Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Themen: 1.Zweitwohnungsinitiative 2.Gefahrenkarte 3.Uferschutzplan / Nutzungszone See 4.Ufermauer 5.Kabelfernsehanlage 6.Abwasserentsorgung Lüscherzstrasse 7.Grüngutentsorgung
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Zweitwohnungsinitiative (Kurt Kilchhofer, Ortsplaner) Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 Erstwohnungen Zweitwohnungen „Qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung“ Einliegerwohnung Strukturierte Beherbergungsform 3. Kategorie
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Zweitwohnungsinitiative (Kurt Kilchhofer, Ortsplaner) Bauliche Veränderungen an bestehende Bauten Erweiterung Erstwohnung: Anmerkung im Grundbuch für Erweiterung Best. Zweitwohnungen: Keine Erweiterung Abbruch und Neubau Zweitwohnungen Art. 3 BauG Besitzstandsgarantie – Neubau unklare Rechtslage, Übereinstimmung mit baurechtlicher Grundordnung etc.) Massnahmen bei Entlassung aus Verordnung Anmerkung im Grundbuch ist massgebend Löschung Anmerkung – Verfahren unklar
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Zweitwohnungsinitiative (Kurt Kilchhofer, Ortsplaner) Auflagen bei Erstwohnung Wohnsitz in der Gemeinde Kontrolle durch Baubehörde Fragen? Diskussion: -Heute bestehende Zweitwohnungen müssen nicht als Erstwohnungen genutzt werden und können auch als Zweitwohnungen verkauft werden. -Der Wohnraum einer Zweitwohnung darf nicht vergrössert werden, sonst gilt sie als Erstwohnung und wird im Grundbuch so eingetragen. -Eine Zweitwohnung darf trotz der neuen Überbauungsziffer von 15% nicht erweitert werden. -Bei einem Abriss und Wiederaufbau verfällt die Besitzstandsgarantie und die Zweitwohnung muss als Erstwohnung genutzt werden. -Anbauten, welche nicht einem Wohnzweck dienen sind weiterhin gestattet (Garagen etc.) -Zusätzliche Isolationen sind gestattet (baubewilligungsfrei wenn die Fassade nicht verändert wird) -Die Baubehörde kontrolliert, ob die im Grundbuch eingetragene Erstwohnung auch als solche genutzt wird. Falls dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Benützungsverbot ausstellen und unter Umständen die Wohnung (oder das Haus) versiegeln. -Unklar ist, wie es sich verhält, wenn Vinelz nicht mehr unter die Verordnung der Zweitwohnungsinitiative fällt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Grundbucheintragungen nicht aufgehoben werden.
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Gefahrenkarte (Jörg Bucher, Tiefbauamt Kt. Bern) Umbauten bei Liegenschaften unterhalb Schadenkote Schutzmassnahmen bei nicht baubewilligungspflichtigen Bauten Fragen? Diskussion: -Die Gefahrenkarte wurde erstellt, damit man sich vor bekannten Gefahren schützen kann. -In Vinelz können folgende Risiken (Gefahren) auftreten: See, Bach (Überschwemmungen), Rutschungen, Hangmuren. -Gefahrengebiet „gelb“ bedeutet, dass die Gemeinde auf die Gefahr aufmerksam machen muss. Gefahrengebiet „blau“ bedeutet, dass der Fachbericht vom Tiefbauamt eingeholt wird und der Nachweis der Schutzmassnahme erbracht werden muss. Gefahrengebiet „rot“ bedeutet ein generelles Bauverbot. -Alle Bauten (gilt auch für Heizungen und sonstige technische Anlagen) müssen ein 300-jähliches Ereignis schadlos überstehen. Deshalb wurde die Hochwasserkote auf m. ü. M. angehoben. -Wenn Umbauten an einer bestehenden Liegenschaft unterhalb der Schadenkote vorgenommen wird, muss die Baute die neue Schadenkote einhalten. Dies kann mittels Terrainaufschüttung erfolgen. - In der Naturgefahrenzone „blau“ gibt es grundsätzlich keine baubewilligungsfreie Bauten, da in jedem Fall der Fachbericht Naturgefahren eingeholt werden muss.
