule.
Kapitalertragsteuer vs. Abgeltungssteuer.
Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig
Forum Liegenschaftskataster 2014 Bekanntgabe
4. Hildener Gründertag26. Januar 2012 Steuerliches Halbwissen kann die Existenz kosten.
„Drei-Säulen-Modell“
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co.
Automobilindustrie – Stand 22. Januar 2014
Arbeitsmarkt und Personenfreizügigkeit Was sind die ökonomischen Folgen? George Sheldon Forschungsstelle für Arbeitsmarkt- und Industrieökonomik, Universität.
Agrarumweltmaßnahmen und Ausgleichszahlungen 2014
Abgabenordnung und Umsatzsteuer
Abgeltungssteuer und Amnestie in Österreich Dr. Nikolaus Zorn Richter am VwGH, Wien 8. Berliner Steuergespräch Parlamentarische Gesellschaft Berlin,
DER AUFBAU DER UMSATZSTEUER - ALLPHASENSTEUER
Rechte und Pflichten gegenüber dem Finanzamt
Steuern bei Veranstaltungen und Festen
Besteuerung von Gastwissenschaftlern in Deutschland
Notwendige Verschlüsselungen
Umsetzung der EED – EU Energie Effizienz Directive
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz
Agenda Steuergesetzgebung 2014 Jahressteuergesetz 2015 – Entwurf
Neuregelung geringfügige Beschäftigung – von –
PRAKTISCHE TIPPS INFOVERANSTALTUNG ERASMUS ANGLISTIK/AMERIKANISTIK 17. Dezember 2014.
Steuerlehre Wintersemester 2013/ 2014 Hergen Kuck
Anmeldung zur Abschlussprüfung im Masterstudiengang Soziologie - Europäische Gesellschaften.
DAX 8.000? Kein Grund für Höhenangst! Hans-Jörg Naumer Global Head of Capital Markets & Thematic Research Mai 2013 Nur für Vertriebspartner und professionelle.
4.Fusionskontrolle - Überblick RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Rechtsquellen EU-Recht.
Umsatzsteuer befreit (UStG § 4)
Umsatzsteuer Mehrwertsteuer
Vorgehen in der Klausur insb. Anspruchsgrundlagen
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Löhne und Gehälter sowie lohn- bzw. gehaltsabhängige Abgaben
Forderungsmanagement / Inkasso
Umsatzsteuer.
Die „neue“ Selbstanzeige Ein Überblick über die Möglichkeiten zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO seit dem Dr. Martin.
mit besonderer Berücksichtigung und Registrierkassenpflicht
DGFIP Die Organisation der Steuerverwaltung in Frankreich Laurence Simon-Michel Attachée Fiscale.
1 Keine Angst vor der BP Maßnahmen zur Vermeidung steuerlicher Prüfungen und/oder Folgen von Prüfungen WP/StB H.J. Maas / Treuhand Saar Treuhand.
Grundsätzliches Studiumaufbau nach StBAPO:  Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (G I)  Grundstudium nach der Zwischenprüfung (G II und G III)  Hauptstudium.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
Umsatzsteuer Mehrwertsteuer
Berichtigung von Erklärungen vs.
Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems
 Präsentation transkript:

Neue Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige ab 2015 IHK für Rheinhessen, 28. Januar 2015 Neue Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige ab 2015 2010 Schwarzgeldbekämpfungsgesetz erhebliche Verschärfungen 2014 mediale Aufmerksamkeit durch die Fälle Uli Hoeneß und Alice Schwarzer Hoeneß u. Schwarzer sind nach der alten Pilotenregel verfahren: „Wer hoch kommen will, muss es Steuer hinterziehen.“ Führt zu Korrekturen und Ergänzungen der Selbstanzeige ab 2015 Die Schweiz – das verlorene Steuerparadies Schweizer Banken haben umgeschwenkt. Früher haben sie das Kapitalvermögen in eine Stiftung oder Mantelversicherung eingebracht um die Entdeckungsgefahr zu mindern. Heute drängen die Banken die dt. Anleger zur Selbstanzeige, insbes. Kleine Vermögen.

Strafe Steuerhinterziehung bis 5 Jahre Schw. Steuerhinterziehung in großem Ausmaß = Freiheitsstrafe ab 6 Monate – 10 Jahre bei Täuschungshandlung (aktiv) ab 50 T€ StSchaden bei Verschweigen (passiv) ab 100 T€ StSchaden bei StSchaden ab 1 Mio Freiheitsstrafe nur bei gewichtigen Minderungsgründen

Selbstanzeige in der Praxis FINANZAMT Einleitung eines Steuerstrafverfahrens neue Steuerbescheide Hinterziehungszinsen wirksame Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt Einreichung der berichtigten Steuererklärung zu allen unverjährten Steuerstraftaten Anzeige + € Zahlung der hinterzogenen Steuern + Strafzuschlag Selbstanzeige wirksam Einstellung Steuer- strafverfahren Sie gelten weiterhin als unschuldig und nicht vorbestraft!

Rechtsfolge: Straffreiheit (Strafaufhebungsgrund) Selbstanzeige bis 2014 / neue Selbstanzeige ab 2015 positive Voraussetzungen Nacherklärung aller einer Steuerart unverjährter Steuerstraftaten mind.10 Jahre Nachzahlung hinterzogenen Steuern + Hinterziehungszinsen ggf. Staffelzuschlag 10-20 % + ggf. Zuschlag 5 % Rechtsfolge: Straffreiheit (Strafaufhebungsgrund)

Nacherklärung aller Steuerstraftaten S hat 2000-2013 KapEinkünfte und Vermietungseinkünfte nicht erklärt. 2015 erklärt er die KapEinkünfte im Rahmen einer Selbst- anzeige, im Feb. 2016 schiebt er die Vermietungseinkünfte nach. Folgen Selbstanzeige über KapEinkünfte ist unvollständig und damit unwirksam. Selbstanzeige über Vermietungsumsätze ist gesperrt (Tatentdeckung, Einleitung Steuerstrafverfahren) Seit 2010 gilt Vollständigkeitsgebot Keine Teilselbstanzeigen oder Stufenselbstanzeigen Meine Frage bei Selbstanzeigern: Hatten sie eine nicht angemeldete Putzhilfe im betroffenen Selbstanzeigezeitraum? ! Alles offenbart, dennoch insges. keine Straffreiheit

Nacherklärung unverjährter Steuerstraftaten mind. 10 Jahre S hat 2000-2013 KapEinkünfte und Vermietungseinkünfte nicht erklärt. Die ESt 2004 gibt er 2005 ab. A erstattet im Jan. 2015 Selbstanzeige. Abgabe ESt 04 Ablauf Festsetzungs- verjährung SteuerR 2015 2004 1/2005 1/2010 2014 EStErkl. die länger als 5 J. vor Selbst- anzeige Selbst- anzeige StrafR generelle Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgungsfrist auf 10 Jahre = Kriminalisierung einf. Steuerhinterziehung entspr. StGB Jede auch noch so kleine Steuerhinterziehung wäre bei der Verjährung auf eine Stufe mit Delikten wie schwere Körperverletzung od. Brandstiftung gestellt worden. Verjährung jetzt vergleichbar mit Betrug Nacherklärung von unverjährten Steuerstraftaten, mind. 10 Jahre reduzierter Verwaltungsaufwand wegen Erklärungspflicht über 10 J. Finanzämter müssen Besteuerungsgrundlagen für 10 Jahre prüfen Straf- und Bußgeldstellen müssen Ermittlungen über 10 Jahre führen steuerrechtliche Festsetzungsverjährung und zeitliche Nacherklärung der Selbstanzeige nicht identisch Verjährung von schw. StHinterziehung kann wegen Unterbrechungs- tatbeständen bis zu 20 Jahren betragen Risiko unwirksame Selbstanzeigen steigt erheblich Selbstanzeige Nacherklärung Steuerstraftaten für mind. 10 J. Nacherklärung unverjährter Steuerstraftaten

