Umsatzsteuerupdate 2014 Die Umsatzbesteuerung der LuF

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 Präsentation transkript:

Umsatzsteuerupdate 2014 Die Umsatzbesteuerung der LuF DI Franz Schachner Steuerberater/Unternehmensberater Prokurist LBG OÖ GmbH Hasnerstrasse 2 ,4020 Linz Tel.0732/655172, Fax: 4122 E-Mail: f.schachner@lbg.at Stand: 28.10.2014 Wir arbeiten für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Klienten!

Umsatzsteuerrecht - Allgemeines Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Vorsteuer: Der Unternehmer kann die von anderen Unternehmen in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind in Abzug bringen.

Umsatzsteuerrecht - Allgemeines Steuerbare Umsätze vs nicht steuerbare Umsätze Steuerpflichtige Umsätze vs Steuerfreie Umsätze Normalsteuersatz (20%) Ermäßigter Steuersatz (10%) Steuerfreie Umsätze (0%) Lieferung / Sonstige Leistung / Eigenverbrauch Bemessungsgrundlage / Entgelt Vereinbarte Entgelte Vereinnahmte Entgelte Steuerbefreiungen Echte Umsatzsteuerbefreiung (Ausfuhrlieferungen, Schadenersatz,..) Unechte Umsatzsteuerbefreiung (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ausgenommen für Wohnzwecke, Maschinen, Klein- unternehmer,…)

Umsatzsteuerrecht - Allgemeines Veranlagungszeitraum Kalenderjahr Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr Voranmeldungszeitraum Kalendermonat Kalendervierteljahr (< EUR 100.000,00 ) Vorauszahlung Fälligkeitstag (15. d zweitfolgenden Monates) Binnenmarktregelung Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftlicher Erwerb Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuerrecht - Allgemeines Formalvorschriften (Rechnungsbestandteile) Name und die Anschrift Verkäufers = leistender Unternehmer Name und Anschrift des Käufer = Leistungsempfänger (außer bei Kleinbetragsrechnungen) Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung Tag der Lieferung, Leistungszeitraum Entgelt für die Lieferung (=Nettobetrag) Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag (Steuersatz bei Kleinbetragsrechnungen) Ausstellungsdatum Fortlaufende Rechnungsnummer Forstsetzung nächste Folie

Umsatzsteuerrecht - Allgemeines Formalvorschriften (Rechnungsbestandteile) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (außer bei Kleinbetragsrechnungen) Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000 (brutto) übersteigt, die UID-Nummer des Leistungsempfängers bei Anwendung der Differenzbesteuerung: Hinweis auf die Differenzbesteuerung Rechnung in Fremdwährung ausgestellt, Steuerbetrag in € ausweisen Kleinbetragsrechnungen: bis € 400 (inkl UST)

Land- und Forstwirtschaft - Allgemeines Land- und Forstwirtschaft ist: Pflanzen- und Tierproduktion mit Hilfe der Naturkräfte, z.B. Ackerbau Grünlandbewirtschaftung Tierzucht und Tierhaltung Forstwirtschaft Wein- und Obstbau Gartenbau und Baumschulen Fischzucht, Teichwirtschaft, Bienenzucht,.. Nebenbetriebe: zB Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte (Umsatzgrenze € 33.000) Nebentätigkeiten: zB Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln für Nichtlandwirte (Umsatzgrenze € 33.000)

Landwirtschaftliche Umsatzsteuer-Pauschalierung iSd § 22 UStG Voraussetzungen für die Anwendung der UST-Pauschalierung: Nicht buchführungspflichtige Betriebe mit Einheitswert bis € 150.000 und Umsatz bis € 400.000 (netto) Freiwillige Aufzeichnungen für Einkommensteuer aber auch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung sind nicht schädlich für USt-Pauschalierung (bis € 400.000 Umsatz) Kein Regelbesteuerungsantrag Rechtzeitige Meldung (Widerruf der Regelbesteuerungsoption) beim Finanzamt (bis 31.1. des Jahres, in dem die Pauschalierung wieder gelten soll)

