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Umgang mit Naturgefahren – eine Übersicht

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Präsentation zum Thema: "Umgang mit Naturgefahren – eine Übersicht"—  Präsentation transkript:

1 Umgang mit Naturgefahren – eine Übersicht
Anmerkung: Die nachfolgende Präsentation ist eine Grundlagenpräsentation, die den unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Gebieten der Schweiz Rechnung trägt. Passen Sie deshalb die Präsentation Ihren Bedürfnissen entsprechend in Bezug auf Länge und Problematik an! Nutzen Sie die Präsentation, um Ihre Ansprechpartner über die Grundlagen im Umgang mit Naturgefahren zu informieren! Das Präsentationsprogramm (Power-Point) bietet unterhalb der Folien ein Textfeld an, das sich zusammen mit den Folien als Notizseiten ausdrucken lässt. In diesem Textfeld finden Sie zwei Kategorien von Informationen: - Unter «Text» finden Sie Sprechtext, den Sie erläuternd zu den Folien vortragen können. Im Präsentationsprogramm (Power-Point) können Sie diese Informationen Ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen und als Notizseiten (Befehl: Drucken; Option: Notizseiten) ausdrucken. Unter «Anmerkungen» finden Sie ergänzende Informationen, wie Sie die Folien einsetzen oder ergänzen können. Nutzen Sie insbesondere die Gelegenheit, Informationen aus Ihrer Gemeinde oder Region einzubauen! Bildnachweis: Folie 2: oben von links: Überschwemmung Mattenquartier, Bern, 31. August 2010, Foto: Simone Hunziker, PLANAT; Hochwasserschäden in Grindelwald BE, 24. August 2005, Foto: Eva Gertsch, GIUB; Lawine von Plan des Larzes, 30. Januar 1999, Foto: SLF; unten von links: Bergsturz Randa, 18. März 1991, Foto: Andreas Götz, BAFU; Hanshin Erdbeben Kobe, 1995,Foto: BWG; Waldbrand Leuk, 14. August 2003,Foto: BAFU. Folie 6: Überflutung des Lachenstadions in Thun BE, 21./22. August 2005, Foto: Hugo Raetzo, BAFU. Folie 7: Murgang am Glyssibach, Brienz BE, 23. August 2005, Foto: Schweizer Luftwaffe. Folie 8: Rutschung Falli Hölli, Passelb FR, 1994,Foto: Hugo Raetzo, BAFU. Folie 9: Felssturz am Eiger, 2006, Foto: Eva Gertsch, GIUB. Folie 10: Lawine Reckingen VS, 10. Februar 1984, Foto: SLF. Folie 11: oben: Gebäudeschaden durch Windböe,Foto: Egli Engineering AG; unten: bereits wieder überwucherte Windwurffläche vom Sturm Lothar (26. Dezember 1999), Habsburg bei Windisch AG, Foto: Ulrich Wasem, WSL. Folie 12: oben: Hagelschaden an Fassade in Wetzikon ZH, 12. August 2004, Foto: Egli Engineering, St. Gallen; unten: Hagelschaden an Obstbäumen, 2011. Folie 13: Töss im Trockenjahr 2003, Foto: Christoph Schär, ETH. Folie 14: Waldbrand Leuk, August 2003,Foto: BAFU. Folie 15: Erdbebenschäden in Caracas, Venezuela, 1980; Foto: NGDC, USA. Folie 21: oben: Gefahrenkarte für Hochwasser; unten: Karte der Erdbebengefährdung, Schweizerischer Erdbebendienst (SED). XX. Monat 20YY Version 1.12

2 Was sind Naturgefahren?
Vorgänge der Natur, die für Menschen, Umwelt oder Sachwerte schädlich sein können. Text: Vorgänge in der Natur werden erst zur Naturgefahr, wenn sich eine Wirkung einstellt, die der Mensch als schädlich bewertet oder empfindet. Nicht jede schädliche Einwirkung ist eine Katastrophe. Sind die lokalen Einsatzkräfte (Feuerwehr usw.) in der Lage, die Situation in den Griff zu bekommen, stellt das Ereignis für die betroffene Gemeinde keine Katastrophe dar, auch wenn dies für Einzelne zutreffen kann. «Die Natur kennt keine Katastrophen; Katastrophen kennt allein der Mensch, sofern er sie überlebt.» (nach Max Frisch, «Der Mensch erscheint im Holozän») Bildnachweis Fortsetzung: Folie 22: oben: Erdbebengefahrenkarte: Schweizerischer Erdbebendienst (SED); unten: Erdbebenrisikokarte: CatFocus PartnerRe. Folie 23: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Folie 24: SIA, Bundesamt für Landestopografie, swisstopo. Folie 34: von oben nach unten: Folie 35: Entlastungskorridor zwischen Ennetbürgen und Buochs NW während des Unwetters von 2005, Foto: Kanton Nidwalden; Revitalisierung und Ausdolung der Birs in Lovresse, Foto: Otto Naef, BAFU; Dammverstärkung Alpenrhein, Foto: Andreas Götz, PLANAT. Folie 35: Entlastungskorridor zwischen Ennetbürgen und Buochs NW während des Unwetters von 2005, Foto: Kanton Nidwalden. Folie 36: Lawinenschutzverbauungen am Männlichen; Foto: BAFU. Folie 39: Valserrheinbrücke, Vals GR (heute durch Steinbrücke ersetzt); Foto: Pascal Klein, Klein Engineering, Zürich. Folie 40: links: Sandsacksperre in Interlaken, Foto: Mathias Zesiger, GIUB; rechts: Einsatztruppen nach dem Hochwasseralarm in der Matte in Bern, 8. August 2007, Foto: Christian Schuler, BAFU.

