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Das Insolvenzplanverfahren §§ 217-269 InsO. Motive Das Insolvenzplanverfahren SchuldnerschutzGläubigerschutz österreichisches Reorganisations- verfahren.

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1 Das Insolvenzplanverfahren §§ 217-269 InsO

2 Motive Das Insolvenzplanverfahren SchuldnerschutzGläubigerschutz österreichisches Reorganisations- verfahren 1998 InsO Chapter 10 B A 1898 Chapter 11 B C 1978

3 Zielvarianten eines Plans gem. §§ 1, 217 InsO LiquidationsplanSanierungsplan Übertragung des Geschäfts- betriebs Fortführung des Unternehmens Mischformen Das Insolvenzplanverfahren

4 Überblick über die einzelnen Regelungen Erster Abschnitt Aufstellung des Plans § 217 Grundsatz § 218 Vorlage des Insolvenzplans § 219 Gliederung des Plans § 220 Darstellender Teil § 221 Gestaltender Teil § 222 Bildung von Gruppen § 223 Rechte der Absonderungsberechtigten § 224 Rechte der Insolvenzgläubiger § 225 Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger Das Insolvenzplanverfahren

5 Überblick über die einzelnen Regelungen - Fortsetzung 1. Abschnitt - Aufstellung des Plans § 226 Gleichbehandlung der Beteiligten § 227 Haftung des Schuldners § 228 Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse § 229 Vermögensübersicht / Ergebnis- und Finanzplan § 230 Weitere Anlagen § 231 Zurückweisung des Plans § 232 Stellungnahmen zum Plan § 233 Aussetzung von Verwertung und Verteilung § 234 Niederlegung des Plans Das Insolvenzplanverfahren

6 § 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin § 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin § 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger § 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger § 239 Stimmliste § 240 Änderung des Plans § 241 Gesonderter Abstimmungstermin § 242 Schriftliche Abstimmung § 243 Abstimmung in Gruppen Überblick über die einzelnen Regelungen Zweiter Abschnitt Annahme und Bestätigung des Plans Das Insolvenzplanverfahren

7 § 244 Erforderliche Mehrheiten § 245 Obstruktionsverbot § 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger § 247 Zustimmung des Schuldners § 248 Gerichtliche Bestätigung § 249 Bedingter Plan § 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften § 251 Minderheitenschutz § 252 Bekanntgabe der Entscheidung § 253 Rechtsmittel Überblick über die einzelnen Regelungen - Fortsetzung 2. Abschnitt - Annahme und Bestätigung des Plans Das Insolvenzplanverfahren

8 Überblick über die einzelnen Regelungen Dritter Abschnitt Wirkungen des bestätigten Plans, Überwachung der Planerfüllung § 254 Allgemeine Wirkungen des Plans § 255 Wiederauflebungsklausel § 256 Streitige Forderungen / Ausfallforderungen § 257 Vollstreckung aus dem Plan § 258 Aufhebung des Insolvenzverfahrens § 259 Wirkungen der Aufhebung § 260 Überwachung der Planerfüllung § 261 Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters § 262 Anzeigepflicht des Insolvenzverwalters Das Insolvenzplanverfahren

9 § 263 Zustimmungsbedürftige Geschäfte § 264 Kreditrahmen § 265 Nachrang von Neugläubigern § 266 Berücksichtigung des Nachranges § 267 Bekanntmachung der Überwachung § 268 Aufhebung der Überwachung § 269 Kosten der Überwachung Überblick über die einzelnen Regelungen - Fortsetzung 3. Abschnitt – Wirkungen des bestätigten Plans, Überwachung der Planerfüllung Das Insolvenzplanverfahren

10 Zielvarianten eines Plans gem. §§ 1, 217 InsO Das Insolvenzplanverfahren § 1 Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Ver- mögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbeson- dere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. (...) § 217 Die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens können in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes geregelt werden.


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