Landwirtschaftliche Umsatzsteuer-Pauschalierung iSd § 22 UStG Prinzip der ldw Pauschalierung Vorsteuern und Umsatzsteuern werden in gleicher Höhe angenommen Kein gesonderter Vorsteuerabzug Steuersatz 10% an Letztverbraucher Steuersatz 12% an Unternehmer Steuersatz 0% bei Grundstücksumsätzen Welche luf-Umsätze sind von der Umsatzsteuer-Pauschalierung erfasst: Klassische „Urproduktion“: - Lieferungen und Leistungen der Bodennutzung, Tierhaltung, Forstwirtschaft, Obstbau, Weinbau, Fischerei,.. Nebenbetriebe, Nebentätigkeiten (bis 33.000 Umsatz) - Be- und Verarbeitung ldw Produkte (Direktvermarktung) - Verwertung organischer Abfälle (Kompostierung) - Dienstleistungen für andere luf-Betriebe

Landwirtschaftliche Umsatzsteuer-Pauschalierung iSd § 22 UStG Welche luf-Umsätze sind von der luf Umsatzsteuer-Pauschalierung nicht erfasst: Ldw Pensionspferdehaltung - Neue „Pferde-Pausch-VO“ vom 10.3.2014 Nebenbetriebe, Nebentätigkeiten (ab 33.000 Umsatz) - Be- und Verarbeitung ldw Produkte (Direktvermarktung) - Verwertung organischer Abfälle (Kompostierung) - Dienstleistungen für andere luf-Betriebe Sondervorschriften: Zusatzsteuer für im Rahmen der LuF ausgeführten Lieferungen von Getränken (Edelbrände, Fruchtsäfte, Sekt, Sturm) an Letztverbraucher 10% an Unternehmer 8% NICHT bei Milch- und Milchmischgetränken, Wein, Met und Most Überlassung von Grundstücken zu Sportzwecken (Schipisten, Loipen,…) USt für Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen

Umsatzsteuer-Regelbesteuerung (Ldw Umsatzsteueroption) Prinzip der Regelbesteuerung Umsatzsteuer ist zu berechnen und abzuführen Vorsteuer ist abzugsfähig außer bei unechter Befreiung (Kleinunternehmer mit Umsatz < € 30.000) Nettoentgelt ist Bemessungsgrundlage Förderungen, Versicherungsentschädigungen, u. Ä. sind nicht steuerbar, da kein Leistungsaustausch Steuersatz grundsätzlich 20% (Normalsteuersatz) - Insbesondere für Anlagenverkäufe, Dienstleistungen,.. Steuersatz 10% (Ermäßigter Steuersatz): - Insbesondere für ldw Produkte, Ausnahme Rundholz Steuersatz 0% für Grundstücksumsätze bzw. 20% optional

Umsatzsteuer-Regelbesteuerung (Ldw Umsatzsteueroption) Prinzip der Regelbesteuerung Formalerfordernisse der Rechnungen und Gutschriften (Bestandteile einer Rechnung) Grundaufzeichnungen (Belege, Einfuhr- u Ausfuhrnachweise, Buchungsjournal / Ermittlung der Abgaben) Umsatzsteuer = Selbstberechnungsabgabe Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich / vierteljährlich) Fälligkeit der Umsatzsteuer Jahressteuererklärung Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Verhältnisse - Rechtslage bis 31.12.2013 (Änderung der Verhältnisse nur bei Veräußerung oder unentgeltlicher Übergabe bei Gebäuden) - Rechtslage ab 01.01.2014 (Änderung der Verhältnisse auch bei Wechsel zwischen Pauschalierung und Regelbesteuerung)

Umsatzsteuer-Regelbesteuerung (Ldw Umsatzsteueroption) Fristen iZm der UST-Option Antrag auf Regelbesteuerung bis 31. 12. des Jahres, in dem die USt-Option erstmalig in Anspruch genommen werden soll (Rückwirkungsfunktion per 1.1.) Widerruf der Regelbesteuerung bis 31. 1. des Jahres, in dem die Pauschalierung wieder gelten soll Widerruf frühestens jedoch nach 5 Jahren, danach Widerruf jährlich möglich Doppeloption wenn Kleinunternehmer (Umsatz unter € 30.000)