3 Was sind Naturgefahren?
Text: Vorgänge, die sich in der freien Natur ereignen, werden in der Regel nicht als Gefahr empfunden und bewertet …

4 Was sind Naturgefahren?
Text: … Sobald aber Siedlungen, Infrastrukturen oder ‒ in vermindertem Masse ‒ Kulturland betroffen sein könnten, werden dieselben Prozesse als Gefahr empfunden.

5 Drei Kategorien Naturgefahren
– bedingt durch das Gelände Dazu gehören: Hochwasser, Steinschlag, Bergsturz, Rutschungen, Murgänge, Lawinen – bedingt durch das Wetter: Sturm, Regen, Hagel, Schnee, Waldbrand, Trockenheit, Kälte, Hitze – Erdbeben Text: Es gibt unterschiedliche Kategorien von Naturgefahren, die für sich unterschiedliche Massnahmenstrategien und Massnahmen erfordern. Es sind dies die Folgenden: durch das Gelände bedingte ‒ gravitative ‒ Naturgefahren, beispielsweise Hochwasser, Steinschlag, Bergstürze, Rutschungen, Murgänge, Lawinen, durch das Wetter bedingte Naturgefahren, beispielsweise Sturm, Regen, Hagel, Schnee, Waldbrand, Trockenheit, Kälte, Hitze, Erdbeben.

6 Hochwasser Überschwemmung Beispiele in der Schweiz
– 4.–22. Mai 1999: grossräumige Überschwemmung in der Deutschschweiz Schaden: ca. 580 Mio. CHF – 21./22. August 2005: Alpennordseite Schaden: 6 Todesopfer, 3 Mrd. CHF Sachschaden – 8./9. August 2007: Nordwestschweiz (Aare, Jura-Seen) Text: Überschwemmungen sind in der Schweiz häufig. Sowohl grossflächig als auch lokal treten praktisch jedes Jahr Hochwasserereignisse mit grossen Wassermengen und hohen Wasserständen auf, unter anderem auch durch eindringendes Wasser aus der Kanalisation oder dem Grundwasser. Auch abseits der Gewässer können durch Starkniederschläge Überschwemmungen auftreten. Zu grossen Schäden kann es auch bei niedrigen Wasserständen kommen, wenn etwa Keller, Tiefgaragen oder Lagergebäude überflutet werden. Anmerkung: Ergänzen Sie diese Folie mit Beispielen aus der Region oder der Gemeinde!

7 Murgang / Rüfe Beispiele in der Schweiz
– 15. Oktober 2000: Murgang im Vispertal Schaden: 2 Tote – 23. August 2005: zwei Murgänge in Brienz Schaden: – 48 beschädigte/zerstörte Häuser – 30 Mio. CHF Sachschaden Text: Bei Murgängen handelt es sich um ein breiartiges, schnell fliessendes Gemenge aus Wasser und Feststoffen (Sand, Kies, Steine, Blöcke, Holz). Murgänge führen sehr viel Geschiebe mit sich, oft auch sehr grosse Felsblöcke und Baumstämme. Mit dem Klimawandel und dem damit verbundenen Rückzug der Gletscher nimmt die Tendenz zu Murgängen im Alpenraum zu, weil das von den Gletschern freigegebene Gelände noch sehr unstabil ist. Anmerkung: Ergänzen Sie diese Folie mit Beispielen aus der Region oder der Gemeinde! Löschen Sie die Folie, wenn die Gefährdung für Ihre Gemeinde/Region nicht relevant ist!

8 Rutschung Beispiele in der Schweiz
– Winter 1994: Erdrutsch Falli Hölli FR; Rutschung auf 700 m Breite bis zu m Tiefe Schaden: – rund 30 beschädigte Gebäude – 15 Mio. CHF Text: Rund 6% der Gesamtfläche der Schweiz bestehen aus instabilen Hängen, auf denen sich Rutschungen ereignen können. Dies ist vor allem bei langandauernden Regenfällen der Fall. Anmerkung: Ergänzen Sie diese Folie mit Beispielen aus der Region oder der Gemeinde! Löschen Sie die Folie, wenn die Gefährdung für Ihre Gemeinde/Region nicht relevant ist!

