1 Willkommen zur Jahreshauptversammlung des Haus- und Grundeigentümervereins Roth und Umgebung e.V.
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 2 Helmut Lorenz Steuerberater Rechtsbeistand vereidigter Buchprüfer Steuertipps zu Haus- und Grundbesitz
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 3 Vereinfachte Steuererklärung Wie hoch ist Ihr Einkommen ? …………….. Zahlen Sie diesen Betrag an Ihr Finanzamt
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft4 Neue Rentenbesteuerung ab 2005 bisher: Ertragsanteil z.B. 27 % aus Rentenzahlung in Höhe von ,00 steuerpflichtig 6.480,00 neu: Alterseinkünfte mind. 50 % aus Rentenzahlung in Höhe von ,00 steuerpflichtig ,00 Mehrbelastung bei Steuersatz 30 % 1.656,00
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft5 höhere Umsatzsteuer Bisher 16 % Ab % Tipp: Investitionen Reparaturen vorziehen ?
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft6 höhere Erbschaftsteuer droht bisher: Bedarfswert Nettomiete x 12,5 Wertminderung Alter mindestens 80 % von Bodenwert höchstens Verkehrswert neu: Verkehrswert ? evtl. durch Verfassungsgericht zu befürchten Urteil steht noch immer aus ! Tipp: geplante Überlassungen vorziehen ?
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft7 höhere Erbschaftsteuer ? bisher: Bedarfswert z.B Freibetrag Kind Steuerklasse I 11 % ,00 neu: Verkehrswert ? z.B Freibetrag Kind Steuerklasse I 15 % ,00 Mehrbelastung ,00
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft8 Tipp: Nachfolgeplanung Vermögens- und Schuldenaufstellung Liquiditätsbedarf ausreichend herstellen gesetzliche Erbfolge prüfen Testament erstellen wirtschaftlich / rechtlich / steuerlich optimieren vorweggenommene Erbfolge überlegen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft9 Tipp: Eheverträge Güterstand ? Unterhalt ? Versorgungsausgleich ? Erbrecht ? am 6. April 2006 um 19:00 Uhr im Markgrafensaal Schloss Ratibor in Roth Jeder hat einen Ehevertrag; Die meisten den gesetzlichen mit unbekanntem Kleingedruckten und Gesetzen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft10 Eigenheimzulage Streichung ab 1. Januar 2006 Einreichung des Bauantrags bzw. der Bauanzeige oder notarielle Beurkundung vor dem noch volle 8 Jahre Eigenheimzulage möglich
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft11 degressive Gebäude-AfA für Mietwohnbauten Streichung ab 1. Januar 2006 Einreichung des Bauantrags bzw. der Bauanzeige oder notarielle Beurkundung Kaufvertrag vor dem noch möglich
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft12 Schwarzarbeitbekämpfung 1. Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung bei Leistungen i. Z. m. Grundstück/Gebäude innerhalb 6 Monate nach Leistungserbringung sonst: Geldbuße bis zu Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers zwei Jahre für Privatleute sonst: Geldbuße bis zu 500 War bisher die Schwarzarbeit ohnehin schon verboten, so ist es nunmehr auch verboten, keine Rechnung zu erteilen.
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft13 Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ab 1. Januar 2006 neben haushaltsnahen Dienstleistungen ! in Privathaushalten 20 % der Lohnkosten Abzug von der Steuerschuld ! (nicht Einkommen) maximal 600 geregelt in § 35 a Abs. 1 Satz EStG Tipp: Aufteilung der Rechnung > Lohnanteil < Material
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft14 Entfernungspauschale ab 2007 geplant erst ab dem 21. Entfernungs- km kein Abzug für die ersten 20 km ohne sonstige Werbungskosten durch Beibehaltung Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit 920, erst Auswirkung ab 34 km !
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft15 Häusliches Arbeitszimmer ab 2007 geplant nur noch, wenn Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit begrenzter Abzug (bis ) entfällt ganz
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft16 Absenkung Sparer- FB bis bei Alleinstehenden bei Ehegatten ab 2007 geplant 750 bei Alleinstehenden bei Ehegatten zur Erinnerung, das waren mal Mark !
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft17 Private Veräußerungsgewinne ab 2007 geplant = generell steuerpflichtig ! auch nach 10 Jahren bei Haus- und Grundbesitz ! Pauschalsteuer 20 % Altfälle Gewinnpauschalierung mit 10 % des Veräußerungserlöses x 20 % = Steuer 2 % des Veräußerungserlöses max. 20 % aus tatsächlich nachgewiesenen niedrigeren Gewinn Tipp 1: noch dieses Jahr ? Tipp 2: Vorher Schenkung an Kinder wegen geringerem Steuersatz ?
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft18 Steuerberatungskosten ab 2006 für Einkommensteuererklärung nicht mehr absetzbar jedoch weiterhin für Anlage N Anlage Kap Anlage V etc. Mehreinnahmen 600 Mio. ? Unsere Lösung: Neue Rechnungsstellung > Anlagen teuerer < Mantelbogen billiger
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft19 Grundsteuer verfassungswidrig ? bei selbst genutzten Häusern und Wohnungen Widerspruch einzulegen beim Bundesverfassungsgericht sind zwei Verfassungsbeschwerden von Hauseigentümern gegen die Festsetzung von Grundsteuern anhängig Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz verletzt ? ähnlich Beschlüsse zur Vermögensteuer und Erbschaftsteuer = unzulässige Substanzbesteuerung ? Tipp: Mustereinsprüche hier erhältlich
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit