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Agenda Steuergesetzgebung 2014 Jahressteuergesetz 2015 – Entwurf

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Präsentation zum Thema: "Agenda Steuergesetzgebung 2014 Jahressteuergesetz 2015 – Entwurf"—  Präsentation transkript:

0 Aktuelle Gesetzesänderungen im Steuerrecht
25. November 2014

1 Agenda Steuergesetzgebung 2014 Jahressteuergesetz 2015 – Entwurf
BFH- Urteile und Aktuelles 2 3 Referent:

2 Steuergesetzgebung 2014 Kroatien-Steueranpassungsgesetz vom 11.07.2014
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen § 13 b UStG … Unternehmer, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt; davon ist auszugehen, wenn ihm das zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige auf längstens drei Jahre befristete Bescheinigung, die nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden kann, darüber erteilt hat, dass er ein Bauunternehmer ist ... gilt auch, wenn die Leistung für den privaten Bereich bezogen wird. Sind Leistungsempfänger und leistender Unternehmer in Zweifelsfällen übereinstimmend vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 Nummer 4, 5 Buchstabe b, Nummer 7 bis 11 ausgegangen, obwohl dies… … nicht zutreffend war, gilt der Leistungsempfänger dennoch als Steuerschuldner, sofern dadurch keine Steuerausfälle entstehen. gelten nicht, wenn ausführende Unternehmer Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist MicroBilG Referent:

3 Steuergesetzgebung 2014 Kroatien-Steueranpassungsgesetz vom 11.07.2014
Mini – One – Stop - Shop elektronische Dienstleistungen gegenüber Privatkunden statt bisheriger Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers Erfolgt jetzt Besteuerung am Sitz des Kunden (Verbraucherlandprinzip) Problem: Betroffene Unternehmer müssten sich in allen EU-Staaten aus denen Kunden stammen steuerlich registrieren Lösung: Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen EU-Staat in Deutschland Anmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern Referent:

4 Steuergesetzgebung 2014 Kroatien-Steueranpassungsgesetz vom 11.07.2014
Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst Steuerfreiheit § 3 Nr. 12 EStG nur noch, wenn, Ausweis im Haushaltsplan MicroBilG Referent:

5 Steuergesetzgebung 2014 Gesetz zu Stabilisierung des Künstlersozialkassengesetzes Deutliche Ausweitung der Prüfungsdichte durch Rentenversicherungsträger Anschlussprüfung für Unternehmen mit mehr als 20 MA durchschnittlicher Prüfungsturnus für Unternehmen unter 20 MA 10 Jahre Schaffung von 230 neuen Prüferstellen Erhebung auf künstlerische und publizistische Werke wie Visitenkarten, Firmenlogo, Briefpapier, Webdesign die nicht nur gelegentlich bezogen werden (3 x pro Jahr = Treffer) Kosten: 5,2% auf den Nettobetrag der erhaltenen Leistung MicroBilG Referent:

6 Steuergesetzgebung 2014 Neuregelung zur Selbstanzeige mit Wirkung zum I Erhöhung Strafzuschläge bisher 5% bei hinterzogenen Steuern von mehr als Euro neu: Hinterzogene Steuer Strafzuschlag € bis € 10% € bis 1 Mio. 15% größer 1 Mio. 20% MicroBilG Referent:

7 Steuergesetzgebung 2014 Neuregelung zur Selbstanzeige mit Wirkung zum II Anlaufhemmung für ausländische Kapitalerträge frühestens mit Kenntnis der Verwaltung durch Erklärung des Steuerpflichtigen Spätestens 10 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Verlängerung des Erklärungszeitraums geplant: Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung auf 10 Jahre Umsetzung; Voraussetzung für Straffreiheit: Nacherklärung der hinterzogenen Steuern für die letzten 10 Jahre (bisher 5 Jahre) weitere Voraussetzung für Straffreiheit Fristgemäße Zahlung hinterzogene Steuer, Hinterziehungszinsen, Strafzuschlag MicroBilG Referent:

8 Agenda Steuergesetzgebung 2014 Jahressteuergesetz 2015 – Entwurf
BFH- Urteile und Aktuelles 2 3 Referent:

9 Jahressteuergesetz 2015 - Entwurf
Allgemeines: Referentenentwurf vom „Gesetz zu Anpassung der Abgabenordnung an den Zollcodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ planmäßiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahren am (letzte Bundestagssitzung) weitere Änderungen sind zu erwarten Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs Referent:

10 Jahressteuergesetz 2015 - Entwurf
Einkommensteuer Steuerfreiheit von „Serviceleistungen“ § 3 Nr. 34a EStG Zahlungen des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für: Beratung in persönlichen oder sozialen Angelegenheiten durch ein Dienstleistungsunternehmen Kurzfristige Notbeherbergung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen jährlicher Höchstbetrag 600 Euro Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs Referent:

11 Jahressteuergesetz 2015 - Entwurf
Einkommensteuer - Ausweitung Teileinkünfteverfahren Hintergrund BFH-Urteile (vom – X R 5/10 und XR 7/10) zugunsten von Steuerpflichtigen mit Betriebsaufspaltung Werden durch neue Gesetzgebung wieder „kassiert“ Verlust von Darlehen und Inanspruchnahme aus Bürgschaften aus einem Betriebsvermögenheraus einer Kapitalgesellschaft gewährt Gesellschafter an Kapitalgesellschaft zu mehr als 25% beteiligt Folge: Verluste nur zu 60% berücksichtigungsfähig (bisher 100%) Ausnahme: Nachweis Drittvergleich durch Steuerpflichtigen Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs Referent:

12 Jahressteuergesetz 2015 - Entwurf
Einkommensteuer – Neudefinition Berufsausbildung Hintergrund BFH-Urteil (vom – VI R 6/12) Erstmalige Berufsausbildung setzt weder ein Ausbildungsverhältnis nach Berufsausbildungsgesetz noch bestimmte Ausbildungsdauer oder formale Abschlussprüfung voraus Neudefinition Erstausbildung … auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geordnete Ausbildung mit einer vorgesehenen Dauer von mindestens 18 Monaten und einer Abschlussprüfung durchgeführt… Folgen: Erstausbildung nur bis max. p.a € als Sonderausgaben absetzbar Werbungskosten liegen nur bei vorangegangener Erstausbildung vor Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs Referent:

13 Jahressteuergesetz 2015 - Entwurf
Einkommensteuer – Betriebsveranstaltung Hintergrund BFH-Urteil (vom – VI R 94/10) in Freigrenze von 110 € je MA nur objektive Bereicherung (unmittelbare Konsumtion wie Speisen, Getränke, Geschenke, Musikdarbietung) Keine Einbeziehung Mieten, Eventveranstalter, Reisekosten; keine Einbeziehung Begleitperson Neudefinition Zuwendungen … an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter… … alle Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer … unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind… oder es sich um einen rechnerischen Anteil an den Gemeinkosten handelt… Neue Freigrenze 150 € ab 2015 Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs Referent:

14 Agenda Steuergesetzgebung 2014 Jahressteuergesetz 2015 – Entwurf
BFH- Urteile und Aktuelles 2 3 Referent:

15 Steuergesetzgebung 2014 BFH-Urteile, Aktuelles
Darlehensverträge zwischen Angehörigen Mit BMF Schreiben rückt Verwaltung von bisher geforderter Besicherung ab Entscheidende Kriterien sind tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung und fremdübliche Chancen – Risiken – Verteilung Gestaffelte Prüfintensität Schenkung Darlehensbeträge Darlehen statt tatsächlicher Auszahlung (Lohn, Miete) Anschaffung Wirtschaftsgüter Drittvergleich beachten, jedoch nicht mehr ausschließlich an Vertragsvereinbarungen zwischen Kunden und Banken MicroBilG Referent:

16 Steuergesetzgebung 2014 BFH-Urteile, Aktuelles
Mietverträge BFH Urteil vom IX R 2/13 Einkünfteerzielungsabsicht ist für jedes Vermietungsobjekt gesondert zu prüfen Separate Würdigung jedes einzelnen Mietverhältnisses Vermietung zwischen Angehörigen – Versagung bei fehlendem Nachweis laufender Mitzahlungen Fehlenden Unterschriften auf dem Mietvertrag nachträgliche Aufwendungen nach Immobilienverkauf sofern Verkaufspreis das valutierende Darlehen nicht abdeckt sind Zinsen auf den übersteigenden Darlehensanteil als nachträgliche Werbungskosten absetzbar MicroBilG Referent:

17 Steuergesetzgebung 2014 BFH-Urteile, Aktuelles
Kostenlose Parkplatzüberlassung bei Hotelübernachtung 7% oder 19% Betriebsprüfung: 19% Finanzgericht 7% Revision beim BFH anhängig Steuersatz bei „Coffee to go“ 7% oder 19% ? OFD Verfügung Frankfurt/M vom – S 7222 A – 7 – St 16 MicroBilG Referent:


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