9 Steinschlag / Felssturz / Bergsturz
Beispiele in der Schweiz – seit Sommer 2006–2009: Felssturz am Eiger; Absturz mehrerer Felspakete von rund 2 Mio. m3 – 31. Mai 2006: Felssturz Gurtnellen von rund 5000 m3; mehrere Grossblöcke erreichen die Autobahn A2 – 2 Todesopfer – hoher Sachschaden. – 18. April und 9. Mai 1991: Bergsturz Randa von insgesamt 48 Mio. m3 ; grosser Sachschaden an Bahn/ Strasse Text: Je nachdem, welche Mengen an Gestein abstürzen, spricht man von Steinschlag, Fels- oder gar von Bergsturz. Beim Sturz in einen (Stau-)See löst dies eine Flutwelle (Tsunami) aus. Anmerkung: Ergänzen Sie diese Folie mit Beispielen aus der Region oder der Gemeinde! Löschen Sie die Folie, wenn die Gefährdung für Ihre Gemeinde/Region nicht relevant ist!

10 Lawine Beispiele in der Schweiz
– Lawinenwinter 1999: Unterwallis bis Nordbünden in knapp fünf Wochen über fünf Meter Schnee Schaden: – 17 Todesopfer – Sachschäden von über 600 Mio. CHF Text: Bei Lawinen kommt es zu einem plötzlichen und schnellen Abgang von Schnee oder Eis ‒ als gleitende Masse oder wirbelndes Schnee-Luft-Gemisch. Zerstörerisch wirkt dabei neben den Schnee- und Eismassen vor allem der Winddruck, der durch den Abgang erzeugt wird. Dieser kann auch in der weiteren Umgebung verheerende Schäden, etwa an Wald und Gebäuden, bewirken. Anmerkung: Ergänzen Sie diese Folie mit Beispielen aus der Region oder der Gemeinde! Löschen Sie die Folie, wenn die Gefährdung für Ihre Gemeinde/Region nicht relevant ist!

11 Sturm Beispiele in der Schweiz
– Februar 1990: Sturm Vivian, vor allem Berggebiet und in nördlichen Voralpen; Böen von 140 bis 160 km/h – 26. Dezember 1999: Sturm Lothar im Mittelland und in den Voralpen; Böen im Flachland bis 150 km/h ; Schaden: – 14 Todesopfer – 600 Mio. CHF an Gebäuden – 750 Mio. CHF am Wald. Text: Heftige Herbst- und Winterstürme betreffen in der Regel grosse Teile der Schweiz. Doch gibt es immer wieder regional und lokal heftige Stürme, etwa bei Föhn oder Bise sowie bei Gewittern. Bei allen Formen von Sturm treten Böen auf ‒ heftige Windstösse, die in einem begrenzten Gebiet wirken und nur einige Sekunden lang andauern. In den Böen kann die Windgeschwindigkeit bis doppelt so hoch sein wie im Sturm selbst. Mit zunehmender Windgeschwindigkeit nimmt der auf Gebäude und Objekte wirkende Winddruck weit stärker zu (exponentiell) als die Windgeschwindigkeit selbst ‒ und damit natürlich auch die Gefahr für entsprechende Schäden. Sonnenstoren werden schon bei geringer Windgeschwindigkeit beschädigt. Grosse Schäden entstehen vor allem auch durch Verwirbelungen sowie den Sog, der sich auf der windabgewandten Seite bildet. Dieser kann einzelne exponierte Elemente des Daches oder auch der Fassade mitreissen. Hoher Wellengang kann grosse Schäden an Booten und an Infrastrukturen am See anrichten. Anmerkung: Ergänzen Sie diese Folie mit Beispielen aus der Region oder der Gemeinde!

12 Hagel Beispiele in der Schweiz
– 23. Juli 2009 Hagelzug in den Kantonen Waadt, Freiburg, Bern und Luzern Schaden: – an Gebäuden über 300 Mio. CHF – an Fahrzeugen ca. 400 Mio. CHF – in der Landwirtschaft 35 Mio. CHF Text: Hagelzüge treten vor allem im Frühjahr und Sommer auf. Hagel kann überall auftreten. Die grösste Gefährdung besteht in weiten Teilen des Mittellandes, des Juras und im Tessin. Hagel ist oft begleitet von Starkniederschlag, wobei der Hagel häufig Strasseneinläufe und die Kanalisation verstopft. In der Folge kommt es zu Überschwemmungen. Anmerkung: Ergänzen Sie diese Folie mit Beispielen aus der Region oder der Gemeinde!

