BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

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 Präsentation transkript:

BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung Ak. OR Dr. Ursel Müller

Übersicht Grundlagen zur Finanzbuchhaltung Besonderheiten Was wird gebucht? Wie wird gebucht? Wie wird der Abschluss erstellt? Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet? Besonderheiten Die Umsatzsteuer Zur Finanzierung Zur Investition Zu Beschaffung und Absatz Planmäßige Jahresabschlussbuchungen Außerplanmäßige Jahresabschlussbuchungen

II. Besonderheiten / 1. Die Umsatzsteuer Ertragsteuern Verkehrsteuern Substanzsteuern Einkommensteuer Umsatzsteuer Erbschaftsteuer Körperschaftsteuer Versicherungsteuer Grundsteuer Gewerbesteuer .

1. Umsatzsteuer Bedeutende Einnahmequelle Gemeinschaftssteuer Objektsteuer Verkehrsteuer Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug Zahllast für das UN: USt – VSt für bestimmten Zeitraum Steuersatz: 19%, ermäßigter Satz: 7%

1. Umsatzsteuer Was wird besteuert? Wer ist der Steuerpflichtige? Was bedeutet Vorsteuerabzug? In welchem Rahmen entsteht die Steuerpflicht? Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung?

1. Umsatzsteuer Stefan besitzt einen Schiefersteinbruch im Hunsrück und stellt in seinem Unternehmen Naturschieferplatten her. Er verkauft an die F&F-OHG 200 qm Naturschiefer à 100 €. Der Vorgang ist umsatzsteuerpflichtig. Die Rechnung lautet demnach: 20.000 € + 19 % USt = 23.800 €.

1. Umsatzsteuer Die F&F-OHG schließt mit einem Privatkunden einen Werklieferungsvertrag ab (§ 651 BGB). Dabei verwendet sie die Hälfte des bei Stefan eingekauften Schiefers, um das Dach eines Neubaus zu erstellen. Die Rechnung beläuft sich über 15.000 € + 19 % USt = 17.850 €.

1. Umsatzsteuer Unternehmer/Kleinunternehmer Zeitpunkt und Ort der Lieferung Selbstveranlagungssteuer Umsatzsteuervoranmeldung Soll-Besteuerung Ist-Besteuerung Steuerbare/steuerpflichtige/steuerfreie Umsätze Regel-Steuersatz/ermäßigter Steuersatz Leistungsbündel Erhaltene Anzahlungen

1. Umsatzsteuer In welchem Rahmen besteht die Umsatzsteuerpflicht? Inland EU- Gebiet Ausland

1. Umsatzsteuer Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungs-verkehr Staaten der EU/Ausland Bestimmungslandprinzip innergemeinschaftliche Lieferung innergemeinschaftlicher Erwerb Einfuhr/Ausfuhr Ursprungslandprinzip Nichtunternehmer/Halbunternehmer

1. Umsatzsteuer Beispiel 2: Einzelunternehmer A mit Firmensitz im Inland liefert an Einzelunternehmer B (Inland) Waren für 1.000 + 19% USt – Standardfall 1 Beispiel 3: Die AB – OHG mit Sitz im Inland liefert an den Privatkunden X Waren für 2.000 + 19% USt - Standardfall 2 Beispiel 4: Die AB – OHG (Inland) kauft Vorprodukte von der Z-SA in Paris für 5.000 – innergemeinschaftlicher Erwerb Beispiel 5: Die AB – OHG ( Inland) verkauft Handelswaren an die niederländische XXL AG für 60.000 – innergemeinschaftliche Lieferung Beispiel 6: Die AB – OHG ( Inland) kauft Rohstoffe von der in Basel ansässigen Handels – AG – Import/Einfuhr

1. Umsatzsteuer Beispiel 7: Die AB – OHG (Inland) verkauft Betriebsleistungen nach China für 80.000 – Export/Ausfuhr Beispiel 8: Der Student Thomas kauft Waren im benachbarten Luxemburg (Benzin, Kaffee, Schokolade) für 80 € - Ausnahme vom Bestimmungslandprinzip Beispiel 9: Der Einzelunternehmer A (Inland) kauft für sein UN einen Gebrauchtwagen von einem Nichtunternehmer für 20.000 € - keine Rechnung mit USt erlaubt, Erwerb brutto Beispiel 10: Der Facharzt B kauft sich ein neues Ultraschallgerät für seine Praxis für 30.000 + 5.700 USt - Erwerb brutto, USt sind Kosten Beispiel 11: Die Gemeinde Temmels veranstaltet ein mal pro Jahr ein Weinfest. Umsatz im Durchschnitt 60.000 €. USt-Pflicht? Nachhaltigkeit?

1. Umsatzsteuer Betrugsanfälligkeit der Umsatzsteuer Verkäufer führt die Umsatzsteuer nicht ab! Leistungsempfänger kann unabhängig die Vorsteuer geltend machen (Rechnung nach § 14 UStG) „Karusselgeschäfte“ Ausmaß des Betruges geschätzt 10 % des Gesamtvolumens, ca 16 Mrd €.

