Die gymnasiale Oberstufe

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Die gymnasiale Oberstufe
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Die gymnasiale Oberstufe

Informationen über den Aufbau die Versetzung in die Qualifikationsphase die Leistungsbewertung die Schwerpunkte die Prüfungsfächer die Wahl der Prüfungsfächer der Weg zum besseren Abitur Termine und Links Informationen über

Aufbau der gymnasialen Oberstufe Einführungsphase  Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen Pflichtunterricht Wahlunterricht Versetzung Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Qualifikationsphase Angebot von Schwerpunkten Thematisch bestimmte Halbjahresabschnitte Abiturprüfung (Zentralabitur)  Unterricht in Kernfächern Schwerpunktfächern Ergänzungsfächern Wahlfächern Seminarfach VO-GO § 8, 10 Anlage 1 und 2 VO-GOF 8.1, 8.2 Anmerkung: Die Jahrgangsbezeichnungen gehen hier und in den weiteren Darstellungen derzeit noch vom Abitur nach 13 Jahren aus.  Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung

Versetzung in die Qualifikationsphase Klassenkonferenz Entscheidet nach schulrechtlichen Bestimmungen sowie pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten Kriterium Kann eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden ? Grundlage Alle Fächer des Pflichtunterrichts in der Einführungsphase  Anforderungen an Ausgleichsfächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik können nur untereinander ausgeglichen werden VO-GO § 9 EB-VO-GO 9

Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase Zusammenfassende Bewertung am Ende eines Halbjahres mit den Noten 1 bis 6  Leistungen in den Klausuren bzw. in der Facharbeit  Mitarbeit im Unterricht  mündliche Beiträge (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate, u.a.) In der Qualifikationsphase: Umsetzung der Noten in Punkte  schriftliche Beiträge (Tests, Datensammlungen, Protokolle, Schülerbetriebspraktika u.a.)  experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen VO-GO § 7 EB-VO-GO 7.1, 7.2, 7.8 Das Punktesystem + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1

Die Schwerpunkte naturwissen-schaftlich gesellschafts-wissensch. sprachlich Schwer-punktfächer DEUTSCH ENGLISCH MATHEMATIK BIOLOGIE / PHYSIK GESCHICHTE BIOLOGIE/ PHYSIK Eines der Fächer als 3. Fach auf erhöhtem Niveau Po-Wi Erdkunde Religion Po-Wi Erdkunde Religion Po-Wi Erdkunde Religion Die 2. FS muss durchgängig belegt und eingebracht werden. Eine 2. NW muss durchgängig belegt und eingebracht werden. Eine 2. FS oder 2. NW muss im ersten Jahr belegt und eingebracht werden. Zusatz- bedingung P4 / P5 Mathe / NW / 2. FS De / FS / 2. NW De / FS / Mathe

Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer (vierstündig)  3 Fächer auf erhöhtem Niveau (P1, P2,P3) schriftliche Abiturprüfung  1 Fach auf normalem Niveau (P4) schriftliche Abiturprüfung  1 Fach auf normalem Niveau (P5) mündliche Abiturprüfung VO-GO § 11 EB-VO-GO 11 2) In P4 tritt auf Verlangen des Prüflings an die Stelle der schriftlichen Abiturleistung eine besondere Lernleistung nach § 11 AVO-GOFAK.

Wahl der Prüfungsfächer Wahl der 5 Prüfungsfächer (P1, P2, P3, P4, P5) vor Eintritt in die Qualifikationsphase. Voraussetzung für eine Wahl: mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase bei neu begonnener Fremdsprache durchgehende Teilnahme Bedingungen für die Wahl der fünf Prüfungsfächer:  Drei schriftliche Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau  Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache , Mathematik VO-GO § 11 EB-VO-GO 7.7, 11 1) Eine Fremdsprache kann als P1, P2, P3 (= erhöhtes Niveau) nur gewählt werden, wenn es sich a) um eine fortgeführte Fremdsprache (1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache) handelt oder b) um eine Wahlsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 b handelt und darin am Unterricht in der Einführungsphase durchgehend teilgenommen und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde 2. als P4 oder P5 gewählt werden, wenn es sich um eine aus der SI fortgeführte Fremdsprache oder eine neubegonnene Fremdsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 c handelt, bei der am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde. 2) Sport kann nur P1 oder P5 sein. Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit eintritt, so ist anstelle von Sport 1) im sportlichen Schwerpunkt als P1 ein anderes Prüfungsfach 2) in den übrigen Schwerpunkten ein anderes P5 zu wählen. Ist das andere Prüfungsfach nach 1) in der Qualifikationsphase nicht mit erhöhtem Niveau betrieben worden, so ist das erste Schuljahr der Qualifikationsphase zu wiederholen. Wer Sport als Prüfungsfach wählt, muss im zweiten Halbjahr der Einführungsphase sowie in allen vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Unterricht belegen, der aus Sportpraxis und Sporttheorie besteht. Die Leistungen in Sporttheorie und in Sportpraxis werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; Dezimalstellen werden nicht berücksichtigt.    Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach. Prüfungsfachkombinationen, bei denen mehr als 36 Halbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, sind nicht zulässig.