13 Hitze / Trockenheit Beispiel in der Schweiz
– Hitzesommer 2003: heissester Sommer seit 500 Jahren Temperaturen von über 35 oC über längere Periode Schaden: – rund 1000 zusätzliche Todesfälle – Zunahme der Sterblichkeit Juni bis August um 7% Text: Trockenheit, Hitze und Kälte können das ganze Land betreffen. Am häufigsten sind sie jedoch in den inneralpinen Gebieten wie dem Wallis sowie im Tessin. Anmerkung: Ergänzen Sie diese Folie mit Beispielen aus der Region oder der Gemeinde!

14 Waldbrand Beispiele in der Schweiz
– 13.–15. August 2003: Waldbrand Leuk VS Schaden: – 300 ha Wald zerstört – 300 Personen evakuiert – 26. April 2011: Waldbrand Visp VS Schaden: 100 ha Wald zerstört Text: Waldbrände sind in den von Hitze und Trockenheit am meisten betroffenen Gebieten am häufigsten. Das Fehlen des Waldes kann andere Naturgefahren begünstigen ‒ etwa Lawinen, wenn Schutzwald betroffen ist, oder Hangrutsche usw. Anmerkung: Ergänzen Sie diese Folie mit Beispielen aus der Region oder der Gemeinde! Löschen Sie die Folie, wenn die Gefährdung für Ihre Gemeinde/Region nicht relevant ist!

15 Erdbeben Jährlich in der Schweiz – durchschnittlich ca. 200 Erdbeben – ca. 10% für den Menschen spürbar Beispiele in der Schweiz – 1356: Erdbeben Basel; Magnitude 6,5 Schäden für ein vergleichbares Beben heute: 60 Mrd. CHF – 1946: Erdbeben Sion; Magnitude 6,1 Schäden für vergleichbares Beben heute: 5 Mrd. CHF Text: Grössere Erdbeben haben in der Schweiz zwar schon länger nicht mehr stattgefunden. Kleinere Erdbeben werden aber in verschiedenen Landesteilen immer wieder verspürt. Am stärksten gefährdet sind das Wallis und die Region Basel. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind Schäden durch Erdbeben heute kaum versichert, da Erdbebenschäden in der Elementarschadenversicherung nicht enthalten sind.

16 Umgang mit Naturgefahren
Steigendes Risiko, dass Schäden eintreten – dichtere Besiedlung – mehr Verkehr und Infrastrukturen – Bauen in gefährdeten Gebieten – anfälligere Bauten – Zunahme Naturereignisse Koordiniertes Vorgehen – Vorbeugung – Bewältigung von Ereignissen – Instandstellung Integrales Risikomanagement Text: Eine immer dichtere Besiedlung, zunehmender Verkehr, das Bauen in gefährdeten Gebieten und die vielfältigen Bedürfnisse in Beruf und Freizeit haben das Risiko durch Naturgefahren vergrössert. Weil man sich sicher fühlt und die Ereignisse selten sind, werden Gebäude und Infrastrukturen auch in gefährdeten Gebieten ohne Schutz erstellt. Viele Leute meinen, das Schadenpotenzial sei auf die Zunahme von Naturereignissen zurückzuführen. Das stimmt so nicht. Die Natur ist nicht «schuld», sondern die Tatsache, dass wir immer weniger Rücksicht auf sie nehmen. Wir bauen immer dichter, die Bauten sind teurer und anfälliger. Absolute Sicherheit lässt sich aus grundsätzlicher Sicht und aufgrund der Finanzierbarkeit nicht erreichen. Gefragt ist darum ein Vorgehen, mit dem die gewünschte Sicherheit mit einem angemessenen finanziellen und personellen Aufwand erreicht wird. Zum Einsatz kommen Massnahmen der Vorbeugung (oder Prävention), der Bewältigung und der Instandstellung.

17 Zunahme der Ereignisse
Text: Von 16 Hochwasser-Grossereignissen in den letzten 200 Jahren haben 7 in den letzten 30 Jahren stattgefunden. Die Ereignisse treten nicht gleichmässig über die Zeit verteilt auf; es können auch zwei oder mehr kurz hintereinander auftreten.

18 Integrales Risikomanagement
Text: Das integrale Risikomanagement führt die Massnahmen der Vorbeugung, der Bewältigung und der Instandstellung zu einem sinnvollen Kreislauf zusammen. Wichtig ist, dabei alle Naturgefahren zu berücksichtigen. Die Vorbeugung (oder Prävention) hat zum Ziel, Menschen, Tiere und Sachwerte gegenüber Naturgefahren weniger anfällig zu machen. Mit der Bewältigung sollen das Ausmass und die Dauer einer Katastrophe begrenzt werden. Dazu gehört auch eine erste provisorische Instandstellung. In der Phase der Instandstellung erfolgen der Wiederaufbau von Gebäuden und Infrastruktur sowie die vertiefte Analyse der Ereignisse. Dabei sind die Lehren aus dem Ereignis zu ziehen und in weiteren Vorbeugungs-/Präventionsmassnahmen umzusetzen.

