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Informationsveranstaltung zur Qualifikationsstufe Jg. 11/12

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Präsentation zum Thema: "Informationsveranstaltung zur Qualifikationsstufe Jg. 11/12"—  Präsentation transkript:

1 Informationsveranstaltung zur Qualifikationsstufe Jg. 11/12
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2 Zeitplan 10.1.: Info in Jg. 10 im Forum Ausgabe der Probewahlbögen
21. – 25.1.: Information und Beantwortung von Fragen in den 10. Klassen 8.2.: Elternsprechtag 13.2.: Elternabend 15.2.: Ausgabe der Wahlbögen 8.3.: letzter Termin zur Abgabe der Wahlbögen 15.3.: Osterferien

3 Abschlüsse und Berechtigungen
schulischer Teil der Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife Fachhoch- schulreife Abschlüsse und Berechtigungen Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung und Abgeschlossene Berufsausbildung Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase oder Einjährig: berufsbe- zogenes Praktikum oder Einjährig: soziales oder ökologisches Jahr, Wehr-/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase AVO-GOBAK § 1 AVO-GOBAK § 17

4 Aufbau der gymnasialen Oberstufe
10.1 10.2 Einführungsphase Versetzung 11.1 11.2 12.1 12.2 Qualifikationsphase Angebot von Schwerpunkten Thematisch bestimmte Halbjahresabschnitte Abiturprüfung (Zentralabitur) Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen Unterricht in Kernfächern Schwerpunktfächern Ergänzungsfächern Wahlfächern Seminarfach Pflichtunterricht und Wahlunterricht Vorbereitung und Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase VO-GO § 8 (8.1 u. 8.2) Anlagen 1, 2 und 3 Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung EB-VO-GO zu § 8 VO-GO § 10 EB-VO-GO zu § 10

5 Das Punktesystem Leistungsbewertung Noten 1 bis 6 Punkte + 1 - + 2 -
Zusammenfassende Bewertung am Ende eines Halbjahres mit den Noten 1 bis 6  Leistungen in den Klausuren bzw. in der Facharbeit  Mitarbeit im Unterricht  mündliche Beiträge (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate, u.a.) In der Qualifikationsphase: Umsetzung der Noten in Punkte  schriftliche Beiträge (Tests, Datensammlungen, Protokolle, Schülerbetriebspraktika u.a.)  experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen VO-GO § 7 Das Punktesystem EB-VO-GO zu § 7 (7.1, 7.2 u. 7.8) 6

6 Versetzung in die Qualifikationsphase Versetzung Nichtversetzung
in allen Fächern mindestens ausreichend in einem Fach mangelhaft in zwei Fächern mangelhaft in einem Fach ungenügend 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend 1 Ausgleichsfach mit mindestens gut oder 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend In allen anderen Fächern mindestens ausreichend Versetzung möglicher Ausgleich Konferenzentscheidung im Einzelfall VO-GO § 9 EB-VO-GO zu § 9 Nichtversetzung Wird nach dem ersten Schulhalbjahr ein Wahlfach gewechselt, können nur die Leistungen in dem im zweiten Schulhalbjahr neu begonnenen Fach herangezogen werden.

7 A B C Aufgabenfelder Deutsch Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde
sprachlich- literarisch- künstlerisch A gesellschafts- wissenschaftlich B Mathematisch- naturwissensch.- technisch C Deutsch Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Mathematik Englisch Physik Chemie Biologie Französisch Spanisch Latein Philosophie Informatik Kunst Musik Darstellendes Spiel 1) Werte und Normen 1) Religion Sport Seminarfach VO-GO § 11 (1) Anlage 4 Fußnote 1): Sofern dieses Fach an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist.