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Gefahrenkarte Vinelz
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Hochwasser 8. / 9. August 2007 ( m.ü.M.) BielerseeNeuenburgerseeMurtensee HW HW HW
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Uferschutzplan / Nutzungszone See (Kurt Kilchhofer, Ortsplaner) Eidgenössische Gewässerschutzverordnung / Übergangsbestimmung Gewässerraum 20 Meter Gewässerabstand neu: mind m! (Art. 41b GSchV)
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Uferschutzplan / Nutzungszone See Nutzungszone Seefläche (Bestehende und neue Badestege – Möglichkeiten) Ergänzungsplan zu USP mit eingetragenen best. Badestegen Verfahren Anpassung Uferschutzplan – Nutzungsplanung Ordentliche Planerlassverfahren (Mitwirkung, Vorprüfung, öffentliche Auflage, Beschluss GV, Genehmigung AGR) Fragen? Diskussion: -Am 1. Januar 2014 ist die neue eidgenössische Gewässerschutzverordnung in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass alle Bauten einen Gewässerabstand von mind. 20 m einhalten müssen (Übergangsbestimmung). In Vinelz wurde dies mittels Baulinien bereits gelöst. Jedoch müssen diese überarbeitet werden. Der Gewässerabstand muss neu für alle Bauten mindestens 15 m betragen. -Der Bau von neuen Badestegen ist nicht mehr möglich. Die Begründung des Kantons ist, dass der See keine Bauzone ist. Es dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegenden Bauten im See getätigt werden. Ein Badesteg ist nicht im öffentlichen Interesse. Die Badestege werden neu in einen Ergänzungsplan aufgenommen. Bestehende Badestege dürfen zweckmässig unterhalten werden. -Auch ein Flossbau im See ist nicht zulässig.
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Ufermauer (Jörg Bucher, Tiefbauamt) Unterhalt Ufermauer – Baubewilligung oder Unterhaltsanzeige beim Tiefbauamt? Sanierung bestehende Stege, Treppen + Slipanlagen Fragen? Diskussion: -Kleinere Unterhaltungen der Ufermauer können mittels Unterhaltsanzeige beim Tiefbauamt genehmigt werden. Sobald aber grössere Unterhaltsarbeiten getätigt werden, benötigt es eine Baubewilligung. -Wasserbaubewilligungsverfahren werden nur zu Gunsten des Gewässers erteilt (z.B. Renaturierungen etc.)
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Kabelfernsehanlage (Marco Mühlemann M&F) Technische Möglichkeiten Kosten Fragen?
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Abwasserentsorgung Lüscherzstrasse (Stephan Spycher, Gemeindeverwalter) Technische Funktion Unterhalt Verhalten zur Verbesserung der Betriebssicherheit Fragen?
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Pumpstationen und Leitungen aus dem Jahre Finanziert durch Anstösser -Unterhalt durch Gemeinde
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Kleine Pumpstation Lüscherzstrasse
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Kleine Pumpstation Lüscherzstrasse
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Grosse Pumpstation Lüscherzstrasse
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Grosse Pumpstation Lüscherzstrasse
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Sammelschacht alt / Leitung horizontal
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Sammelschacht alt / Schachtwand undicht
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Sanierung Schacht
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Nach der Sanierung / Leitung vertikal
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Ventilöffnung
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Fazit: - Verhaltensregeln unbedingt beachten! - Keine festen Gegenstände in Abwasser! - Meteowasser von Kanalisation fernhalten! - Bei Problemen nicht selber intervenieren! - >30 Schächte – etappenweise Sanierung! Merkblatt Mietern und Gästen zugänglich machen!
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Grüngutentsorgung (Rita Bloch, Gemeindepräsidentin) Verbot Ablagerung in Wald + Gewässer Möglichkeiten der Entsorgung Fragen?
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Illegale Grüngutentsorgung im Wald!
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Grüngutentsorgungsplatz Gemeinde Vinelz
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer Danke für Ihre Aufmerksamkeit!