19 Ziel des Risikomanagements
Risiko vermindern (nicht nur Gefahrenabwehr) – bestehende Risiken minimieren – kein neues Schadenpotenzial schaffen Text: Generelles Ziel des integralen Risikomanagements ist es in erster Linie, das Schadenpotenzial zu vermindern und nicht nur die Gefahren zu verhindern. Dabei muss stark darauf geachtet werden, dass kein neues Schadenpotenzial geschaffen werden. In erster Linie soll - nicht in gefährdeten Gebieten gebaut werden - bei Neubauten auf guten Schutz geachtet werden. Im Voraus eingeplanter Schutz ist erwiesenermassen am günstigsten! Auch der Schutz des Bestehenden sollte verbessert werden. Dies ist in der Regel komplizierter und aufwändiger. Neue Massnahmen an einem bestimmten Ort dürfen aber nicht dazu führen, dass andernorts neue Gefahren geschaffen werden.

20 Was ist das Risiko? – Häufigkeit eines Ereignisses: Wie oft?
– Intensität eines Ereignisses: Wie stark? – mögliches Schadenausmass: Wie gross ist der allfällige Schaden? Text: Das Risiko kann hoch sein, wenn ein sehr hohes Schadenausmass zu erwarten ist, auch wenn das Ereignis an sich sehr selten ist oder wenn ein mittleres Schadenausmass häufig auftritt; beispielsweise, wenn grosse Sachwerte im Keller gelagert und installiert sind und durch ein vergleichsweise seltenes oder ein Hochwasser mit geringer Abflusstiefe zerstört werden.

21 Gefahrenkarten – zeigen, wie intensiv und wie häufig Ereignisse eintreten können – basieren auf gesammelten Erfahrungen und wissenschaftlicher Analyse – geben Hinweise zur Gefährdung durch Hochwasser, Lawinen, Rutschungen oder Felsstürze, Erdbeben, Hagel oder Sturm – machen keine Aussagen zum möglichen finanziellen Schaden Text: Gefahrenkarten sind eine wichtige Grundlage für das Risikomanagement: Sie zeigen auf, wie intensiv und wie häufig Ereignisse auftreten können. Sie machen aber keine Aussagen zum möglichen Schaden, denn dieser wird von weiteren Faktoren bestimmt, welche die Gefahrenkarte nicht berücksichtigt. Für die verschiedenen Gefahrenkategorien gibt es je einzelne Karten.

22 Gefahrenkarte «Erdbeben»
Gesamtschweizerisch: mässige bis mittlere Erdbebengefährdung Erhöhte Gefährdung – Wallis – Region Basel – Zentralschweiz – Engadin – St. Galler Rheintal Text: Im Vergleich zum übrigen Europa besteht in der ganzen Schweiz eine mässige bis mittlere Erdbebengefährdung. Erhöht ist sie – wie die Grafik – zeigt (rot: hohe Gefährdung; blau/grün: moderate Gefährdung) - im Wallis, - in der Region Basel, - in der Zentralschweiz, - im Engadin, - im St. Galler Rheintal. Im Gegensatz zu anderen Naturgefahren gibt es auch eine Risikokarte (finanzielle Risiken; unten). Sie zeigt, dass das Risiko nicht nur in den erwähnten Bereichen hoch ist, sondern auch lokale Faktoren wie die Besiedlungsdichte in den Agglomerationen eine Rolle spielen.

23 Gefahrenkarte «Hagel»
hagelregister.ch Text: Im europäischen Vergleich besteht in der Schweiz eine erhöhte Hagelgefahr. Besonders hoch ist die Hagelgefahr in weiten Teilen des Mittellandes, des Juras und im Tessin. Grundsätzlich ist aber jeder Ort gefährdet. (dargestellt sind die Gefährdungszonen mit einer Wiederkehrperiode von 50 Jahren)

24 Gefahrenkarte «Sturm»
Text: In der Gefahrenkarte «Sturm» kommt deutlich die erhöhte Gefährdung der alpinen Gebiete und insbesondere der Föhntäler zum Ausdruck. Grundsätzlich ist aber jeder Ort gefährdet.