Umsatzsteuer-Regelbesteuerung (Ldw Umsatzsteueroption) Fehlerquellen in der ldw UST-Option Nur für Umsätze im Rahmen des Unternehmens ist USt in Rechnung zu stellen, zB nicht für PKW, private Möbel, steuerbefreite Lieferungen und Leistungen, usw. Rechnung im Namen aller Betriebsführer (im Namen des Unternehmens) ausstellen (auch bei Gutschriften) Handelsübliche Bezeichnung u Menge Fehlende UID-Nummer Innergemeinschaftliche Lieferungen: Hinweis auf die Steuerfreiheit, Verbringungsnachweis Bei pauschalierten Betrieben: Erwerbschwelle € 11.000 beachten

Umsatzsteuer-Regelbesteuerung (Ldw Umsatzsteueroption) Fehlerquellen in der ldw UST-Option Grundverpachtungen 0% oder 20%, niemals 10% oder 12% Aussteller von Gutschriften über Option informieren (Umsatzsteuersatz statt 12% nunmehr 10% oder 20% Vorsteuerrückerstattung im Ausland (z.B. in Deutschland nur bis zum 30.9. des Folgejahres)

Umsatzsteuer-Regelbesteuerung (Ldw Umsatzsteueroption) Aufbewahrungspflicht der Belege Rechnungen und Gutschriften grundsätzlich 7 Jahre Betreffend Grundstücke 22 Jahre Gilt auch für Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von € 400 (seit 1.3.2014) Ausnahme: Unternehmer, die in der Regel Kleinumsätze bis zu einem Gesamtbetrag von € 75 bewirken, müssen keine Abschriften anfertigen

Vorsteuerberichtigung im Anlagevermögen Aktuelle Änderungen des Umsatzsteuer-gesetzes mit Auswirkung auf die Ldw Wechsel von der Umsatzsteuer-Option zur Pauschalierung und umgekehrt gilt als Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 12 (10) u § 12 (11) UStG (ab 2014) Vorsteuerberichtigung im Anlagevermögen Berichtigungszeitraum 4 bzw. 19 Jahre Gültig für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12. 2013 erstmals in Verwendung genommen wurden Vorsteuerberichtigung im Umlaufvermögen Gültig bereits beim Wechsel mit 1. 1. 2014 17

Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen Für Gegenstände, die nach dem 31.12. 2013 erstmals in Verwendung genommen wurden, kommt es zu einer Vorsteuerberichtigung: Bei Wechsel von der Umsatzsteuer-Option zur Pauschalierung und umgekehrt Bei Wechsel des Besteuerungsverfahrens infolge Überschreitung oder Unterschreitung der Buchführungsgrenzen und / oder der Umsatzgrenze € 400.000 Bei „Direktvermarktung“ bei Über- oder Unterschreitung der Einnahmengrenze von € 33.000

Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen Für Gegenstände, die nach dem 31. 12. 2013 erstmals in Verwendung genommen wurden, sind folgende Vorsteuern zu berichtigen: Vorsteuern für Anschaffungs- und Herstellungskosten Vorsteuern für nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten Vorsteuern für Großreparaturen Der Berichtigungszeitraum beträgt bei Maschinen und Geräten (bewegliches AV): 4 Jahre bei Grundstücken (unbewegliches AV): 19 Jahre (9 Jahre für Vorsteuern aus Grundstücken bis 31.03.2012) 19

Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen Beispiel: Regelbesteuerter Landwirt Umsatzsteuer-Option seit 2010 Maschinenkauf im Oktober 2014 Nettokaufpreis € 60.000 Vorsteuerabzug € 12.000 (UVA 10/2014) Wechsel in Pauschalbesteuerung ab 2015 Vorsteuerberichtigung 2015: € 2.400 Vorsteuerberichtigung 2016: € 2.400 Vorsteuerberichtigung 2017: € 2.400 Vorsteuerberichtigung 2018: € 2.400 20

Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen Beispiel: Regelbesteuerter Landwirt Umsatzsteuer-Option seit 2010 Maschinenkauf im Oktober 2014 Nettokaufpreis € 60.000 Vorsteuerabzug € 12.000 (UVA 10/2014) Wechsel in Pauschalbesteuerung ab 2015 Vorsteuerberichtigung 2015: € 2.400 Vorsteuerberichtigung 2016: € 2.400 Einstieg in die Umsatzsteuer-Option ab 2017 Ab 2017 entfällt die Vorsteuerberichtigung 21

Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen Im Falle der Einzelrechtsnachfolge (zB unentgeltliche Betriebsübergabe an einen nahen Angehörigen) wirkt der noch durch den Betriebsübergeber verwirklichte Tatbestand der erstmaligen Verwendung als Anlagevermögen nicht auf den Betriebsübernehmer weiter. Bei Übergaben in aufrechter Umsatzsteueroption, die nach dem 1. 1. 2014 erfolgen, beginnt bei sämtlichen Wirtschaftsgütern mit dem Datum der Übergabe der Beobachtungszeitraum neu zu laufen. Beispiel: Gebäudeerrichtung und Inbetriebnahme im Jahr 2007 Der Berichtigungszeitraum läuft bis einschließlich 2016 Übergabe der Landwirtschaft an Nachfolger im Jahr 2015 Neubeginn des Berichtigungszeitraumes, dieser läuft nun bis 2034 Beispiel: Der Land- und Forstwirt optiert im Jahr 2012 zur Regelbesteuerung. Er beginnt im Frühjahr 2013 mit der Errichtung eines Stalles (geltendgemachte Vorsteuer: € 50.000,- und nimmt dieses noch im selben Jahr in Verwendung. Mit Wirkung vom 1. 2. 2015 übergibt er den Betrieb unentgeltlich an seinen Sohn und stellt diesem gem. § 12 Abs. 15 UStG die für den steuerpflichtig behandelten Entnahmeeigenverbrauch des Wirtschaftsgebäudes geschuldete Steuer in Höhe von € 47.000,- in Rechnung. Um sich die Vorsteuern aus dieser Rechnung abziehen zu können, gibt der Sohn eine Optionserklärung mit Wirkung ab dem Jahr 2015 ab. Ab 2020 wechselt der Sohn in die Pauschalbesteuerung. Bei Weiterverrechnung kann sich der Sohn – im Falle der Umsatzsteueroption – zunächst den in Rechnung gestellten Steuerbetrag in Höhe von € 47.000,- zur Gänze im Veranlagungszeitraum 2015 abziehen. Gleichzeitig beginnt jedoch mit dem ersten Jahr der Betriebsübernahme der zwanzigjährige Beobachtungszeitraum neu zu laufen. Da der Sohn als übernehmender Landwirt den Gegenstand nicht vor dem 1. 1. 2014 als Anlagevermögen erstmalig in Verwendung genommen hat, kommt es zur Vorsteuerberichtigung. Infolge des mit Wirkung ab 1. 1. 2020 erfolgten Wechselszur Pauschalbesteuerung hat der Sohn daher für die Jahre 2020 bis einschließlich 2034 eine jährliche negative Vorsteuerberichtigung iHv € 2.350,- vorzunehmen (1/20 von € 47.000; insgesamt 35.250,- bzw. 15/20) 22 22

Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen Beispiel Landwirt in USt-Option seit 2012 Kauf Traktor 2012 (AK 100.000) mit Vorsteuerabzug iHv € 20.000 Errichtung Gebäude 2013 (AK 250.000) mit Vorsteuerabzug iHv € 50.000 Übergabe der gesamten Landwirtschaft an Sohn mit 1. 2. 2015 Entnahmewert Traktor € 90.000 (USt daher € 18.000) Entnahmewert Gebäude € 240.000 (USt daher € 48.000) Vorsteuerabzug durch den Sohn, weil Antrag auf USt-Option ab 2015 Neubeginn des Beobachtungszeitraumes von 4 bzw. 19 Jahren ab 2015 Beendigung der USt-Option durch Sohn ab 1. 1. 2020 Keine Vorsteuerkorrektur für Traktor (Korrekturzeitraum abgelaufen) Vorsteuerkorrektur für Gebäude (€ 2.400 p. a. von 2020 – 2034)

Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen Bei Gesamtrechtsnachfolge durch: Erbfolge, Umgründungen nach dem UmgrStG oder nicht steuerbares Anwachsen gem. § 142 UGB läuft hingegen der noch vom Betriebsübergeber ausgelöste Vorsteuerberichtigungszeitraum beim Hofübernehmer weiter. Angabe wie voriges Beispiel, jedoch Vater im Jänner 2015 gestorben; Einantwortung im April 2015). Der Sohn gibt mit Wirkung ab 2015 neuerlich eine Optionserklärung ab. Ab 2020 Wechsel zur Pauschalbesteuerung. Der Erbe muss ab dem Jahr 2020 hinsichtlich der auf das Wirtschaftsgebäude entfallende Vorsteuern keine negative Vorsteuerberichtigung vornehmen. Bedingt durch die Gesamtrechtsnachfolge, ist die noch im Jahr 2013 erfolgte erstmalige Verwendung/Nutzung als Anlagevermögen durch den Erblasser auch für den Erben maßgeblich. Der Zeitpunkt der erstmaligen Inverwendungnahme durch den Erblasser muss vom Erben durch zweckdienliche Unterlagen nachgewiesen werden können. 24 24

Vorsteuerberichtigung - Umlaufvermögen Vorsteuerberichtigung für Umlaufvermögen (Zukaufsvorräte) im Bau befindliche Anlagen und noch nicht in Verwendung genommene Gegenstände des Anlagevermögens Positive Vorsteuerkorrektur des zugekauften Umlaufvermögens (nicht selbsterzeugte Vorräte) beim Einstieg in die Umsatzsteueroption. Erstmals anzuwenden beim Einstieg in die Regelbesteuerung ab 1.1.2014 Negative Vorsteuerkorrektur des zugekauften Umlaufvermögens (nicht selbsterzeugte Vorräte) beim Ausstieg aus der Umsatzsteueroption. Erstmals anzuwenden beim Ausstieg aus der Regelbesteuerung per 31.12.2013 25

Zeitpunkt Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerzahlung Umsatzsteuerschuld Istbesteuerung Bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmen oder < € 110.000 Umsatz Mit Ablauf des Monats, in dem die Entgelte vereinnahmt wurden Sollbesteuerung Bei buchführungspflichtigen Unternehmen oder > 110.000 Umsatz Auf Antrag bei nichtbuchführungspflichtigen Unternehmen Auf Antrag bei Unternehmen < 100.000 Umsatz Mit Ablauf des Monats, in dem die Lieferung/Leistung ausgeführt wurde

Zeitpunkt Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerzahlung In jenem Voranmeldungszeitraum, in dem folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Lieferung / Leistung ist bereits erbracht Rechnung wurde ausgestellt (Formalerfordernisse gegeben) Zahlung ist erfolgt Grundsätzlich IST-Prinzip (Zahlungsfluss) SOLL-Prinzip ist auf Antrag möglich, wenn auch bei USt

Zeitpunkt Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerzahlung Vorsicht bei Ratenkauf Beispiel: Landwirt in Umsatzsteuer-Option seit 2012 Kauf einer Maschine 2013 um € 100.000 + € 20.000 USt = € 120.000 Zahlungsmodalitäten: 1. Rate 2013 iHv € 20.000 + € 20.000 USt = € 40.000 2. Rate 2014 iHv € 40.000 3. Rate 2015 iHv € 40.000 Vorsteuerabzug: 2013 iHv € 6.666,67 2014 iHv € 6.666,67 2015 IHv € 6.666,66 Keine Vorsteuerberichtigung bei Beendigung der Umsatzsteueroption, weil Inbetriebnahme noch im Jahr 2013 erfolgte.

