Allpura Arbeitszeit/ Zeiterfassung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Advertisements

Tarifvertrag Qualifizierung
Arbeitszeit an Tankstellen
Arbeitszeitregelungen
Name / Monat, Jahr / 1 Betriebsrat ANLASS/RUBRIK Rüsselsheim 30 plus -Vereinbarung Ausgangssituation: - Auslauf des Opel Omega im alten Werk. - Übergang.
Schichtarbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
Werkfeuerwehren in der IG BCE
Gespräch am 24. Januar 2007 Wuppertal
Betriebsrat Bericht Helmut Kreiser Betriebsversammlung.
Arbeitszeitregeln./. Flexibilität. aa) Welche Regeln muss sie beachten? bb) Wie ist die Rechtslage, wenn die Arbeitgeberin die von ihr zu beachtenden.
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Arbeitszeitverkürzung Antrag Dauer Verteilung der Lage Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Keine Extra-Vertragsänderung! Nächster.
Flexible Arbeitszeitmodelle - Wege für die Praxis
Stunde 6, 7 Klasse 4 Wo lernen wir.
Dr. Ingrid Kuster Rechtsservice
Gesund arbeiten – gut leben
Gleitzeit-Betriebsvereinbarung
Vorgriffsstundenrückgabe
Freizeit bei der Arbeit
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
ist geregelt im Berufsbildungsgesetz BBiG
SC Mag. Manfred Pallinger31. Mai AUSGANGSLAGE Länder Bundespflegegeld Sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Personen Landespflegegeld.
EGZ-Förderungsmöglichkeiten
Da in casu die Frau entmündig ist, kann sie nicht mündig sein. Daraus resultiert bereits ihre Handlungsunfähigkeit. Dies geht explizit aus ZGB 17 hervor.
Betriebs- verfassungs gesetz
Vorsicht! Ins Arbeitsrecht spielen zahlreiche weite-re Vorschriften hinein, zB aus den Gebie-ten Datenschutz, Gleichstellung von Mann und Frau, Sozialversicherung,
Pflichten des Arbeitnehmers
Das Arbeitszeitpaket 2007.
Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit
Das Betriebsverfassungsgesetz
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
BBS-Schulung 2014: Harmonisierte Regelungen und Formulare
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK
Vergütung Entgeltzahlungspflicht (§611 Abs. 1 BGB) Entgeltformen
Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!
Deine Anstellungsbedingungen – das unbekannte Wesen avenir social entdeckt die Mitsprache am Arbeitsplatz und die Vorzüge einer starken Gewerkschaft.
XII. Arbeitnehmerpflichten
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
5 Themen zum Arbeitsgesetz
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Überstundenverrechnung
Zulagen und Zuschläge - Überstundenverrechnung
Daniela Riva unter Mitwirkung von Valérie Leuba 24. Januar 2008
Vortrag Junge TierärztInnen am an der VetMed, Eva Scherz
1. Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern 5. November 2014 Heike Moerland 2.
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Arbeitsrecht.
Der Mindestlohntarif (MLT). Ergebnis: MLT gilt seit 1.Oktober 2014 Gehaltsschema für 40 Stunden-Woche: Erstes Berufshalbjahr: 2002,20 € brutto (1410,83.
Mindestlohn Mindestlohn Gesetzliche Neuregelung:
Überstundenregelung/Arbeitszeitkonto
Unfallversicherung und Mutterschutz
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht 1 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2015 Fall 5 – Wettbewerbsrecht PD Dr. iur. Simon.
Kollektivvertrag Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau.
Geschichte und Rolle der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Arbeitsverträge.
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitszeit
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Gesetz über die Arbeitsverhältnisse Manteltarifvertrag Branchentarifvertrag Firmentarifvertrag Allgemeine Regelungen (Akte) des Arbeitgebers.
Altersabbatical Altersteilzeitmodell für Beamtinnen und Beamte.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
Neuer Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule
Langzeitpraktikum Stellensuche Praktikum. Schulisch organisierte Grundbildung Erwerb des EFZ in der schulisch organisierte Grundbildung (SOG) Qualifikationsverfahren.
Arbeitsgesetz Verordnungen
ClearTime Arbeitszeiterfassung
 Präsentation transkript:

Allpura Arbeitszeit/ Zeiterfassung www.arbeitsrecht.ch 13. Oktober 2014

Allpura Definition in Art. 13 ArGV I Präsenzzeit Mehrwegzeit bei auswärtiger Arbeit Angeordnete Weiterbildung oder vom Gesetz verlangte Weiterbildung

Allpura Pikettdienst Art. 14/15 ArGV I im Betrieb: Arbeitszeit ausserhalb Betrieb: Ruhezeit Wegzeit und Einsatzzeit: Arbeitszeit

Allpura Stillzeit Im ersten Lebensjahr des Kindes Für Stillen und Abpumpen erforderliche Zeit frei geben Anrechnung als bezahlte Arbeitszeit: Bei täglicher Arbeitszeit von bis zu 4h: mindestens 30 Minuten Bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 4h: mindestens 60 Minuten Bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 7h: mindestens 90 Minuten

Allpura Gültig für dem ArG unterstellte Betriebe keine Anwendung für AN in höherer leitender Funktion gem. Art. 9 ArGVI Eine höhere leitende Tätigkeit übt aus, wer aufgrund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abhängigkeit von der Grösse des Betriebes über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt oder Entscheide von grosser Tragweite massgeblich beeinflussen und dadurch auf die Struktur, den Geschäftsgang und die Entwicklung eines Betriebes oder Betriebsteils einen nachhaltigen Einfluss nehmen kann.

Allpura Arbeitszeiterfassung Art. 46 ArG: Verzeichnisse oder Unterlagen, woraus Gesetzeskonformität ersichtlich Art. 73 ArGV1: Verzeichnisse und Unterlagen, woraus ersichtlich sind:

Allpura Personalien AN (lit. a) Ein- und Austritt sowie Art der Beschäftigung (lit. b) geleistete (tägliche und wöchentliche) Arbeitszeit inkl. Ausgleichs- und Überzeitarbeit und ihre Lage (lit. c) wöchentliche Ruhe- oder Ersatzruhetage (lit. d) Lage und Dauer der Pausen von einer halben Stunde und mehr (lit. e) etc.

Allpura gilt für alle AN, die dem ArG unterstehen keine Anwendung für AN, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben (Art. 3 lit. d ArG, Art. 9 ArGV1) Keine Zeiterfassung für CEO, GL-Mitglied

Allpura Vereinfachte Zeiterfassung - für AN mit wesentlichem Entscheidungsspielraum und freier Arbeitszeiteinteilung und Arbeitszeitgestaltung - Kaderleute mit Weisungsrecht (Führungsaufgaben mit unterstellten AN) - vollamtliche Projektleiter (die ausschliesslich Projekte leiten, Aufträge erteilen und in Organisation und Abwicklung grossen Handlungsspielraum geniessen) - Mandatsträger mit Ergebnisverantwortung (keine Weisungspflicht)

Allpura Pflichtenheft mit Kompetenzen und Verantwortlichkeiten massgebend Individuelle schriftliche Vereinbarung betreffend der vereinfachten Zeiterfassung (regeln wie gesetzliche Ruhezeiten und Pausen einzuhalten sind; Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit)

Allpura Endjahresgespräch mit Dokumentation zur zeitlichen Arbeitsbelastung Vereinfachte Arbeitszeiterfassung: - nur geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit dokumentieren - täglich wahrheitsgemäss erfassen (keine Erfassung der Lage der Arbeitszeit, keine Pausen und Ruhezeit erfassen)

Allpura Für alle anderen AN gilt die umfassende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gemäss Art. 73 ArGV1 Form der Registrierung kann Arbeitgeber bestimmen

Allpura Arbeitsgesetz bleibt anwendbar AN mit vereinfachter Zeiterfassung unterstehen ArG ( nur AN mit höherer leitender Tätigkeit gemäss Art. 9 ArGV1 sind ausgenommen) Schranken der Arbeitszeit sind einzuhalten Überzeit ist zu kompensieren oder zu entschädigen gemäss Art. 13 ArG