25 Gefahrenkarte «gravitative Naturgefahren»
zeigt Gefährdung durch Hochwasser, Lawinen, Rutschungen oder Felsstürze Gefahrenkarten im Kanton/der Gemeinde sind abrufbar unter: ergänzen: Link Kanton / Gemeinde Text: Die Gefahrenkarte ist ein wichtiges Grundlageninstrument. Die Gefahrenkarte für gravitative Naturgefahren gibt die Gefährdung durch Hochwasser, Lawinen, Rutschungen oder Felsstürze wieder. Anmerkung: Wenn der Kanton/die Gemeinde die Gefahrenkarten digital auf dem Internet anbietet, ist hier der Link dazu einzutragen ‒ am besten auf die Gefahrenkarte der eigenen Gemeinde oder – falls noch nicht vorhanden – allenfalls der Nachbargemeinde.

26 Wo besteht Gefahr? Wie gross ist das Ausmass des allfälligen Schadens?
Text: Aus der Übersicht der Gefährdungen wird deutlich, dass in der roten Zone sowohl für Personen als auch für Gebäude höchste Gefahr droht; es ist dort deshalb ein Bauverbot vorzusehen, in der blauen Zone Bauen nur mit Auflagen (z.B. Objektschutz, Hangsicherungen, lokale Dämme usw.) zulässig sein kann, die gelbe Zone ein Hinweisgebiet ist; es sind nur noch Gebäudeteile unter Niveau oder wenig darüber (Untergeschoss und eventuell Erdgeschoss) betroffen, in Gebieten mit Restgefährdung Ereignisse zwar sehr selten sind, aber ausserordentlich intensiv und zerstörerisch sein können. Aufgrund der Gefahrenkarte allein lässt sich das Risiko im Detail nicht abschätzen. Das Risiko kann auch bei kleiner Intensität eines Ereignisses hoch sein, wenn das Schadenausmass hoch ist, beispielsweise, wenn grosse Sachwerte im Keller gelagert und installiert sind und durch ein vergleichsweise niedriges Hochwasser zerstört werden. Anmerkung: Weitere Erläuterungen zur Interpretation der Gefahrenkarte finden Sie in der «Lesehilfe Gefahrenkarte für gravitative Naturgefahren». Wie gross ist das Ausmass des allfälligen Schadens? 26

27 Schadenausmass Offene Landschaft Siedlungen Technische Anlagen
Text: Wie gross der Schaden sein wird, hängt davon ab, wie verletzlich (anfällig) die betroffenen Menschen, Gebäude oder Anlagen und wie wertvoll sie sind. Bei Gebäuden hängt die Verletzlichkeit beispielsweise von der Lage der Gebäude, von der Bauweise oder den eingesetzten Baumaterialien ab. Je nachdem sind Gebäude in sicherer Lage gebaut oder sie sind widerstandsfähiger gebaut gegenüber Wasser, Wind, Hagel oder Erdbeben. In der offenen Landschaft gibt es weniger grosse Sachwerte, die Schaden nehmen können. Solche gibt es aber im Siedlungsgebiet, insbesondere wenn technische Anlagen vorhanden sind. Hinzu kommen aber auch nicht ersetzbare Güter wie Fotosammlungen, Andenken usw. Die Wahrnehmung wird zudem von Angst geprägt, die nach einem Ereignis zurückbleibt.

28 Intensitätskarte – Gefahrenkarte ‒ Risikokarte
Text: Für die Planung einzelner Massnahmen ist es wichtig, über die Intensität von Ereignissen Bescheid zu wissen. Beispielsweise darüber, wie hoch das Wasser stehen wird. Auskunft darüber geben Intensitätskarten oder die noch detaillierter abgestuften Wassertiefenkarten (oder Fliesstiefenkarten), welche die Basis für jede Gefahrenkarte bilden. Für die Erstellung von Intensitäts- und Wassertiefenkarten werden neben Modellrechnungen auch Erfahrungen aus der Bevölkerung oder Daten aus Archiven ausgewertet. Um die Risiken sichtbar zu machen, muss die Gefahrenkarte mit den möglichen Schäden verbunden werden. Dies ergibt die Risikokarte. Sie dient als Grundlage für die Massnahmenplanung und hilft zu entscheiden, wo es sich lohnt, Massnahmen zu treffen. Rot eingekreist ein Gebiet, das in der Gefahrenkarte in der roten Zone liegt. Dennoch liegt das Gebiet nicht in der höchsten Risikoklasse. Die Intensitätskarte zeigt, dass in dem entsprechenden Gebiet bei sehr seltenen Ereignissen mit grossen Intensitäten (hohen Wasserständen) zu rechnen ist. Anmerkung: Ersetzen Sie falls möglich die vorliegenden Karten mit Karten aus Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton.

