Arbeitsschutz - Organisation

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitsschutz- Pflichten der Beschäftigten
Advertisements

Grundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Seminar für PR-Vorstände
Tarifvertrag Qualifizierung
Günter Lenz Schillerstrasse Karlsruhe 0177 /
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Fortbildung für SchulleiterInnen und Sicherheitsbeauftragte
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten
Feuerwehrverband Ostfriesland e.V.
Exkurs: Berufsgenossenschaft
HessGiss Warum wir uns mit HessGiss beschäftigen sollten!
AUGE Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Betriebsrat Thea Sund Betriebsversammlung Betriebsrat Bericht Integrationsvereinbarung.
Bremer Aktionsplan Alkoholprävention
Das Cluster Magazin Seitenaufriss 1. Ausgabe.
Seminar: Grundwissen Arbeit-Beruf-Berufswahlvorbereitung
Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Unterweisung der Beschäftigten
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Gesundes Führen lohnt sich !
Die Risiko-raus-Kampagne der BG RCI
Einführung in das Methodeninventar
Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel- und Skelett-Systems.
Schnittstelle SVA <-> LBV
Der Sicherheitsbeauftragte
Gemeinsam für junge Beschäftigte: JAV & Betriebsrat
Arbeitsschutz in der Leiharbeit Prof. Dr. Wolfhard Kohte
Gesundheitsschutz in der Aus- und Weiterbildung
AMS BAU bedeutet Arbeitsschutzmanagementsystem Bau
STATISTIK - (NICHT) NUR FÜR STATISTIKER
Universität: Stabsstelle des Kanzlers
Ablauf des heutigen Tages
Rechte und Pflichten der MAV
Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes
BESSER JETZT ALS NIE.
Betriebs- verfassungs gesetz
Mitarbeitervertretung im Pater-Rupert-Mayer-Haus
Generation Y versus Generation Baby Boomer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Aufgaben und Nutzen betriebsärztlicher Tätigkeit
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
E VANG.- L UTH. L ANDESKIRCHENSTELLE Ulrich Hendinger, Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Evangelischen Kirche in Bayern.
Personalratswahlen am 22. und 23. Mai
Arbeitsschutz in freikirchlichen Gemeinden und Einrichtungen!
Willkommen bei ASD Arbeitssicherheit/Arbeitsmedizin
Hinweis zur Nutzung dieser Präsentation:
ERFA Tagung Arbeitssicherheit 2010/11
UnfallVerhütungsVorschrift
Gemeinsam für junge Beschäftigte: JAV & Personalrat
Gute Arbeit - Eingliederung von eCall bei Gefahrguttransporten in die Rettungskette der Feuerwehr als Chance.
Rechtsgrundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Unsere Schularten Ein kurzer Überblick für Hauptschüler S1 (me)
Seminarleiter-Zuordnung (S1-S8)
Arbeitsschutzgesetz 2/2004 Inkrafttreten:
1. Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern 5. November 2014 Heike Moerland 2.
Die Mitarbeitervertretung und der betriebliche
Universität Bremen Sicherheitsbeauftragte
Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ
Gesundheitsschutz im Handwerk Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Arbeitsschutz mit System in einem Handwerksbetrieb – Anstoß und Unterstützung zum Aufbau des AMS durch einen Kunden 2. Jahrestagung „Präventiver Arbeits-
1 Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung – gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung „Gute Arbeit – gesunde Arbeitsbedingungen“
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 SGB IX.
Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vom Gesetz zur Technischen Regel Manfred Scherbaum,
Peter Wagner Gesamtpersonalrat 1 Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Praxis Beispiel Stadt Wolfsburg.
Arbeitsschutzgesetz § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
 Präsentation transkript:

Arbeitsschutz - Organisation

Arbeitsschutz - Organisation Wie ist ein funktionierendes innerbetriebliches Arbeitsschutz-system zu organisieren? Wer unterstützt den Verantwortlichen bei seinen zahlreichen Aufgaben? 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System Arbeitgeber • Dienststellenleiter • Führungskräfte Verantwortlich für den Arbeitsschutz beratend und unterstützend • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Betriebsarzt 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Fachkraft für Arbeitssicherheit (§§ 5, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978) .... ist schriftlich zu bestellen. .... unterstützt und berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit, insbesondere bei : der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, ...... 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Fachkraft für Arbeitssicherheit (§§ 5, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978) ... insbesondere bei : der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, der Beurteilung der Arbeitsbedingungen 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

(§§ 2, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978 ) Der Betriebsarzt (§§ 2, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978 ) .... unterstützt und berät den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, insbesondere bei : der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

(§§ 2, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978 ) Der Betriebsarzt (§§ 2, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978 ) insbesondere bei : der Beurteilung der Arbeitsbedingungen arbeitsphysiologischen, -psychologischen sowie arbeitshygienischen Fragen. der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb, Fragen des Arbeitsplatzwechsels und der Eingliederung in den Arbeitsprozess. Für die Tätigkeit sind der Fachkundenachweis sowie spezielle Ermächtigungen erforderlich! 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Betriebsarzt beratend und unterstützend Arbeitgeber • Dienststellenleiter • Führungskräfte Verantwortlich für den Arbeitsschutz unterstützend 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Der Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, Erlass des BMI vom 04.03.2004) .... unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung. .... seine Tätigkeit ist freiwillig und ehrenamtlich. .... übernimmt keine Verantwortung. .... soll in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes  Vorbild sein  mitdenken  informieren, hinweisen  mitgestalten 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Der Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, Erlass des BMI vom 04.03.2004) zu seinen Aufgaben gehören: informieren von Kollegen zu Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung Teilnahme an Unfalluntersuchungen / Betriebsbesichtigungen Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Der Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, Erlass des BMI vom 04.03.2004) zu seinen Aufgaben gehören: darauf achten, dass die persönliche Schutzausrüstungen durch die Kollegen benutzt wird mit überprüfen, daß technische Schutzvorrichtungen vorhanden und funktionstüchtig sind Mängel dem Vorgesetzten melden 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System • Sicherheitsbeauftragte • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Betriebsarzt beratend und unterstützend Arbeitgeber • Dienststellenleiter • Führungskräfte Verantwortlich für den Arbeitsschutz unterstützend mitbestimmend • Personalrat 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Der Personalrat .... hat ein Mitbestimmungsrecht über: (§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz) .... hat ein Mitbestimmungsrecht über: die Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen die Gestaltung der Arbeitsplätze Das Mitbestimmungsrecht ist ein Initiativrecht - d.h. er kann selbst Regelungen anstreben. 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Der Personalrat Der Personalrat hat, die zuständigen Behörden (§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz) Der Personalrat hat, die zuständigen Behörden die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der Arbeitsschutzvorschriften einzusetzen. 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Der Personalrat Aufgaben/Rechte: (§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz) Aufgaben/Rechte: überwacht, dass der Arbeitgeber, die für die Beschäftigten geltenden Vorschriften einhält Abschluss von Dienstvereinbarungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten mit dem Arbeitgeber zu verhandeln Teilnahme bei Betriebsbesichtigungen/Beratungen durch Aufsichtsbehörden 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Der Personalrat Aufgaben/Rechte: (§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz) Aufgaben/Rechte: er erhält die Niederschriften über stattgefundene Besichtigungen und Besprechungen der Aufsichtsbehörden Mitbestimmung bei der Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss - mit zwei Mitgliedern Mitzeichnung der Unfallanzeigen Er ist weisungsfrei! Er hat kein Weisungsrecht gegenüber Beschäftigten. 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System • Sicherheitsbeauftragte • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Betriebsarzt beratend und unterstützend Arbeitgeber • Dienststellenleiter • Führungskräfte Verantwortlich für den Arbeitsschutz unterstützend • Betriebsrat • Personalrat mitbestimmend 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Arbeitsschutzausschuss koordinierend Arbeitsschutzausschuss Personalrat Unternehmer Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsarzt Sicherheits-beauftragte 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Der Arbeitsschutzausschuss (§ 10 der Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar 1978) In Betrieben, in denen Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, hat der Leiter der Behörde einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Der Arbeitsschutzausschuss sollte sich auf der Grundlage einer Geschäftsordnung konstituieren und danach arbeiten. Der Arbeitsschutzausschuss soll mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten. 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Der Arbeitsschutzausschuss § 10 der Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar 1978 hat die Aufgabe, alle Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. kann Beschlüsse fassen. hat nur beratende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. 08.06.2010 Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!