8 Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer
(vierstündig)  2 Fächer auf erhöhtem Niveau (P1, P2) schriftliche Abiturprüfung *) (die beiden Schwerpunktfächer 1), doppelte Wertung)  Fach auf erhöhtem Niveau 1) (P3) schriftliche Abiturprüfung *) (doppelte Wertung)  1 Fach auf normalem Niveau (P4) schriftliche Abiturprüfung *) 2  1 Fach auf normalem Niveau (P5) mündliche Abiturprüfung VO-GO § 11 EB-VO-GO zu § 11 AVO-GOBAK § 11 2) In P4 tritt auf Verlangen des Prüflings an die Stelle der schriftlichen Abiturleistung eine besondere Lernleistung nach § 11 Abs. 9 VO-GO, 11.4 EB-VO-GO und § 11 AVO-GOBAK.

9 Wahl der Prüfungsfächer
Wahl der 5 Prüfungsfächer (P1, P2, P3, P4, P5) vor Eintritt in die Qualifikationsphase. Voraussetzung für eine Wahl: mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase bei neu begonnener Fremdsprache durchgehende Teilnahme Bedingungen für die Wahl der fünf Prüfungsfächer:  Drei schriftliche Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau  Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache 1), Mathematik  Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach. VO-GO § 11 EB-VO-GO zu § 11 1) Eine Fremdsprache kann als P1, P2, P3 (= erhöhtes Niveau) nur gewählt werden, wenn es sich a) um eine fortgeführte Fremdsprache (1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache) handelt oder b) um eine Wahlsprache nach § 8 Abs. (2) Nr. 2 b handelt, in der am Ende des Schuljahrgangs vor der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht worden ist und darin am Unterricht in der Einführungsphase durchgehend teilgenommen und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde 2. als P4 oder P5 gewählt werden, wenn sie unter die obige Nr. 1 fällt oder wenn es sich um eine neubegonnene Fremdsprache nach § 8 Abs. (2) Nr. 2 c handelt und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde. 2) Sport kann nur P1 oder P5 sein. Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit eintritt, so ist anstelle von Sport 1) im sportlichen Schwerpunkt als P1 ein anderes Prüfungsfach 2) in den übrigen Schwerpunkten ein anderes P5 zu wählen. Ist das andere Prüfungsfach nach 1) in der Qualifikationsphase nicht mit erhöhtem Niveau betrieben worden, so ist das erste Schuljahr der Qualifikationsphase zu wiederholen. Wer Sport als Prüfungsfach wählt, muss in einem Halbjahr der Einführungsphase sowie in allen vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Unterricht belegen, der aus Sportpraxis und Sporttheorie besteht. Die Leistungen in Sporttheorie und in Sportpraxis werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; tritt eine Dezimalstelle auf, wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.

10 Belegungsverpflichtungen
Vorgeschriebene Anzahl von Halbjahren in den verbindlichen Fächern Durchgehender Unterricht mindestens in den fünf Prüfungsfächern darunter 3 Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau  Mit 00 Punkten können Belegungsverpflichtungen nicht erfüllt werden.  Von themengleichen Halbjahren kann nur eines auf die Belegungsverpflichtung angerechnet werden. VO-GO § 12 Anlage 3 EB-VO-GO zu § 12