Rechtsfolge: Straffreiheit (Strafaufhebungsgrund) Selbstanzeige bis 2014 / neue Selbstanzeige ab 2015 negative Voraussetzungen positive Voraussetzungen Nacherklärung aller einer Steuerart keine Sperrgründe Bekanntgabe einer Prüfungsan- ordnung Einleitung eines Steuerstrafver- fahrens unverjährter Steuerstraftaten mind.10 Jahre an Beteiligte an Beteiligte Nachzahlung hinterzogenen Steuern + Hinterziehungszinsen Nachzahlung – neu – Hinterziehungszinsen § 235 AO sowie § 233a AO Zinsen, soweit auf Hinterziehungszinsen anrechenbar Konsequenzen: Hinterziehungszinsen werden nicht in Steuer (Änderungsbescheiden) sondern separat festgesetzt (danach) Verkomplizierung des Selbstanzeigeverfahrens längere Dauer des Ermittlungsverfahrens Notwendigkeit? – Hürde für liquiditätsschwache Stpfl. eine Selbstanzeige abzugeben + ggf. Zuschlag 5 % ggf. Staffelzuschlag 10-20 % Rechtsfolge: Straffreiheit (Strafaufhebungsgrund)

verschärfte Sperrgründe ab 2015 Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gegenüber dem Täter z.B. S zahlt dem AN die Gehaltserhöhung ohne Lohnversteuerung aus, EF erstellt Gehaltsabrechnung, die Anordnung der Lohnsteuer- prüfung entfaltet, Sperrwirkung gegenüber S (Täter), EF (Gehilfin), AN (Begünstigter) sachl. und zeitl. Umfang der Sperrwirkung begrenzt auf die in der Prüfungsanordnung aufgeführten Zeiträume und Steuerarten an der Tat Beteiligten/Begünstigten Bekanntgabe Prüfungsanordnung Gegenüber Tatbeteiligten/Begünstigten Sperrwirkung einer Panordnung gegenüber dem UN wirkt auch gegenüber der EF, die die LoBu erstellt (Gehilfin) und dem Angestellten, der Begünstigter ist. Vorher Sperrwirkung infiziert andere Steuerarten und Vergangenheit auch vor Prüfungszeitraum Einleitung Steuerstrafverfahren gegenüber an der Tat Beteiligten z.B. Einleitung des Steuerstrafverfahrens gegen den UN sperrt die Selbstanzeige auch des dazu anstiftenden Finanzbuchhalters. Einleitung eines Steuerstrafverfahrens an der Tat Beteiligten

Rechtsfolge: Straffreiheit (Strafaufhebungsgrund) Selbstanzeige bis 2014 / neue Selbstanzeige ab 2015 negative Voraussetzungen positive Voraussetzungen Nacherklärung aller einer Steuerart keine Sperrgründe Erscheinen eines Amtsträgers zur AP Tatentdeckung Bekanntgabe einer Prüfungsan- ordnung Einleitung eines Steuerstrafver- fahrens mind.10 Jahre an Beteiligte unverjährter Steuerstraftaten an Beteiligte Nachzahlung hinterzogenen Steuern + Hinterziehungszinsen Erscheinen eines Amtsträgers zur USt/LSt Nachschau Nachzahlung – neu – Hinterziehungszinsen § 235 AO sowie § 233a AO Zinsen, soweit auf Hinterziehungszinsen anrechenbar Konsequenzen: Hinterziehungszinsen werden nicht in Steuer (Änderungsbescheiden) sondern separat festgesetzt (danach) Verkomplizierung des Selbstanzeigeverfahrens längere Dauer des Ermittlungsverfahrens Notwendigkeit? – Hürde für liquiditätsschwache Stpfl. eine Selbstanzeige abzugeben + ggf. Zuschlag 5 % ggf. Staffelzuschlag 10-20 % Steuerverkürzung > 50.000 € /Tat > 25.000 €/Tat bes. schw. Steuerhinterziehung Rechtsfolge: Straffreiheit (Strafaufhebungsgrund)

Verschärfung von Sperrgrenze und Zuschlag ab 2015 Zuschlag soweit verkürzte Steuer 50 T€ je Tat übersteigt = je Steuerpflichtiger/Steuerart/Veranlagungszeitraum Zuschlag bei bes. schw. Steuerhinterziehung § 370 Abs 3 Nr. 2-5 AO 25 T€ 2014 2015 Zuschlag von 5% auf die verkürzte Steuer gestaffelter Zuschlag von 10-20 % auf die verkürzte Steuer 10 % 25 T€ - 100 T€ 15 % 100 T€ - 1 Mio € 20 % über 1 Mio € Schw. Steuerhinterziehung = Freiheitsstrafe mind. 6 Mon – 10 Jahre Amtsträger Mißbrauch Nr. 2, 3 Verwendung verfälschter Beträge Nr. 4 z. B. Spende von 100 € auf 1000 € Bandenmäßige USt-Hinterziehung (USt Karussell) Nr. 5 Selbstanzeige wird teurer: z.B. bei 100 T€ verkürzte Steuer statt 5 T€ bisher Zuschlag jetzt 15 T€ ab 2015 Verhältnismäßig? Dann besser erwischen lassen? Zuschlags-Schuldner = GF/ nicht das Unternehmen (GmbH) Problem Kompensationsverbot d.h. Nichtverrechenbarkeit USt/VSt Weitere Regelungen Kein Strafklageverbrauch bei Zuschlag anders als bei Einstellung nach § 153 StPO gegen Auflage Grund gegen Selbstanzeige und für Schweigen: „ lieber erwischen lassen!“ Verfahren ist zwingend einzustellen Wiederaufnahme bei unrichtiger od. unvollständiger Selbstanzeige keine Erstattung – nur Anrechnung auf Geldstrafe

Selbstanzeige – Ein Thema für Unternehmen?

strafrechtliche Risiken bei USt-/LSt-Anmeldungen USt/LSt zu niedrig z.B. bei erbrachten (Teil-)Leistungen / bei geldwerten Vorteilen bei VSt zu hoch z.B. nicht ordnungsgemäße Eingangsrechnungen verspätete Abgabe von USt-/LSt-Anmeldungen Nachmeldung in laufender UStVA statt in UStVA der Entstehung ist keine Selbstanzeige USt zu niedrig bei nicht mtl. versteuertem Eigenverbrauch VSt zu hoch bei Korrektur nach § 15a UStG durch Steuerberater bei JA Abgrenzung Berichtigung § 153 AO oder Steuerhinterziehung

Teil-Selbstanzeige bei USt-/LSt Anmeldungen Wegen Liquiditätsproblemen gibt S für Dez. ust-pflichtige Einnahmen nicht an. Im Folgejahr gibt S UStVA für Jan. verspätet ab. Mitte März gibt S eine korrigierte UStVA für Dez. VJ ab und zahlt die USt. Nichtangabe ust-pfl. Einnahmen UStVA 12/2014 Verspätete Abgabe UStVA 1/2015 Korrektur UStVA 12/2014 2014 2015 bis 2014 Nichtangabe ust-pfl. Einnahmen in UStVA Dez. = StHinterziehung verspätete Abgabe UStVA Jan. = StHinterziehung + Selbstanzeige Selbstanzeige ist unwirksam, da UStVA Dez. nicht berichtigt. Teil-Selbstanzeige wieder möglich korr. USt/LSt Anmeldungen führen zu Straffreiheit Bis 2014 alles offenbart, dennoch insges. Keine Steuerfreiheit Neuregelung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz war auf Auslandssachverhalt fokusiert § 132 Abs. 2 AStBV 2013 Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren bei Abgabe solcher Selbstanzeigen Weitergabe an Buß- und Strafsachenstelle nur „unbegründeter Einzelfälle“ notwendige Privilegierung verhindert Kriminalisierung in einem Teil- bereich fehleranfälligen Anmeldesteuern sinnvolle Einbeziehung der USt Jahreserklärung, wobei Berichtigungs- zusammenhang weiter gilt keine Einbeziehung anderer Anmeldesteuern (z.B. KESt) ab 2015