B C A Aufgabenfelder Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde gesellschafts- wissenschaftlich B Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Werte und Normen Religion Mathematisch- naturwissensch.- technisch C Mathematik Physik Chemie Biologie sprachlich- literarisch- künstlerisch A Deutsch Englisch Französisch Kunst Musik Latein Sport Seminarfach VO-GO §11(1) Anlage 4

Sprachlicher Schwerpunkt DEUTSCH ENGLISCH Schwerpunkt- fächer (P1, P2) Eines der Fächer als P3-Fach Politik-Wirtschaft Erdkunde Religion Zusatz- bedingung Die 2. Fremdsprache muss durchgängig belegt und eingebracht werden. P4 / P5 Mathe / NW / 2. FS Deutsch P1 4 - 4 - 4 - 4 Englisch P2 Beispiel 1 Fächer Std. in Jg. Q1 u. Q2 4 - 4 - 4 - 4 Religion P3 Naturwissenschaft P4 Frz / Lat / Span P5 Geschichte 2 - 2 Sport 2 - 2 - 2 - 2 Seminarfach Politik-Wirtschaft Musik / Kunst/DS Religion / WN Mathematik 4 - 4 - 4 - 4 Wochenstundenzahl 30 - 30 - 32 - 32 Mindeststundenzahl 34

Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt MATHEMATIK BIOLOGIE / PHYSIK Schwerpunkt- fächer (P1, P2) Eines der Fächer als P3-Fach Politik-Wirtschaft Erdkunde Religion Zusatz- bedingung Eine 2. Naturwissenschaft muss durchgängig belegt und eingebracht werden. P4 / P5 De / Fremdsprache / 2. NW Mathematik P1 4 - 4 - 4 - 4 Physik P2 Beispiel 2 Fächer Std. in Jg. Q1 u. Q2 4 - 4 - 4 - 4 PoWi P3 Naturwissenschaft P4 Engl / Frz / Lat / Span P5 Politik-Wirtschaft Sport 2 - 2 - 2 - 2 Seminarfach Geschichte 2 - 2 Musik / Kunst/ DS Religion / WN Deutsch 4 - 4 - 4 - 4 Wochenstundenzahl 32 - 32 - 32 - 32 Mindeststundenzahl 34

Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt Eines der Fächer als P3-Fach Politik-Wirtschaft Erdkunde Religion Zusatz- bedingung Eine 2. Fremdsprache muss im 12. Jahrgang belegt werden. P4 / P5 Deutsch / FS / Mathe GESCHICHTE PHYSIK/BIOLOGIE Schwerpunkt- fächer (P1, P2) Geschichte P1 4 - 4 - 4 - 4 Politik-Wirtschaft P3 Beispiel 3 Fächer Std. in Jg. Q1 u. Q2 4 - 4 - 4 - 4 Biologie P2 Deutsch P4 Englisch P5 Französisch / Latein 4 - 4 Sport 2 - 2 - 2 - 2 Seminarfach Politik-Wirtschaft Musik / Kunst /DS 2 - 2 Religion / WN Mathematik 4 - 4 - 4 - 4 Wochenstundenzahl 34 - 34 - 32 - 32 Mindeststundenzahl 34

Gesamtqualifikation und Abiturprüfung Block I Mindestpunktzahl 240 24 weitere Halb-jahresergebnisse in einfacher Wertung, darunter Beleg -verpflichtungen und alle Halbjahre von P4 und P5 Alle Leistungen in P1,P2 und P3 aus den vier Halbjahren in zweifacher Wertung, +12 24 max. 4 Unterkurse max. 3 Unterkurse Ergebnisse der 5 Abiturprüfungen in vierfacher Wertung * AVO-GOFAK § 15 (Entwurf; Stand: 15.11.04) Block I: mindestens 18 der 22 Wertungen mindestens 05 Punkte Block II: mindestens 4 der 6 Wertungen aus dem 1. bis 3. Halbjahr mindestens 05 Punkte Block III: in mindestens 3 Prüfungsfächern, darunter mindestens in einem Fach mit zweifacher Wertung, jeweils mindestens 20 Punkte *oder besondere Lernleistung in vierfacher Wertung statt Abiturprüfung Block II Mindestpunktzahl 100 = 36 einzubringende Halbjahresergebnisse

Jedes Halbjahr zählt einzeln ( im Gegensatz Besonderheiten Jedes Halbjahr zählt einzeln ( im Gegensatz zu Ganzjahresnoten in 5 – E-Phase) Fachabitur kann auch bei uns erworben werden ( Das Fachabitur aus Niedersachsen zählt nicht in Bayern und Sachsen)

Der Weg zum besseren Abitur Fördern in der SEK II Berufsberatung / Berufsvorbereitung Zusatzqualifikationen Individuelle Betreuung Förderung des eigenständigen Arbeitens Der Weg zum besseren Abitur

Termine Frühjahr Kurswahlen Spätsommer/Herbst Studienfahrten April/Mai Abiturprüfung Juni/Juli Entlassungsfeier

Praktikumsaustausch Schweden Schottland Schottland zwischen 150 und 200 € (Flugkosten) und Schweden ca. 60 180. – bis 230.- € (Bahn) + Taschengeld + Gastschüler/in

Austausch Norwegen maximal 250,- € plus Taschengeld und die Verpflichtung eine/n norwegische/N Schüler/in für eine Woche aufzunehmen

Fahrt Deutsches Museum München bzw. TU Berlin Physikpraktikum (Physikkurse) M: max. 180€ für Do-Sa inkl. Zug, ÖPNV, Museum, Unterkunft mit Frühstück B: ca. 200.- €, So bis Fr inkl. Bus/ Zug, Unterkunft mit Fr.,

Links Verordnung über die gymnasiale Oberstufe Verordnung über die Abschlüsse http://www.schure.de/ http://www.schure.de/22410/vo-go.htm Texte zu den Kerncurricula der Oberstufe unter http://db2.nibis.de/1db/cuvo/ausgabe/index.php?mat1=16 Hinweise und eventuell Schwerpunkte: http://www.nibis.de/nibis.php?menid=1395

Viel Erfolg wünschen alle Lehrer und Beschäftigte der Waldschule