Patentrecht - (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“)

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 Präsentation transkript:

Patentrecht - (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) Patrick Langosch Robert Krugmann

Inhalt Vorwort Das Patent Das Gebrauchsmuster Die Marke Patentschutz Anmeldeverfahren Gebühren Das Gebrauchsmuster Die Marke Das Geschmacksmuster Quellenangaben

Vorwort Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Mit der Erteilung eines Patents liegt ein Vertrag zwischen Anmelder und Staat vor. Dem Erfinder wird auf seine Innovation eine Monopolstellung eingeräumt. Vorraussetzung für ein solches Monopol ist eine vollständige Veröffentlichung seines Patentes. Das Patent wird durch das Patentgesetz geschützt und durch das „Deutsche Patent- und Markenamt“ (DPMA) erteilt.

Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Vorwort Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Unter den Patentschutz fallen Patente die folgende Bedingungen (nach §1 Patengesetz) erfüllen: Neuheit (nicht „Stand der Technik“), auf einer Erfinderische Tätigkeit beruhen, gewerbliche Anwendbar sein. Es muss eine technische Erfindungen sein (z.B. keine Entdeckungen, mathematischen Theorien, ...) Ausgeschlossen vom Patentschutz sind: Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen Tierarten und Pflanzensorten

Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Vorwort Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Erfüllt die Erfindung die vorangegangene Kriterien, so muss es noch einige wenige Hürden überstehen, diese sind: Einhaltung von Formschrift Erfindung nicht Stand der Technik Wurden auch diese Hürden überwunden, kann das Patent erteilt werden, welches das folgende Prozedere mit sich führt: Bekanntmachung der Erteilung im entsprechenden Teil des Patentblattes. Eintrag in den Datenbanken DEPATISnet und DPMApublikationen und somit recherchierbar. Das zeitlich begrenzte Monopol (Schutzrecht) beträgt beim Patent 20 Jahre, es muss allerdings jedes Jahr (ab dem 3. Patentjahr) durch eine Verlängerungsgebühr erhalten werden.

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Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Vorwort Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Das Gebrauchmuster muss die selben Kriterien wie das Patent erfüllen, allerdings wird hier nicht so streng begutachtet. Es werden bei dem Gebrauchsmuster nicht die sachlichen Vorrausetzungen, erst bei einem eventuellen Löschungsverfahren wird geklärt, ob die eingetragene Erfindung tatsächlich neu ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht Es muss ähnlich dem Patent eine Recherche stattfinden, um eine Doppel Eintragung zu verhindern. Ist der kleine „Bruder“ des Patents. Das zeitlich begrenzte Monopol (Schutzrecht) beträgt bei einem Gebrauchsmuster 10 Jahre.

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Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Vorwort Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Die Marke (Warenzeichen) ist Teil des geistigen Eigentums. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Eine Marke ist rechtlich ein besonderes Zeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden Das zeitlich begrenzte Monopol auf eine Marke beträgt 10 Jahre, eine Verlängerungsgebühr muss alle zehn Jahre gezahlt werden, es ist unbegrenzt verlängerbar.

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Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Vorwort Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Schützt das Design zwei- bzw. dreidimensionaler Gegenstände. Es schützt die Farb- und Formgebung eines Erzeugnisses - vom Auto bis zur Zitronenpresse. Das zeitlich begrenzte Monopol auf ein Geschmacksmuster beträgt max. 25 Jahre, und kann nicht verlängert werden.

Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Vorwort Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen

Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen Vorwort Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Quellen http://www.espacenet.com http://www.dpma.de/