11 Mindestpflichtstunden
Schwerpunkte in der Qualifikationsphase und Belegungsverpflichtungen1) Sprachlich Naturwis. Mus.-künstl. Gesellschaftsw. Sportlich WStd Hj De 42) 4 FS Ma Ma3) NW NW / Inf De3) FS3) Ma5) NW5) / Inf Ma3) NW Fortgef. FS Mu / Ku Ge Sp m. Theorie Po4)/ Ek / Re / Phi Fortgef. FS NW Mu / Ku Ge Sp mit Theorie 42) 4 Prüfungsf. B Prüfungsf. B 4 Po / Ek / Re / Phil FS / NW / Inf 9)10) 4 2 Mu / Ku / DS 6) 2 Ge Po Po4) VO-GO § 10 Anlage 3 Anlage 4 Anmerkung: Aufbau der Präsentation: Die ersten vier Zeilen zeigen, dass in allen Schwerpunkten diese Fächer zunächst einmal von allen Schülern vierstündig zu belegen sind (kleine Besonderheit beim naturwissenschaftlichen Schwerpunkt mit Naturwissenschaft oder Informatik, weil Naturwissenschaft nochmals als Schwerpunktfach erscheint). Die fünfte Zeile gibt das 1. Schwerpunktfach an. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt wird in der 6. Zeile das 2. Schwerpunktfach gesetzt. 4) In allen anderen Schwerpunkten muss der Schüler hier ein Prüfungsfach aus B haben, so dass in allen Schwerpunkten auf diese Weise 6 vierstündige Fächer zu belegen sind. 5) Die feststehenden Schwerpunktfächer werden gelb unterlegt. 6) Im sprachlichen , im naturwissenschaftlichen und im musisch-künstlerischen Schwerpunkt werden die beiden alternativen Schwerpunktfächer hellgelb unterlegt. 7) In der 7. Zeile folgt die besondere Auflage FS/NW/Inf. für den gesellschaftswissenschaftlichen und den sportlichen Schwerpunkt. 8) Die nächsten drei Zeilen enthalten Fächer, die ein Jahr lang zweistündig zu belegen sind; sofern Geschichte oder Politik bereits als Prüfungsfächer gewählt worden sind, entfällt diese Verpflichtung. 9) Es folgen drei Fächer, die 2 Jahre lang zweistündig zu belegen sind; sofern Religion/Philosophie bereits als Prüfungsfächer gewählt worden sind, entfällt diese Verpflichtung. ___________________________________________________________ Die Schule hat den sprachlichen und den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt anzubieten, sie soll den musisch-künstlerischen und den gesellschaftswissenschaftlichen anbieten, sie kann darüber hinaus den sportlichen anbieten. Ein Schwerpunkt darf nur dann mehrfach eingerichtet werden, wenn die beiden ersten Schwerpunkte (sprachl./naturw.) eingerichtet worden sind. Der sportliche Schwerpunkt kann nur eingerichtet werden, wenn Sport als Schwerpunktfach an der Schule genehmigt worden ist. !) Auf die zusätzlichen Belegungs- und Stundenverpflichtungen, die sich aus der Wahl eines Prüfungsfaches im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld nach § 11 Abs. 4 Nr. 1 ergeben, wird hingewiesen. 2) Im sportlichen Schwerpunkt fünf Wochenstunden. 3) Im sprachlichen Schwerpunkt kann die weitere Fremdsprache als Schwerpunktfach durch das Fach Deutsch ersetzt werden; die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in dieser Fremdsprache bleiben hiervon unberührt. Im Musisch-künstlerischen Schwerpunkt kann das Fach Deutsch als Schwerpunktfach durch das Fach Mathematik ersetzt werden; die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen im Fach Deutsch bleiben hiervon unberührt. 4) Sofern das Fach Politik-Wirtschaft nicht als Schwerpunktfach gewählt wird, muss es zwei Schulhalbjahre lang als Ergänzungsfach belegt werden. 5) Die weitere Naturwissenschaft kann durch das Fach Mathematik oder Informatik ersetzt werden; wird sie durch das Fach Mathematik ersetzt, so bleiben die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in dieser Naturwissenschaft hiervon unberührt. 6) Das Fach Darstellendes Spiel kann nur gewählt werden, wenn es an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist. Sofern Kunst oder Musik als Prüfungsfach gewählt worden ist, kann Darstellendes Spiel nicht zusätzlich als mündliches Prüfungsfach gewählt werden. 7) Wer nicht das Fach Religion wählt, muss das Fach Werte und Normen oder Philosophie belegen. Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und muss nach § 128 Abs. 1 NSchG an dessen statt keines der dort genannten Fächer gewählt werden, so ist ein anderes Fach, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zu belegen; dieses Fach kann auch Werte und Normen oder Philosophie sein. 8) Sofern Religion oder Philosophie nicht als Schwerpunktfach gewählt wird, muss es vier Schulhalbjahre lang als Ergänzungsfach belegt werden. 9) Die weitere Naturwissenschaft kann durch das Fach Informatik ersetzt werden. 10) Es kann nur ein Fach gewählt werden, in dem in der Einführungsphase durchgehend am Unterricht teilgenommen wurde. 11) Ist Sport fünftes Prüfungsfach, so müssen zusätzlich je Schulhalbjahr zwei Stunden Sporttheorie belegt werden. Wer auf Dauer vom Sportunterricht befreit ist, belegt stattdessen ein anderes Fach seiner Wahl. 12) Die Wahlmöglichkeiten richten sich nach dem Angebot der Schule. Wird ein Wahlfach als Prüfungsfach gewählt, so ist es vierstündig zu belegen. Je nach Anwahl des Schwerpunkts und der Prüfungsfächer erfolgt eine zusätzliche Wahl im Rahmen der Schülerpflichtstundenzahl nach § 10 Abs. 2. Re/ WN / Phil7) 2 4 Re / WN / Phil7) Re / WN / Phil7)8) Sport 11) Seminarfach Wahlfächer 12) Mindestpflichtstunden 34

