Rechtsgrundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

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 Präsentation transkript:

Rechtsgrundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Geschichtliche Entwicklung des dualen Arbeitsschutz-Systems 1996 Arbeitsschutzgesetz Staatlicher Arbeitsschutz 1800 2000 1900 1973 Arbeitssicherheitsgesetz 1997 Sozialgesetzbuch VII 1891 Aus Fabrikinspektion wird Gewerbeaufsicht 1925 Aufnahme der Berufskrankheiten in die Reichsversicherungsordnung 1869 Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1911 Reichsversicherungsordnung 1853 Preuß. Fabrikregulativ Fabrikinspektion 1884 Unfallversicherungsgesetz Gesetzliche Unfallversicherung 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Zuständigkeit der UK-Bund in Arbeitsschutz und Prävention Ist zuständige Behörde nach Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Inneren Nimmt die Aufgaben der Prävention wahr nach Arbeitsschutzgesetz §21 (5) Sozialgesetzbuch VII §115 (3) In deren Auftrag handelt bezüglich Arbeitsschutz und Prävention Unfallkasse des Bundes 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Normensetzer im Arbeitsschutz EU Richtlinien Arbeitsschutz Staat Gesetze, Verordn. UVT UVVn Private Techn. Regel-werke 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Verbindliche Rechtsakte der EU  Verordnungen - sind in allen Teilen verbindlich und gelten unmittelbar  Richtlinien - sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich - müssen in nationales Recht umgesetzt werden - Wahl der Form und Mittel bleibt dem Mitgliedsstaat überlassen  Entscheidungen - sind für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnen 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Ermächtigungsgrundlage für EU-Richtlinien im Arbeitsschutz Vertrag von Nizza Artikel 95 Binnenmarkt, Produktbeschaffenheit (früher 100a) Artikel 137 Sozialer Arbeitsschutz, Arbeitsumwelt (früher 118a) 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Umsetzung der EU-Richtlinien umgesetzt in nationales Recht Artikel 137 Artikel 95 ArbSchG SGB VII GPSG Angehängt als Verordnung Angehängt als Verordnung Angehängt als UVV 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Ziele von EU-Richtlinien nach Artikel 137 Ziel: Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Adressat: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Aufsichtsbehörden Inhalt: Betriebsvorschriften (Verhalten,Organisation) Gestaltung der Arbeitsplätze (Gestaltung von Arbeitsmitteln) Methode: Mindestanforderungen; Abweichungsbefugnis der Mitgliedsstaaten, höherwertige Regelungen möglich 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

EU-Richtlinien nach Artikel 137 (Arbeitsschutz-Richtlinien) EU-Recht Nationales Recht Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstätten-RL Arbeitsstättenverordnung Arbeitsmittel-Benutzungs-RL Betriebssicherheitsverordnung PSA-Benutzungs-RL PSA-Benutzungs-Verordnung Lastenhandhabungs-RL Lastenhandhabungsverordnung Bildschirmgeräte-RL Bildschirmarbeitsverordnung Karziogene-RL Gefahrstoffverordnung Biostoff-RL Biostoffverordnung Baustellen-RL Baustellenverordnung, Mutterschutzrichtlinie Mutterschutzrichtlinien-Verordnung Sicherheit- und Gesundheitsschutz- Arbeitsstättenverordnung, GUV-V A8 kennzeichnungs RL 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Grundprinzipien des EU-Arbeitsumweltrechtes Einheitliche Rechtssetzung Kooperationsprinzip Anpassungspflicht an den Stand der Technik Ganzheitlicher Arbeitsschutz Aktive Rolle des Beschäftigten Präventives Sicherheitsmanagement Betriebsorientierung 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Hierachie im Arbeitsschutzrecht EU-Recht Nationales Recht Gesetze Satzungsrecht der BG Stand der Technik (DIN, VDE-Bestimmungen, BG-Regeln, Technische Regeln) Verordnungen Gesicherte Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Die wichtigsten Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes  Der Arbeitgeber ist für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich  Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen sollen verhütet werden  Arbeitsschutz soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozeß sein  Arbeitsbedingungen sollen nach festen Grundprinzipien gestaltet werden  Arbeitsbedingungen sollen regelmäßig beurteilt werden 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Die wichtigsten Bestimmungen im ArbSchG  Geltungsbereich §§ 1, 2, 20  Verantwortung für den Arbeitsschutz §§ 3, 7, 8, 13  Pflichten und grundlegende Aufgaben §§ 3 - 14 des Arbeitgebers  Grundprinzipien der Gestaltung des §§ 3, 4 Arbeitsschutzes  Rechte und Pflichten der Beschäftigten §§ 15 - 17  Aufgaben bei besonderen Gefahren §§ 9  Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen §§ 10  Arbeitsmedizinische Vorsorge §§ 11 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Anforderungen an den Arbeitgeber  Umfassende, vorausschauende Handlungspflicht hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit ArbSchG §§  Risikoorientiertes Vorgehen  Kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen  Geeignete Organisation schaffen  Mitwirkung der Beschäftigten ermöglichen 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Anforderungen an den Arbeitgeber  Fachkraft für Arbeitssicherheit ist schriftlich zu bestellen BMI 78´ RL §§  Betriebsarzt ist schriftlich zu bestellen  Bildung eines Arbeitsschutzausschusses (tagt vierteljährlich) 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!