29 Schäden vermeiden Text:
Um Schäden durch Naturgefahren zu vermeiden stehen zahlreiche Massnahmen zur Verfügung, die an verschiedenen Stellen ansetzen. Grundsätzlich zu unterscheiden sind: – planerische Massnahmen – Massnahmen an der Quelle – bauliche Massnahmen für den Objektschutz – temporäre Massnahmen

30 Schäden vermeiden (alpines Gebiet)
Text: Massnahmen wie Hochwasserschutzdämme, Lawinenverbauungen und -schutzwälle, Erweiterung von Brückendurchlässen usw. sind in einer Gesamtstrategie zu planen und zu verwirklichen (keine Einzelmassnahmen). Anmerkung: Dieses und das folgende Bild sind für alpine Gebiete gedacht. Für Gebiete im Mittelland verwenden Sie die beiden darauf folgenden Folien.

31 Schäden vermeiden (alpines Gebiet)
Text: Die Zahlen auf dem Bild verweisen auf diverse Einzelmassnahmen, die unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden können. Details sind zu finden auf Nur im Gesamtzusammenhang ergeben sie ein sinnvolles und wirkungsvolles Ganzes. Dabei wird nicht ein Optimum im Einzelnen gesucht, sondern im Sinne des integralen Risikomanagements eine Verminderung des gesamten Risikos. Im Einzelfall kann dies heissen, dass ein kleiner Schaden (z.B. die Überschwemmung von Kulturland) in Kauf genommen wird, um grösseren Schaden andernorts abzuwenden. Grundsätzlich gilt aber: In gefährdeten Gebieten sollen keine Gebäude oder Infrastrukturen erstellt werden. Mit den Massnahmen sollen keine neuen Risiken geschaffen werden. Es sollen keine Risiken verschoben werden. Es sollen keine Massnahmen realisiert werden, die ‒ falls sie nicht ausreichen (Überlastfall) ‒ grösseres Leid verursachen, als wenn keine Massnahmen getroffen worden wären. Anmerkung: Dieses Bild ist für alpine Gebiete gedacht. Für Gebiete im Mittelland verwenden Sie die beiden folgenden Folien. Eine Liste der einzelnen Massnahmen findet sich bei den Illustrationen des PLANAT-Koffers für den Risikodialog.

32 Schäden vermeiden (Mittelland)
Text: Massnahmen wie Hochwasserschutzdämme, Flussaufweitungen, Terrainerhöhungen usw. sind in einer Gesamtstrategie zu planen und zu verwirklichen (keine Einzelmassnahmen). Anmerkung: Dieses Bild ist für Gebiete im Mittelland gedacht. Für alpine Gebiete verwenden Sie die beiden vorhergehenden Folien.

33 Schäden vermeiden (Mittelland)
Text: Die Zahlen auf dem Bild verweisen auf diverse Einzelmassnahmen, die unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden können. Details sind zu finden auf Nur im Gesamtzusammenhang ergeben sie ein sinnvolles und wirkungsvolles Ganzes. Dabei wird nicht ein Optimum im Einzelnen gesucht, sondern im Sinne des integralen Risikomanagements eine Verminderung des gesamten Risikos. Im Einzelfall kann dies heissen, dass ein kleiner Schaden (z.B. die Überschwemmung von Kulturland) in Kauf genommen wird, um grösseren Schaden andernorts abzuwenden. Grundsätzlich gilt aber: In gefährdeten Gebieten sollen keine Gebäude oder Infrastrukturen erstellt werden. Mit den Massnahmen sollen keine neuen Risiken geschaffen werden. Es sollen keine Risiken verschoben werden. Es sollen keine Massnahmen realisiert werden, die ‒ falls sie nicht ausreichen (Überlastfall) ‒ grösseres Leid verursachen, als wenn keine Massnahmen getroffen worden wären. Anmerkung: Dieses Bild ist für Gebiete im Mittelland gedacht. Für alpine Gebiete verwenden Sie die vor- und die vorvorletzte Folie. Eine Liste der einzelnen Massnahmen findet sich bei den Illustrationen des PLANAT-Koffers für den Risikodialog

34 Vorbeugung Risiken – durch angemessene Raumnutzung vermeiden
– mit Hilfe von Schutzmassnahmen abwenden und vermindern Vorbereitungen treffen, um Katastrophen zu bewältigen, z.B. – Bereitstellen von Einsatzmaterial oder Ausbilden von Rettungskräften – Planung von Einsätzen – Abschluss von Versicherungen Text: Die Vorbeugung ist ein entscheidendes Element des integralen Risikomanagements. Sie setzt sich zusammen aus - Massnahmen der Raumplanung und deren Umsetzung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens, - dem Unterhalt von Bauwerken, Schutzwald und Gewässern, der Planung und Realisierung eigentlicher Schutzmassnahmen, sowie organisatorischen Massnahmen, die helfen, eine Katastrophe zu bewältigen. Anmerkung: Verwenden Sie möglichst Bilder aus der Gemeinde oder der Region.

