Sicheres Navigieren durch die Flut von Steueränderungen

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Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem.
 Präsentation transkript:

Sicheres Navigieren durch die Flut von Steueränderungen Diplom-Kaufmann Sven Rothenbacher Steuerberater

Steueränderungsgesetze 2006 und 2007 - Haushaltsbegleitgesetz 2006 - Steueränderungsgesetz 2007 - Investitionszulagengesetz 2007 - Mittelstandsentlastungsgesetz

Steueränderungsgesetz 2007 - Steueränderungsgesetz 2007 - Kürzung der Entfernungspauschale (Ausschluss des Abzugs der ersten 20 Entfernungskilometer) - Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur (noch) bei Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit - Anhebung des Steuersatzes für Spitzenverdiener um 3 v.H. - Absenkung des Sparerfreibetrags auf 750 EUR/1.500 EUR - Kindergeld und Kinderfreibetrag nur noch bis zum 25. Lj. - Stufenweise Aufhebung der Bergmannsprämie - Änderungen bei den Regelungen über die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG

Kürzung der Entfernungspauschale - Kürzung der Entfernungspauschale - Systemwechsel => Werkstorprinzip - Ausnahme: Fernpendler ab dem 21. km - verfassungsrechtlich bedenklich - Unfallkosten

1 % - Regelung - 1 % - Regelung nur für mehr als 50 % betriebliche genutzte Pkw - Nachweis (BMF v. 7.7.2006): - Eintragung Terminkalender - Abrechnung gegenüber Auftraggebern - Reisekostenaufstellung - andere geeignete Unterlagen z.B. Fahrtenbuch, formlose Aufzeichnung über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum (3 Monate) über Anlass, Strecke, km-Anfang und -Ende

Kürzung des Sparerfreibetrages Ledige Zusammenveranlagte Ehegatten bisher 1.370 EUR 2.740 EUR ab 1.1.2007 750 EUR 1.500 EUR WK-Pauschbetrag 51 EUR 102 EUR Hinweis auf Freistellungsaufträge

Aufwendungen für ein. häusliches Arbeitszimmer. § 4 Abs. 5 Nr Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG n.F. „Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: ... 6 b. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. Dies gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.“

„Reichensteuer“. Beispiel. Im zvE von 450 „Reichensteuer“ Beispiel Im zvE von 450.000 EUR (zu versteuern nach der Grundtabelle), ist ein Anteil an Gewinneinkünften von 50 v.H. enthalten. Teil des zvE oberhalb des Grenzbetrags von 250.000 EUR: 450.000 EUR ./. 250.000 EUR = 200.000 EUR BMG für den Entlastungsbetrag 50 v.H. von 200.000 EUR = 100.000 EUR Entlastungsbetrag: 3 v.H. von 100.000 EUR = 3.000 EUR

Steueränderungen 2006 / 2007. Beispiel:. X bestellt am 27. 8 Steueränderungen 2006 / 2007 Beispiel: X bestellt am 27.8.2006 beim Autohändler A einen neuen Privat-PKW. Als Kaufpreis werden 40.000 EUR vereinbart. Die Auslieferung des Neuwagens soll „voraussichtlich“ Mitte Dezember 2006 erfolgen. Tatsächlich erfolgt die Lieferung jedoch erst im Januar 2007. Das für A zuständige FA besteuert die Lieferung des PKW mit 19 v.H., also 6.388 EUR. bei einer Lieferung in 2006 wären lediglich 16 v.H. USt fällig gewesen, also 5.516 EUR. A verlangt von seinem Käufer X den Mehrbetrag von 872 EUR.

Steueränderungen 2006 / 2007. Lösung: Steueränderungen 2006 / 2007 Lösung: Nach § 29 UStG besteht ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch des A gegen den X nur, wenn der Vertrag außerhalb der letzten vier Monate vor der USt-Erhöhung geschlossen wurde. Hier: August 2006. X muss also an A 872 EUR „Mehrpreis zahlen. Bei einem Vertragsschluss im September hätte A für die Mehrbelastung aufkommen müssen. Hinweis: Leistende Unternehmer sollten ab 1.9.2006 ausdrücklich einen Ausgleichsanspruch vereinbaren, um eine entsprechende steuerliche Mehrbelastung zu vermeiden.

Umstellung langfristiger Verträge § 29 UStG Umstellung langfristiger Verträge (1) „Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelas- tung verlangen.“

Ausblick. - Erbschaftsteuerreform Ausblick - Erbschaftsteuerreform - Unternehmensnachfolgeerleichterungsgesetz - Jahressteuergesetz 2007 - Unternehmenssteuerreform

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Diplom-Kaufmann Sven Rothenbacher Steuerberater in Doberenz und Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Chilehaus A Fischertwiete 2 20095 Hamburg rothenbacher@doberenz.de www.doberenz.de Fon (040) 460 640 Fax (040) 460 64 100 9. September 2006