Vortrag Junge TierärztInnen am an der VetMed, Eva Scherz

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 Präsentation transkript:

Vortrag Junge TierärztInnen am 1.12.2011 an der VetMed, Eva Scherz Meine Rechte im Job Vortrag Junge TierärztInnen am 1.12.2011 an der VetMed, Eva Scherz

Vertragsarten Werkvertrag Freier Dienstvertrag Angestelltenverhältnis Freie Vertragsgestaltung Sozialversicherung und Steuer muss AuftragnehmerIn veranlassen Freier Dienstvertrag Sozialversicherung macht der Auftraggeber Steuer muss AuftragnehmerIn veranlassen Angestelltenverhältnis

Angestelltenverhältnis Es gelten ALLE Arbeitsrechtsgesetze Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt durch den Dienstgeber Die Abfuhr von Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber über die Gehaltsabrechnung

Der Beginn Anmeldung zur Sozialversicherung Dienstzettel (verpflichtend) Vereinbarung (Arbeitsvertrag) über: Arbeitszeit Gehalt Kündigungsfristen Tätigkeit Sonderzahlung (nicht gesetzlich), Arbeitsort

Arbeitsrechte Recht auf angemessenes, ortsübliches Entgelt Recht auf geregelte Arbeitszeiten: Normalarbeitszeit: 40 Stunden / Pausen !!! Ruhezeit täglich: 11 Stunden Ruhezeit wöchentlich: 36 Stunden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Recht auf 5 Wochen Urlaub !!!

Bereitschaft Arbeitsbereitschaft ist am Dienstort und ist voll zu entlohnen Rufbereitschaft ist nicht am Dienstort, muss entlohnt werden, kann aber sehr gering entlohnt werden (10 Tage im Monat möglich) Arbeitseinsätze bei der Rufbereitschaft unterbrechen die Ruhezeit, und sind voll zu entlohnen (Normalstunde oder Überstunde)

Überstunden Überstunden sind alle Stunden über tägliche (8 Stunden) oder die wöchentlichen Normalarbeitszeit (40 Stunden) Überstunden sind mit einem Zuschlag von 50 % zu bezahlen Für Arbeiten am Feiertag gibt es ein Feiertagsentgelt

Arbeitszeitaufzeichnungen Wichtig: alle Arbeitszeiten mitschreiben: Beginn und Ende der täglichen AZ, Pausen, jede Arbeitsbereitschaft und jede Rufbereitschaft Nach Beendigung des Dienstverhältnisses können Mehr- und Überstunden nachgefordert werden Auch für Teilzeitbeschäftigte gibt es einen Zuschlag für Mehrstunden (25 %)

Wo gibt es Beratung? Zur Überprüfung des Dienstvertrages zu Beginn des Dienstverhältnisses und bei Beendigung: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier: www.gpa-djp.at (für GPA-djp-Mitglieder) Kammer für Arbeiter und Angestellte: www.arbeiterkammer.at

Beratung Bei Umgehungsverträge (Werkvertrag der eigentlich ein Angestelltenverhältnis ist) in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten: die Gebietskrankenkasse In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten: die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (für Gewerkschaftsmitglieder)

Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.