Wettbewerbsrecht im Online- Handel Vortrag im Mittelstandszentrum Maximilianshütte am 04.02.2009.

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Wettbewerbsrecht im Online- Handel Vortrag im Mittelstandszentrum Maximilianshütte am

Fernabsatzrecht Begriff: Geschäft mit Verbrauchern unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also über: Telefonvertrieb Eigener Online-shop eBay Yatego, amazon u.a.

UWG Neufassung zum : Begriff der geschäftlichen Handlung (statt Wettbewerbshandlung), erfasst auch Vertragsdurchführung Geht über RiLi hinaus, weil keine Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Unternehmern erfolgt (AGB!)

Marktverhaltensregelnde Vorschrift Textilkennzeichnungsgesetz Verbraucherbelehrungsvorschriften VerpackungsVO AMG, Heilmittelwerbegesetz LFGB

Widerrufsbelehrung Rechtslage bis Frühjahr 2008: Falsches / unvollständiges Muster Neuregelung 2008: Umständliches Muster Kernproblem der mangelnden Verbindlichkeit nicht gelöst (§ 14 BGB-InfoV) Neuregelung 2009: Neuregelung der BGB- Vorschriften, Belehrungsinhalt jetzt in Gesetzesform statt Rechtsverordnung

Neuregelung Belehrungspflichten Belehrung in Textform unverzüglich nach Vertragsschluss genügt, wenn vor Vertragsschluss Hinweis in üblicher Form erfolgte -> eBay-Problem gelöst Zusätzliche Belehrungspflichten: Vertragsbestimmungen, AGB, …

Neuregelung Wertersatz Neufassung des § 357 Abs. 3 BGB: analoge Regelung, d.h., Textform unverzüglich nach Vertragsschluss reicht bei vorherigem Hinweis Nicht neu geregelt: Versandkostenproblematik (§ 346 BGB) – Fall liegt beim EuGH, neue RiLi in Bearbeitung

Verkaufs-AGB Grundsätzliche Abmahnfähigkeit, weil von der Neufassung des UWG erfasst Typische Probleme: – Versandkostenklauseln – Freibleibensklauseln – Rügepflichten

Preisangabenrecht PAngV, BGB-InfoV (zuk.: Art. 246 EGBGB) Umsatzsteuer und Hinweis auf Enthalt Versandkosten (einschl. Auslandsversandkosten!) Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts (LG Berlin)

Produktbilder Auch simple Produktbilder sind nach dem UrhG mindestens für 50 Jahre geschützt Belieferung durch Großhändler enthält grds. kein Nutzungsrecht an den Produktbildern

Verpackung Lizenzierung bei einem Dualen System grds. Pflicht Vorlieferant oder eigene Lizenzierung Verpflichtung zum Hinweis Abmahnfähigkeit kraft Gesetzes (§ 1 Abs. 1 S. 2 VerpackV)

Prozessrecht Der fliegende Gerichtsstand: ZPO, UWG, Rom- II-VO – grundsätzlich immer gegeben Ausnahmen: Wettbewerbsverbände, Kammern usw. Missbrauchsfälle (Entscheidung der LG Hamburg und Berlin: Entfernung zum Geschäftssitz)

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. jur. Christian Stahl Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz