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Fünf Schwerpunkte in der Qualifikationsphase ( Jahrgang)

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Präsentation zum Thema: "Fünf Schwerpunkte in der Qualifikationsphase ( Jahrgang)"—  Präsentation transkript:

1 Fünf Schwerpunkte in der Qualifikationsphase (12.+13. Jahrgang)
Im achtjährigen Gymnasium: Qualifikationsphase umfasst Schuljahrgänge 11 und 12. Schülerpflichtstundenzahl beträgt 34 Wochenstunden (übergangsweise 32 Wochenstunden). Der sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt sind anzubieten. Der gesellschaftswissenschaftliche und der musisch-künstlerische Schwerpunkt sollen angeboten werden. Der sportliche Schwerpunkt kann angeboten werden. Doppelungen sind möglich, wenn mindestens der sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt eingerichtet sind.

2 Fächer und Anforderungsniveau
Drei Kernfächer (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik), Zwei Schwerpunktfächer (die den Schwerpunkt kennzeichnenden Fächer), Ergänzungsfächer (die zu belegen sind), Wahlfächer. Drei vierstündige Fächer auf erhöhtem Niveau (1., 2. und 3. Prüfungsfach), vierstündige Fächer auf grundlegendem Niveau (4. und 5. Prüfungsfach und ggf. Kernfächer), zweistündige Fächer auf grundlegendem Niveau (Ergänzungs- und Wahlfächer).

3 Fünf vierstündige Abiturprüfungsfächer - Zentralabitur
Vier schriftliche Prüfungsfächer (1. – 4. Prüfungsfach) mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen und ein mündliches Prüfungsfach (5.Prüfungsfach). Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Fach, zwei der Kernfächer D, FS, M, drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau, darunter die beiden Schwerpunktfächer.

4 Drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau
außer im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: 1. und 2. schriftliches Prüfungsfach sind die beiden Schwerpunktfächer, 3. schriftliches Prüfungsfach ein weiteres von der Schule bestimmtes Fach. im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: 1. und 2. schriftliches Prüfungsfach sind Geschichte und eines der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache, Naturwissenschaft, 3. schriftliches Prüfungsfach ist das 2. Schwerpunktfach. Nicht wählbar sind Werte und Normen, Darstellendes Spiel und -außer im sportlichen Schwerpunkt- Sport.

5 Mindest-Belegungsverpflichtungen
für vier Schulhalbjahre die beiden Schwerpunktfächer, die drei Kernfächer D, FS, M, eine Naturwissenschaft, ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld als Prüfungsfach, Religion oder Werte und Normen oder Philosophie, das Seminarfach, Sport. für zwei Schulhalbjahre Musik oder Kunst oder Darstellendes Spiel, Geschichte, Politik-Wirtschaft, 2. Fremdsprache oder 2. Naturwissenschaft oder Informatik in bestimmten Schwerpunkten.

6 Fremdsprachen in der Qualifikationsphase
In der Qualifikationsphase ist eine Fremdsprache durchgehend zu belegen. Eine Fremdsprache kann 1., 2., 3., 4. oder 5. Prüfungsfach sein, wenn es eine aus der Einführungsphase fortgeführte Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache ist, eine Wahlfremdsprache ist, die im Sekundarbereich I durchgehend besucht, in der Einführungsphase fortgeführt und in der am Ende der Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind. Eine in der Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache kann 4. oder 5. Prüfungsfach sein, wenn am Ende der Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind.

7 Erläuterungen zu den nachfolgenden Baumdiagrammen
Die Aufgabenfelder sind farbig markiert (grün A; blau B; rot C). Die „gefüllten“ Rechtecke stellen das 1. und 2. Prüfungsfach dar. Die Baumdiagramme stellen -in Pfeilrichtung durchlaufen- mögliche Prüfungsfach-Kombinationen dar. Die 3., 4. und 5. Prüfungsfächer eines Durchlaufs sind in der Regel in der Reihenfolge vertauschbar. (Hinweis: Nur eine fortgeführte Fremdsprache kann 3. Prüfungsfach sein.) Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt ist das dritte Prüfungsfach schraffiert dargestellt (festgelegter Sonderfall). Hier sind nur das 4. und 5. Prüfungsfach in der Reihenfolge vertauschbar. Bei der Angabe B-, C-Feld oder „beliebig“ sind die jeweils wählbaren Fächer der Verordnung zu entnehmen.

8 Belegungsverpflichtungen im sprachlichen Schwerpunkt

9 Prüfungsfächer im sprachlichen Schwerpunkt

10 Belegungsverpflichtungen im musisch-künstlerischen Schwerpunkt

11 Prüfungsfächer im musisch-künstlerischen Schwerpunkt

12 Belegungsverpflichtungen im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt

13 Prüfungsfächer im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt

14 Belegungsverpflichtungen im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt

15 Prüfungsfächer im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt


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