12 Gesamtqualifikation und Abiturprüfung
Block I 1) Mindestpunktzahl 200 Höchstpunktzahl 600 24 Halbjahresergebnisse, darunter das 1. bis 4. Halbjahr von P4 und P5, in einfacher Wertung dabei höchstens 4 Halbjahresergebnisse mit weniger als 05 Punkten (incl. P3) sowie die 12 Halbjahresergebnisse von P1, P2 und P3 in doppelter Wertung dabei höchstens 3 Halbjahresergebnisse mit weniger als 05 Punkten in einfacher Wertung aus P1 / P2 die Prüfungsergebnisse in den 5 Prüfungsfächern in vierfacher Wertung 3 Prüfungsfächer mit mindestens 20 Punkten statt P4 besondere Lernleistung möglich AVO-GOBAK § 15 1) Berechnung Block I: Punktsumme in entsprechender Gewichtung, multipliziert mit 40, geteilt durch 48 Block II Mindestpunktzahl 100 Höchstpunktzahl 300

13 Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe
Höchstzeit: 4 Jahre Mindestzeit: 2 Jahre Regelfall: 3 Jahre Überschreitung der Regelzeit 1. Rücktritt nach dem 1. Halbjahr der Qualifikationsphase oder 2. Rücktritt nach dem 2. Halbjahr der Qualifikationsphase oder 3. Rücktritt nach dem 3. Halbjahr der Qualifikationsphase oder 4. Rücktritt nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase  Keine Meldung zur Abiturprüfung  Rücktritt vor Beginn der Abiturprüfung  Nichtzulassung zur Abiturprüfung Zusätzlich möglich: Härtefall sowie Wiederholung nach Nichtbestehen 10.1 10.2 Einführungsphase 11.1 11.2 12.1 12.2 Qualifikationsphase NSchG § 11(4) VO-GO § 3 2 Rücktritt VO-GO §11 mit Versetzung in die Qualifikationsphase 3 Rücktritt VO-GO § 13 AVO-GOBAK § 7 4 Keine Meldung AVO-GOBAK § 8 Rücktritt 4 Rücktritt vor Prüfung EB-AVO-GOBAK 8.3 zu § 8 4 Nichtzulassung EB-AVO-GOBAK 14.6 zu § 14 Die Regelungen gelten für das Abitur nach 12 Jahren. Die Verweildauer in der Oberstufe beginnt mit dem erfolgreichen Besuch des 10. Schuljahrgangs in seiner Doppelfunktion als Klasse 10 der Mittelstufe und Einführungsphase der Oberstufe. Eine Wiederholung des 10. Schuljahrgangs ist eine Nichtversetzung in der Mittelstufe und wird nicht auf die Verweildauer in der Oberstufe angerechnet. Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, besucht die Qualifikationsphase mindestens zwei und höchstens drei Schuljahre. Ein im Ausland verbrachtes Schuljahr wird nicht auf die Verweildauer angerechnet. Zeiten des Besuchs eines Beruflichen Gymnasiums werden auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet. Eine erforderliche Wiederholung bei Sportunfähigkeit im sportlichen Schwerpunkt gemäß §11(7) VO-GO wird auf die Verweildauer angerechnet.