35 Massnahmen der Raumplanung
Grundsatz – Gefährdeter Gebiete freihalten (keine Bauzonen) – Bestehende Siedlungsgebiete massvoll und angepasst weiterentwickeln Text: Die Massnahmen der Raumplanung sind die effizientesten und kostengünstigsten Massnahmen. Sie halten Gebiete vor Überbauung frei oder lassen nur Nutzungen zu, bei welchen der Schaden in Grenzen bleibt. Anmerkung: Verwenden Sie allenfalls ein Bild aus der Region.

36 Massnahmen an der Gefahrenquelle
Text: Massnahmen an der Quelle haben zum Ziel, das Eintreten eines Ereignisses zu verhindern oder das Ausmass zu reduzieren. Anmerkung: Verwenden Sie allenfalls ein Bild aus der Gemeinde oder der Region.

37 Objektschutz: Massnahmen am Gebäude (Bau)
Text: Bauliche Massnahmen an Gebäuden und Anlagen machen diese weniger anfällig und reduzieren damit einen allfälligen Schaden. Hier als Beispiel die Erhöhung eines Lichtschachtes, damit Hochwasser nicht in den Keller dringt.

38 Objektschutz: Massnahmen am Gebäude (Materialwahl)
Text: Mit geeigneter Materialwahl wird zum Beispiel der Schutz von Gebäuden gegenüber Wasser oder Hagel erhöht.

39 Temporäre Massnahmen (geplant)
Text: Sind feste bauliche Massnahmen nicht realisierbar und besteht genügend Vorwarnzeit, können auch vorbereitete Massnahmen zum Einsatz kommen. Sie werden im Ernstfall in Betrieb genommen und vermindern die Anfälligkeit.

40 Temporäre Massnahmen (ad hoc)
Text: Zur Vorbeugung gehört auch die Schulung der Einsatzkräfte wie der Feuerwehr oder des Zivilschutzes, der Gemeindemitarbeiter bzw. ortsansässiger Bauunternehmer. Die Einsatzkräfte sollen eine Notfallplanung vorbereiten, die neben der Auswertung von Schadenereignissen auch auf der Gefahrenkarte aufbaut.

41 Wirksamkeit von Schutzmassnahmen (generelle Beurteilung)
Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen usw. Sturm, Hagel, Regen, Erdbeben Raumplanung  - Massnahmen an der Gefahrenquelle (inkl. Unterhalt)  Dauerhafter Objektschutz (Bau)  Dauerhafter Objektschutz (Materialwahl) Temporäre Massnahmen (geplant) Temporäre Massnahmen (ad hoc) Text: Die verschiedenen Massnahmen sind unterschiedlich wirksam. Grundsätzlich zeigen Massnahmen der Raumplanung bei den gravitativen Naturgefahren wie Hochwasser, Bergsturz, Lawinen usw. die grösste Wirksamkeit. Sie können aber in der Regel nur bei Neubaugebieten oder allenfalls in Umstrukturierungsgebieten eingesetzt werden. Umso wichtiger werden vor allem für die bestehenden Siedlungen und Infrastrukturen Massnahmen an der Gefahrenquelle und an den Objekten, insbesondere bei Neu- und Umbauten. Gegen Sturm, Hagel, Regen oder Erdbeben sind bauliche Massnahmen an Gebäuden, insbesondere bei Neu- und Umbauten sowie bei Renovationen, der wirksamste Schutz. Grundsätzlich gibt es nicht die eine gute Lösung. Je nach Problemstellung bieten sich unterschiedliche Massnahmenkombinationen an. Manche Massnahmen wirken kurzfristig, andere eher langfristig. Die gemeinsame Erarbeitung einer Risikostrategie und eines Massnahmenplanes helfen beim optimalen Mitteleinsatz. Dies ist eine generelle Beurteilung, die je nach den lokalen Verhältnissen im Detail unterschiedlich ausfallen kann.

42 Partner im Umgang mit Naturgefahren
Text: Der Umgang mit Naturgefahren liegt in der gemeinsamen Verantwortung. Nebst der öffentlichen Hand verschiedener Stufen haben sich auch Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer, Mieterinnen und Mieter und Gewerbetreibende im Rahmen der Eigenverantwortung zu beteiligen. (Die einzelnen Partner sind je nach Phase von unterschiedlicher Wichtigkeit. Sie sind frühzeitig bei- und einzubeziehen.)

43 Verantwortlichkeiten für Massnahmen bei gravitativen Naturgefahren
Text: Beim Objektschutz stehen die Privaten in der Verantwortung, geeignete Massnahmen zu treffen. Dies gilt speziell für Massnahmen bei meteorologischen Gefahren wie Hagel, Sturm usw. Auch in der gelben Gefahrenzonen liegen Massnahmen meist in der Verantwortung der Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer. Für verschiedene der privat zu realisierenden Massnahmen besteht aber eine Bewilligungspflicht.


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