1. Umsatzsteuer Reformvorschläge Reverse-Charge bedeutet Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger Antrag von Deutschland und Österreich 2006 von der EU-Kommission abgelehnt

1. Umsatzsteuer Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung? beim Beschaffungsgeschäft Bruttorechnungsbetrag 119€ Aktivisches BK „Waren“ 100 Aktivisches BK „Vorsteuer“ 19 an Verbindlichkeiten 119 Forderung geg. FA

1. Umsatzsteuer Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung? beim Absatzgeschäft Bruttorechnungsbetrag 238€ aBK Forderung 238 an Umsatzertrag 200 an Umsatzsteuerverbindlichkeit 38

Übungsaufgaben zur USt: Aufgabe 82.1 S. 203 f. 82.11 b) und c) 82.12 a) bis e) 82.13 a) bis c)

2. Zur Finanzierung Die Kreditaufnahme mit Disagio Wer investiert, braucht bekanntlich Geld. So vereinbart die F&F-OHG Anfang Januar 01 mir ihrer Hausbank einen Kredit über 100.000 € bei einem Auszahlungs-betrag von 97.000 €, einer Laufzeit von 4 Jahren und einem Zinssatz von 6,5 %. Während der Laufzeit sind keine Tilgungen vorgesehen.

2. Zur Finanzierung § 250 Abs. 3 Disagio Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag Unterschiedsbetrag = Disagio darf in der RAP auf der Aktivseite aufgenommen werden und muss planmäßig abgeschrieben werden. Wahlrecht in der Handelsbilanz Sofort als Aufwand aRAP und planmäßige Abschreibung Ansatzpflicht in der Steuerbilanz Unterschiedliche Vorgehensweise in Handels- und Steuerbilanz löst latente Steuern aus!

2. Zur Finanzierung t1 t2 t3 t4 a) b) Darlehen + 97.000 - 100.000 Bank-Kto 97.000 Zinsaufwand 3.000 Im Soll an Bankschulden 100.000 im Haben Keine Buchung Rückzahlung b) aRAP 3.000 31.12. ZA an aRAP 750 ZA an a RAP 750 ZA an aRAP 750

3. Zur Investition/Personal Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe (Produktionsfaktoren nach Gutenberg) Potentialfaktor Arbeit Arbeits- oder Dienstverträge Dauerschuldverhältnisse (§§ 611-630 BGB) Monatliche Abrechnung Bruttoentgelt – Nettoentgelt Sozialversicherungsbeiträge

3. Zur Investition/Personal Bruttolohn/Bruttogehalt Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag - Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung Ergibt: Nettolohn/Nettogehalt (der Auszahlungsbetrag)

2. Personalkosten/Personal Die Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die ESt Monatlicher Abzug der LSt durch den AG (800 € x 12 Monate) Summe: 9.600 € LSt 01.01.01 31.12.01 ESt Erklärung für 01: Einkünfte: Nichtselbständige Tätigkeit: 40.000 € Einkunft aus KapV: 2.000 € Einkunft aus V+V: 12.000 € 54.000 €

3. Zur Investition/Personal ∑ Einnahmen: - Werbungskosten Typische WK = Fahrtkosten 0,30 € pro Entfernungs-Km WK- Pauschalen bei den Zinseinnahmen Tatsächliche Ausgaben / Kosten bei V+V Annahme: hier in der Summe Zu versteuerndes Einkommen: a) Bei Zusammenveranlagung: Steuer nach der Splittingtabelle b) Bei getrennter Veranlagung Bereits für 01 gezahlte LSt (800 • 12) Abrechnung bei a): Steuererstattung Abrechnung bei b): Steuernachzahlung 54.000 € - 3.500 € 50.500 € 8.690 € 13.301 € 9.600 € + 910 € - 3.701 €

3. Zur Investition/Personal Buchhalter Knacks soll die Gehaltsabrechnung für einen neu eingestellten Mitarbeiter der F&F-OHG vorbereiten. Das vereinbarte Bruttogehalt beträgt 2.598 €. Nach der Lohnsteuerkarte des Angestellten hat dieser die Steuerklasse III (§ 38 b EStG) mit einem Kinderfreibetrag und ist Mitglied der römisch-katholischen Kirche. Knacks entnimmt die abzuführende Lohnsteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer den entsprechenden Steuertabellen. Vom Bruttogehalt berechnet er ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge.

3. Zur Investition/Personal § 19 Abs.1 Nr.1 EStG: Zu den Einkünften aus nichtselbsständiger Arbeit gehören Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile... aus gegenwärtiger Beschäftigung Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren DL

3. Zur Investition/Personal Bemessungsgrundlage bei Sachbezügen Für die Umsatzsteuer: der Einkaufspreis inkl. Nebenkosten (ohne Umsatzsteuer) Für die Lohnsteuer: der ortsübliche Letztverbraucherpreis inkl. USt (der Geldwert)

3. Zur Investition/Personal Die Nutzung eines betrieblich PKW durch den Arbeitnehmer Inländischer Listenpreis einschl. Sonderausstattung und USt: 22.900 € Nutzung des PKW für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte, einfache Entfernung: 22 km Nutzung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung: 40 Tage im Jahr; einfache Entfernung: 200 km Die Nutzung in der Umsatzsteuer

3. Zur Investition/Personal Die F&F OHG gewährt dem Arbeiter Anton neben seinem Bruttolohn in Höhe von 1.995 € einen Sachbezug: den unentgeltlichen Bezug von Baumaterial. Der für die Lohnsteuer relevante Wert des Sachbezuges beträgt im Dezember 952 €. Er soll mit dem Lohn dieses Monats abgerechnet werden.

3. Zur Investition/Personal Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (über 44 € und bis 10.000 €) können mit 30 % pauschal vom Arbeitgeber besteuert werden (§ 37b EStG). Damit ist die Zuwendung abschließend beim Zuwendungsempfänger besteuert!

Übungsaufgaben zu Finanzierung und Investition LB Aufgabe 82.2 a) und b) LB Aufgabe 82.31 a) LB Aufgabe 82.32 a) und b)