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FORMMARKE T. Kandasamy und A. Felser Lizenz- und Patentrecht II FS2008.

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Präsentation zum Thema: "FORMMARKE T. Kandasamy und A. Felser Lizenz- und Patentrecht II FS2008."—  Präsentation transkript:

1 FORMMARKE T. Kandasamy und A. Felser Lizenz- und Patentrecht II FS2008

2 Inhaltsverzeichnis Marke Formmarke Präzenzstreitfälle Definition
Markentypen Formmarke Allgemeine Definition Unterteilung Ausschlussgründe Präzenzstreitfälle Lego-Fall 3-Kopfrasierer-Fall

3 Was ist eine Marke? Zeichen zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen von Unternehmen (Art. 1 Abs. 2 MSchG) Zweck: - Waren individualisieren (von anderen Waren unterscheiden) - Verbraucher ermöglichen, Produkt in der Menge des Angebots wieder zu erkennen

4 Marktypen? ALINGHI Wortmarke Bild Farben (gelb für die Post)
Kombinierte Marken: z.B. Wort und Bild Ton (MIGROS-Melodie) Form

5 Was ist eine Formmarke? dreidimensionales Zeichen (Art.1 Abs.2 MSchG)

6 Unterteilung der Formmarke…
… im weiteren Sinn Vom Objekt der Kennzeichnung unabhängig z.B. Mercedes-Stern an Ware angebracht … im engeren Sinn Kennzeichnende Formgebung der Ware selbst z.B. dreieckige Form der Toblerone od. Verpackung der WC-ENTE

7 Ausschlussgründe Zeichen, die Gemeingut sind
z.B. elementare geometrische Formen Ausnahme: Verkehrsdurchsetzung Zeichen, die irreführend sind bezüglich Qualität, geograph. Herkunft Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung und guten Sitten verstossen

8 Ausschlussgründe z.B. runder Fussball
Formen, die das Wesen der Ware ausmachen z.B. runder Fussball Formen der Ware oder Verpackung, die technisch notwenig sind z.B. Spitze eines Kreuzschraubenziehers

9 Lego-Fall (Schweiz) BGE 129 III 514, Urteil vom 2. Juli 2003
- 1993/95 Markeneintrag für diverse Spielbausteine der Firma Lego System S/A beim IGE - Klage der Firma Mega Bloks Inc. beim Handelsgericht Zürich: wollen Aufhebung der Formmarke „Lego-Stein“ - Urteil 2002: Formmarke Lego-Stein wird nichtig erklärt Grund: Form macht Wesen der Ware aus

10 Lego-Fall 2003 Eidgenössische Berufung: BGer muss Schutzausschlussgründe überprüfen Ergebnis: Lego-Form macht nicht Wesen der Ware aus (gegeneinander fixierbar) Lego-Form nicht technisch notwendig (zur Erziehlung der Klemmwirkung andere technische Ausgestaltungen möglich) -> Rückweisung an die Voristanz: Prüfung auf Verkehrsdurchsetzung notwendig

11 3-Kopfrasierer Fall (EU)
EuGH, Urteil vom , Rs. C-299/99 1966 entwickelt Philips einen neuen Rasierapparat 1985 Philips registriert seine Formmarke (UK) 1995 Remington: führt einen Rasierapparat mit ähnlichen Formgebung auf dem Markt ein Philips reicht Klage gegen Remington ein Ungültigkeit der Formmarke von Philips

12 3-Kopfrasierer Fall (EU)
2000 Remington: neuer Rasierapparat mit einem kleinen Unterschied zu Philips Philips klagte und verlor wieder 2002 EuGH hat Standard festgelegt um Formmarken zu registrieren ABER: Europäische Länder müssen im Fall Philips/Remington ihren eigenen Regeln folgen

13 Entscheide von europäischen Ländern im Fall Philips/Remington
CH: Nichtigkeit der Formmarke UK: Nichtigkeit der Formmarke FR: Noch Kein Entscheid SP: Noch kein Entscheid IT: Noch kein Entscheid

14 Fragen / Diskussion


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