Istbesteuerung und Beendigung der Umsatzsteueroption Beispiel: Landwirt in Umsatzsteuer-Option seit 2010 Kauf einer Maschine 2014 um € 50.000 + € 10.000 USt = € 60.000 Beendigung der Umsatzsteueroption mit 31.12.2014 Zahlungsmodalitäten: 1. Rate 2014 iHv € 20.000 + € 10.000 USt = € 30.000 2. Rate 2015 iHv € 30.000 Vorsteuerabzug: 2014 iHv € 5.000 2015 iHv € 5.000 abzüglich Vorsteuerberichtigung iHv € 2.000 2016 Vorsteuerberichtigung iHv € 2.000 2017 Vorsteuerberichtigung iHv € 2.000 2018 Vorsteuerberichtigung iHv € 2.000

Umsatzbesteuerung der LuF Besondere Geschäftsfälle Vermietung und Verpachtung von ldw Betriebsvermögen Verpachtung Grund und Boden - Keine Durchschnittssatzbesteuerung (12%) - Entgelte unterliegen allgemeinen Bestimmungen des UStG - Unechte Steuerbefreiung: 0% UST Vermietung von Gebäuden - Unechte Steuerbefreiung: 0% UST oder Option zur Steuerpflicht (20% UST) - Vorsicht bei Änderung der Verhältnisse - Vorsicht bei Gebäudeentnahme (ertragsteuerrechtlich)

Umsatzbesteuerung der LuF Besondere Geschäftsfälle Vermietung und Verpachtung von ldw Betriebsvermögen Vermietung von Maschinen und Geräten - Normalsteuersatz (20% UST) bei optierenden Betrieben - Durchschnittssteuersatz (12% UST) bei pauschalierten Betrieben im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit - Vorsicht gewerbliche Vermietung von Maschinen Überlassung von Grundstücken für Handymasten - Keine Durchschnittssatzbesteuerung (12%) - Entgelte unterliegen allgemeinen Bestimmungen des UStG - Unechte Steuerbefreiung: 0% UST

Umsatzbesteuerung der LuF Besondere Geschäftsfälle Vermietung und Verpachtung von ldw Betriebsvermögen Pensionspferdehaltung - Keine Durchschnittssatzbesteuerung (12%) - Entgelte unterliegen dem allgemeinen Bestimmungen des UStG (auch bei pauschalierten Betrieben) seit 1.1.2014 - Vorsteuerpauschalierung durch VO vom 10.3.2014 auf Antrag möglich (Bindung für mind 2 Jahre) - Vorsteuerabzug bei VST-Pauschalierung € 24,00 / Pferd / Monat und VST für Herstellung von unbeweglichem Anlagevermögen - Beachte Änderungen der Verhältnisse bei Wechsel zwischen Vorsteuerpauschalierung und Regelbesteuerung

Umsatzbesteuerung der LuF Besondere Geschäftsfälle Einräumung von Dienstbarkeiten / Entschädigungen Abgeltungen und Servitutsentgelte iZm ober- u unterirdischen Versorgungsleitungen (Gas, Telekommunikation, Verkehrswege,..): - Durchschnittssteuersatz (12% UST) bei pauschalierten Betrieben - Normalsteuersatz (20%) bei optierenden Betrieben

Umsatzbesteuerung der LuF Besondere Geschäftsfälle Energieerzeugung (Photovoltaik) Neue Regelung durch Erlass vom 24.02.2014 (für alle Anlagen die nach dem 28.2.2014 erworben wurden) Unterscheidung in: - Volleinspeisanlagen (grundsätzlich gewerbliche Anlage und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen des USTG – Normalsteuersatz 20%) - Überschusseinspeisanlagen (Überschuss grundsätzlich gewerblich und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen des USTG – Normalsteuersatz 20%) - Inselbetrieb (idR ertragsteuerrechtlich und umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich) Photovoltaik in der LuF - Volleinspeisanlage: Gewerbebetrieb, keine landw Tätigkeit Normalsteuersatz 20%, Vorsteuerabzug grundsätzlich gegeben

Umsatzbesteuerung der LuF Besondere Geschäftsfälle Energieerzeugung (Photovoltaik) Photovoltaik in der LuF - Überschusseinspeisanlage Wenn Energieproduktion überwiegend in der LuF verwendet wird: Anlage Nebenbetrieb der L+F, UST 12% für Energielieferung, VST abpauschaliert Wenn Energieproduktion nicht überwiegend in LuF verwendet wird: Anlage kein Nebenbetrieb der L+F Energielieferung umsatzsteuerpflichtig (aber Reverse Charge) Anteiliger Vorsteuerabzug für unternehmerischen Teil möglich Vorsteuer für Anteil L+F abpauschaliert