RA Michael Röcken www.ra-roecken.de Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention RA Michael Röcken www.ra-roecken.de.

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 Präsentation transkript:

RA Michael Röcken www.ra-roecken.de Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention RA Michael Röcken www.ra-roecken.de

Inhalt Woher kommt das Interesse an der Vereinsarbeit? Wie vermeide ich rechtsextreme Mitglieder? Aufnahmeverfahren Ausschlussverfahren und Überprüfung Satzungsänderung

Interesse von Extremisten an Vereinsarbeit Akzeptanz Potential an Anhängern Nachwuchs „Jugendarbeit“ knapp 600.000 e. V. und zahlreiche nicht eingetragene Vereine

Wie vermeide ich rechtsextreme Mitglieder?

Verweigerung der Aufnahme Satzungsregelung entscheidend! Beitrittserklärung i. d. R. ist hier die reine Erklärung des neuen Mitgliedes ausreichend (eher selten) Aufnahmeantrag (empfehlenswert) Hier muss das zuständige Organ entscheiden! Es sind die vorgeschriebenen Formalien zu beachten

Ihre Satzungsregelung? Gibt es eine Satzungsregelung? Gibt es eine Vereinsobservanz? Wird das dortige Verfahren eingehalten?

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen? Gesetzliche Vorgaben: § 58 BGB: Die Satzung soll eine Bestimmung über den Eintritt und Austritt der Mitglieder enthalten. § 52 AO: Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern => Gemeinnützigkeit!!

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen? Zuständigkeit klar regeln (i. d. R. Vorstand) Formalien klar regeln Sitzung Frist, Form, Einladung Beschlussfassung Beschlussfähigkeit, Protokollierung Begründung

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen? Vereinsinternes Rechtsmittel gegen die Ablehnung? gegen den ablehnenden Beschluss kann ein vereinsinternes Rechtsmittel geschaffen werden Zuständigkeit: „nächsthöheres“ Organ: Ausschuss => Vorstand Vorstand => Mitgliederversammlung Formalien (Form und Frist) regeln Nicht empfehlenswert

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen? Aufnahmezwang Grundsätzlich besteht ein Aufnahmezwang nicht. AGG? (-) Ein Aufnahmezwang ist rechtlich nur ausnahmsweise gegeben (Monopolverein) Ein Aufnahmezwang kann sich auch aus der Satzung ergeben („… ist aufzunehmen, wenn..“)

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen? Der Verein kann Aufnahmevoraussetzungen schaffen „Positivklauseln“ „Negativklauseln“ (Unvereinbarkeit der Vereinsmitgliedschaft mit einer Mitgliedschaft zu einer Organisation oder Partei) Bsp.: Unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Verein ist die Mitgliedschaft in rechtsextremen Parteien und Organisationen wie der NPD oder DVU

Fehlerhafte Aufnahme Mitglied wird aufgenommen, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen Die Aufnahme ist wirksam! Ggf. kann die Anfechtung durch den Verein erklärt werden Es kann auch ein Ausschlussverfahren in Betracht kommen.

Ausschlussverfahren

Ausschlussverfahren => Wie ist das in Ihrer Satzung geregelt? Wenn sich erst nach dem Eintritt in den Verein herausstellt, dass das Mitglied rechtsextremes Gedankengut pflegt, stellt sich die Frage des Ausschlusses. => Wie ist das in Ihrer Satzung geregelt?

Ausschlussverfahren Satzungsregelung: Keine Regelung Allgemeine Regelung Spezielle Unvereinbarkeitsbestimmung

Ausschlussverfahren Keine Satzungsregelung? => Nach § 314 BGB ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich: Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ausschlussverfahren „Wichtiger Grund“ Die bloße Mitgliedschaft in einer entsprechenden Organisation (NPD, DVU u. ä.) wird für sich allein genommen keinen „wichtigen Grund“ geben. Das Verhalten des jeweiligen Mitgliedes muss in den Verein hineinwirken.

Ausschlussverfahren Satzungsregelung Allgemeine Regelung („kann aus wichtigem Grund die Mitgliedschaft beendet werden“, „wenn das Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat“…) Unvereinbarkeitsbestimmung („bei Kundgabe rechtsextremer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Haltungen innerhalb oder außerhalb des Vereins und der Mitgliedschaft in rechtsextremen und fremdenfeindlichen Parteinen und Organisationen, wie z. B. der NPD oder DVU“)

Ausschlussverfahren Allgemeine Regelung genaue und sorgfältige Prüfung erforderlich, ob das „Verhalten“ des Mitglieds die Voraussetzungen erfüllt. Dokumentation für ggf. spätere Rechtsstreitigkeiten

Ausschlussverfahren => Wie ist das in Ihrer Satzung geregelt? Verfahrensablauf Von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit eines Ausschlussbeschlusses ist das Verfahren! => Wie ist das in Ihrer Satzung geregelt?

Ausschlussverfahren Zuständigkeit Verfahren i. d. R. Vorstand !! Wenn ein Vorstandsmitglied ausgeschlossen werden soll!! Mitgliederversammlung (nicht empfehlenswert) Verfahren Antragserfordernis? Zeitnahe Entscheidung! Rechtliches Gehör!! Beschlussfassung Frist- und formgerechte Einladung Beschlussfähigkeit Protokollierung Mitteilung an das Mitglied

Ausschlussverfahren Rechtsmittel Interne „Instanzen“ Interne Externe Mitgliederversammlung Ehrenrat Schlichtungsausschuss (…) Ihre Satzungsregelung?

Ausschlussverfahren Interne „Instanzen“ Formalien beachten! Antragsfristen, Antragsform, Vertretung durch Rechtsanwalt? Ruhen der Rechte während des Verfahrens? (ggf. Formalien schaffen oder konkretisieren) „Ehren- oder Schiedsordnung“ vorhanden?

Ausschlussverfahren Externe Überprüfung durch ein Gericht Der Rechtsweg kann nicht ausgeschlossen werden. Das Mitglied muss eine Feststellungsklage erheben („es wird festgestellt, dass der Beschluss des XY nichtig ist“) Zuständigkeit: Amtsgericht am Sitz des Vereins

Ausschlussverfahren Externe Überprüfung durch ein Gericht Prüfungsmaßstab: Besteht eine Satzungsgrundlage und sind deren Voraussetzungen eingehalten worden? Ist der Ausschluss grob unbillig? Ist der Ausschluss willkürlich? Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

Satzungsänderung

Satzungsänderung Gesetzliche Regelung: § 33 BGB - Zuständigkeit => grundsätzlich MV => Nach § 40 BGB kann die Satzung abweichen Erforderliche Mehrheiten => ¾ Mehrheit erforderlich => Nach § 40 BGB kann die Satzung abweichende Mehrheitsverhältnisse vorsehen

Satzungsänderung Verfahren Formalien beachten! Anmeldung zum Vereinsregister => Öffentliche Beglaubigung erforderlich => Konstitutive Wirkung der Eintragung => ggf. vorherige Abstimmung mit der Finanzverwaltung

Aufmerksamkeit und Mitarbeit! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mitarbeit!

Mail: info@ra-roecken.de Noch Fragen? RA Michael Röcken Thomas-Mann-Straße 62 53111 Bonn Tel.: 02 28 – 96 39 98 94 Fax: 02 28 – 96 39 98 95 Mail: info@ra-roecken.de Web: www.ra-roecken.de