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18 5 Minuten Pause Bitte holen Sie sich einen Probewahlbogen zu einem der Schwerpunkte ab.

19 Sprachlicher Schwerpunkt - Mögliche Schwerpunktfächer und Belegverpflichtungen
Beispiel 1 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Beispiel 2 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Deutsch Fortgef. Fremdsprache P2 Mathematik Naturwissenschaft Fortgef. Fremdsprache P1 Beisp.: Religion / Phil. /WN P Deutsch P2 Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft Fortgef. Fremdsprache P1 Beisp.: Erdkunde P Geschichte Sport Seminarfach Politik-Wirtschaft Musik / Kunst / Darst. Spiel Religion / WN / Philosophie Geschichte Sport Seminarfach Politik-Wirtschaft Musik / Kunst / Darst. Spiel Religion / WN / Philosophie P1 und P2 bezeichnen die beiden ersten Prüfungsfächer. Sie werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und gehen in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Die Schule legt P2 fest. Die Schule legt P3 fest, das ebenfalls auf erhöhtem Niveau unterrichtet wird und in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation eingeht. Der Schüler muss die Prüfungsfächer so wählen, dass mindestens 2 (rote) Kernfächer Prüfungsfächer sind. Beispiel 1: Hier muss auch die 2. Fremdsprache eine fortgeführte Fremdsprache sein, da eine neubeginnende Fremdsprache nicht mit erhöhtem Anforderungsniveau möglich ist. mit Religion/Philosophie/WN als Prüfungsfach, führt zur geringsten Stundenzahl für die Schüler, da Religion/Philosophie/WN auch sonst 4 Halbjahre lang 2stündig als Ergänzungsfach hätte belegt werden müssen. Beispiel 2: mit Erdkunde als Prüfungsfach, führt zur höchsten Stundenzahl für die Schüler, da mit Erdkunde ansonsten keine Belegungsverpflichtungen zu erfüllen sind. Anmerkung: Mindeststundenzahl für das Abitur nach 12 Jahren Zahl der Belegpflichtkurse 38 Zahl der Belegpflichtstunden Mindeststundenzahl 34 Zahl der Belegpflichtkurse 42 Zahl der Belegpflichtstunden Mindeststundenzahl 34 19

20 Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt - Mögliche Schwerpunktfächer und Belegverpflichtungen
Beispiel 1 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Beispiel 2 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Deutsch Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft P1 Naturwissenschaft / Inform. P2 Beisp.: Religion / Phil. /WN P Deutsch Fremdsprache Mathematik P2 Naturwissenschaft P1 Naturwissenschaft/ Inform./Inf. Beisp.: Erdkunde P Musik / Kunst / Darst. Spiel Sport Seminarfach Geschichte Religion / WN / Phil. Politik-Wirtschaft Musik / Kunst / Darst. Spiel Geschichte Sport Seminarfach Religion / WN / Phil. Politik-Wirtschaft P1 und P2 bezeichnen die beiden ersten Prüfungsfächer. Sie werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und gehen in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Die Schule legt P2 fest. Die Schule legt P3 fest, das ebenfalls auf erhöhtem Niveau unterrichtet wird und in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation eingeht. Der Schüler muss die Prüfungsfächer so wählen, dass mindestens 2 (rote) Kernfächer Prüfungsfächer sind. Beispiel 1: mit Religion/Philosophie/WN als Prüfungsfach, führt zur geringsten Stundenzahl für die Schüler, da Religion/Philosophie/WN auch sonst 4 Halbjahre lang 2stündig als Ergänzungsfach hätte belegt werden müssen. Beispiel 2: mit Erdkunde als Prüfungsfach, führt zur höchsten Stundenzahl für die Schüler, da mit Erdkunde ansonsten keine Belegungsverpflichtungen zu erfüllen sind. Anmerkung: Mindeststundenzahl für das Abitur nach 12 Jahren Zahl der Belegpflichtkurse 38 Zahl der Belegpflichtstunden Mindeststundenzahl 34 Zahl der Belegpflichtkurse 42 Zahl der Belegpflichtstunden Mindeststundenzahl 34 20