Allpura Tagesarbeit 06.00 – 20.00 Abendarbeit 20.00- 23.00: Zustimmung AN Nachtarbeit 23.00 – 06.00: Bewilligung und Zustimmung AN ausnahmsweise (bis 24 Nächte/ Jahr): 25 % Lohnzuschlag regelmässig (25 Nächte und mehr/ Jahr): 10 % Zeitzuschlag

Allpura Schranken der Arbeitszeit pro Tag: 12.5 h innert 14 h pro Woche: 50 h

Allpura Schranken der Arbeitszeit Überzeit 2 h pro Tag maximale Überzeit pro Jahr: 140 h

Allpura Überstunden – Minusstunden Sollzeit gemäss Art. 6.2 GAV: höchstens 42h/Wo Überstunden bis 42h/Wo: Kompensation 1:1 oder Auszahlung zum Normallohn  gilt für betrieblich notwendige Mehrarbeit von vertraglicher Sollzeit bis 42h/Wo (also z.B. für Teilzeitbeschäftigte)

Allpura Überstunden ab 42h/Wo: Kompensation 1:1 bis 31. März des Folgejahres, ansonsten Auszahlung mit 25% Zuschlag (GAV 7.2./7.3.) Überzeit (>50h/Wo): Kompensation innert 14 Wochen oder Auszahlung mit 25% Zuschlag (im gegenseitigen Einvernehmen AG/AN kann Kompensation innert 12 Monaten erfolgen, Art. 25 Abs. 2 ArGV1) Minusstunden: Einsätze gemäss Einsatzplan; Planungsrisiko beim Arbeitgeber  Nicht aufgearbeitete Minusstunden ergeben keinen Lohnabzug

Allpura Teil 2: Absenzen am Arbeitsplatz

Allpura Arztbesuche während Arbeitszeit Vorsorgliche Untersuchung: keine bezahlte Freizeit (Ausnahme Art. 17c ArG bei Nachtarbeit) Medizinisch notwendige, sofortige Arztbesuche: bezahlte Freizeit Impfungen: keine bezahlte Freizeit Therapien: empfohlen: keine bezahlte Freizeit angeordnet: bezahlte Freizeit

Allpura Kuren Erholungskur: keine bezahlte Freizeit Vorbeugungskur: bezahlte Freizeit Heilkur: bezahlte Freizeit Genesungskur: bezahlte Freizeit wenn medizinisch zwingend notwendig und KV bezahlt Schönheitsoperationen aus Eitelkeit: keine bezahlte Freizeit somatisch oder psychisch bedingt: bezahlte Freizeit

Allpura Pflege kranker Kinder bis 3 Tage pro Fall gemäss ArG, weitergehender Anspruch gemäss ZGB (272, 276, 277) Arztzeugnis kann verlangt werden gleichmässige Verteilung auf Vater/ Mutter, wenn beide erwerbstätig Lohnfortzahlung bis zumutbare Dritthilfe

Allpura Kurzabsenzen aus besonderem Anlass vertragliche Regelung oder Usus GAV Ziff. 9 an Anlass gebunden, grundsätzlich kein Vor- oder Nachbezugsrecht kein Anspruch, wenn Anlass an arbeitsfreiem Tag während Ferien Nachbezugsrecht Ferientag

Allpura Freizeit für Stellensuche Anspruch auf erforderliche Zeit, egal wer gekündet hat Anspruch auch bei befristetem Vertrag in theoretischer Kündigungsfrist bei unverschuldeter Situation ½ Tag pro Woche bezahlt, sonst unbezahlte Absenz Glaubhaft machen, dass Zeit für Stellensuche

Allpura Freistellung Absolut/ relativ Anrechnung anderweitigen Verdienst keine Schadenminderungspflicht: keine Pflicht neue Stelle anzunehmen Ferienbezug bei Stellensuche ca. 1/3 der Freistellungszeit zumutbar Überstundenkompensation in gegenseitigem Einvernehmen, doch keine treuwidrige Verweigerung durch AN Rückgabepflicht Kündigungsschutz gilt Rückruf regeln bei absoluter Freistellung