Keine Teil-Selbstanzeige bei USt JE Wegen Liquiditätsproblemen gibt S für Dez. ustpfl. Einnahmen nicht an. Im Folgejahr verbucht S im Jan. seinen Pkw Eigenverbrauch nicht ustpfl. Das wird jeweils in der UStJE nachgeholt. Im März korrigiert S im Rahmen der UStJE 2014 die ustpfl. Dez.-Umsätze. Nichtangabe ust-pfl. Einnahmen UStVA 12/2014 ust-pfl. EV nicht gebucht 1/2015 Korrektur ust-pfl. Dez-Umsätze in UStJE 2014 2014 2015 Bis 2014 alles offenbart, dennoch insges. Keine Steuerfreiheit Neuregelung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz war auf Auslandssachverhalt kokusiert § 132 Abs. 2 AStBV 2013 Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren bei Abgabe solcher Selbstanzeigen Weitergabe an Buß- und Strafsachenstelle nur „unbegründeter Einzelfälle“ notwendige Privilegierung verhindert Kriminalisierung in einem Teil- bereich fehleranfälligen Anmeldesteuern sinnvolle Einbeziehung der USt Jahreserklärung, wobei Berichtigungs- zusammenhang weiter gilt keine Einbeziehung anderer Anmeldesteuern (z.B. KESt) keine Teil-Selbstanzeige bei UStJE UStJE 2014 muss 10 Jahre Berichtigungszeitraum korrigieren ausn. UStJE muss nicht UStVA des lfd. Jahres berichtigen

neue Anlaufhemmung für Steuer auf KapErträge aus Drittstaaten § 170 Abs 6 AO Voraussetzungen Steuer auf KapErträge aus Staaten, die nicht Mitglied der EU oder EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind und bei denen die KapErträge nicht nach zwischenstaatlichen Verträgen (DBA) automatisch mitgeteilt werden Rechtsfolge Festsetzungsfrist (10 J.) beginnt frühestens mit Ablauf des KJ, in dem Finanzverwaltung Kenntnis davon erhält, spätestens 10 J. nach Steuerentstehung

Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 6 AO S mit Wohnsitz Deutschland, erzielt 2014 KapErträge bei einer Bank auf Bermuda. In seiner ESt, die er 2015 abgibt, erklärt er die Einkünfte nicht. Abgabe ESt-Erklärung 01.01.2016: Beginn der Fest- setzungsfrist 31.12.2025: Ende der Fest- setzungsfrist bis 2014 2034 2014 2015 2024 2025 Kritik ges. Aufbewahrungsfristen von Unterlagen wesentlich kürzer – praktikabel? Wortlaut erfasst Privatpersonen und Unternehmer - gewollt? was ist die Steuer auf KapErträge was sind KapErträge 31.12.2034: max. Verlängerung der Festsetzungs- frist KapErträge von außerhalb EU und EFTA 01.01.2025 Beginn der Fest- setzungsfrist ab 2015

Mainzer Firmenlauf Steuerkanzlei Lehr hat bereits ein Logo für seine Lauf-Shirts! www.dr-lehr.com