21 Musisch-künstlerischer Schwerpunkt - Mögliche Schwerpunktfächer und Belegverpflichtungen
Beispiel 1 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Deutsch P2 Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft Kunst oder Musik P1 Beisp.: Religion / Phil. /WN P Beispiel 2 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Deutsch Fremdsprache Mathematik P2 Naturwissenschaft Kunst oder Musik P1 Beisp.: Erdkunde P Sport Seminarfach Geschichte Musik / Kunst / DS Politik - Wirtschaft Sport Seminarfach Geschichte Musik / Kunst / DS Religion / WN / Philosophie Politik - Wirtschaft P1 und P2 bezeichnen die beiden ersten Prüfungsfächer. Sie werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und gehen in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Die Schule legt P3 fest, das ebenfalls auf erhöhtem Niveau unterrichtet wird und in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation eingeht. Der Schüler muss die Prüfungsfächer so wählen, dass mindestens 2 (rote) Kernfächer Prüfungsfächer sind. Beispiel 1: mit Religion/Philosophie/WN als Prüfungsfach, führt zur geringsten Stundenzahl für die Schüler, da Religion/Philosophie/WN auch sonst 4 Halbjahre lang 2stündig als Ergänzungsfach hätte belegt werden müssen. Beispiel 2: mit Erdkunde als Prüfungsfach, führt zur höchsten Stundenzahl für die Schüler, da mit Erdkunde ansonsten keine Belegungsverpflichtungen zu erfüllen sind. Anmerkung: Mindeststundenzahl für das Abitur nach 12 Jahren Zahl der Belegpflichtkurse 38 Zahl der Belegpflichtstunden Mindeststundenzahl 34 Zahl der Belegpflichtkurse 42 Zahl der Belegpflichtstunden Mindeststundenzahl 34 21

22 Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt - Mögliche Schwerpunktfächer und Belegverpflichtungen
Beispiel 1 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Deutsch P2 Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft Geschichte P1 Beisp.: Politik-Wirtschaft P3 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Beispiel 2 Deutsch Fortgef.Fremdsprache P2 Mathematik Naturwissenschaft Geschichte P1 Beispiel: Erdkunde P3 Sport Seminarfach Religion / WN / Philosophie Musik / Kunst / Darst. Spiel Politik-Wirtschaft Fremdspr. / Naturw. / Inform. Sport Seminarfach Religion / WN / Philosophie Musik / Kunst / Darst. Spiel Politik-Wirtschaft Fremdspr. / Naturw. / Inform. Anmerkungen: P1 und P2 bezeichnen die beiden ersten Prüfungsfächer. Sie werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und gehen in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. P3 wird ebenfalls auf erhöhtem Niveau unterrichtet und geht in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Bei diesem Schwerpunkt ist P3 automatisch das 2. Schwerpunktfach; P2 muss Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder Naturwissenschaft sein. Im Beispiel 1) hat die Schule Deutsch, im Beispiel 2 eine fortgeführte Fremdsprache als P2 festgelegt. Dass beim Beispiel 2) das 2. Schwerpunktfach eine fortgeführte Fremdsprache sein muss, ergibt sich aus der Tatsache, dass eine neu begonnene Fremdsprache nicht auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet werden kann. Der Schüler muss die Prüfungsfächer so wählen, dass mindestens 2 (rote) Kernfächer Prüfungsfächer sind. Anmerkung: Mindeststundenzahl für das Abitur nach 12 Jahren Zahl der Belegpflichtkurse 40 Zahl der Belegpflichtstunden Mindeststundenzahl 34 Zahl der Belegpflichtkurse 42 Zahl der Belegpflichtstunden Mindeststundenzahl 34 22


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