Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln

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Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln Elke Diebener Pharmazeutische Beratung AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln 1 Was ist bei der Verordnung zu beachten? Seite 3 2 Verbandmittelrecherche Seite 11 3 Was ist Kassenleistung und was nicht? Seite 15 4 Fazit Seite 24

Was ist bei der Verordnung zu beachten? Verordnungsoptionen Individualverordnung Sprechstundenbedarf: Anlage I SSB-Vereinbarung

Was ist bei der Verordnung zu beachten? Sprechstundenbedarf SSB ist Akutversorgung Orientierung: Musterkoffer für Ihre Fachgruppe Nutzen Sie die Vorteile der Direktbelieferung  Handout Direktlieferanten für SSB

Was ist bei der Verordnung zu beachten? Wirtschaftlichkeit  § 12 SGB V - ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich; das Maß des Notwendigen nicht überschreiten Wunddiagnostik Therapie- und Verlaufskontrolle: Stadien gerechte Therapie Produktgröße an Wundfläche anpassen Wechselfrequenz prüfen Kostenbewusste Produktwahl Im SSB: günstiger Direktbezug von Vertragsherstellern

Was ist bei der Verordnung zu beachten? Wirtschaftlichkeit  Preisinformation der AOK Niedersachsen Die Wundversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Therapie. Insbesondere moderne Wundverbände führen mitunter jedoch zu kostenintensiven Behandlungen. Verbandstoffe sind wie Arzneimittel budgetrelevant. Anders als bei der Arzneimittelauswahl herrscht bei Verbandstoffen oft keine Preistransparenz.

Was ist bei der Verordnung zu beachten? Preisvergleichsliste nach Verbandstoffgruppen

Was ist bei der Verordnung zu beachten? Übersicht mit Informationen zu Preisen von Verbandstoffen Diese Preisinformation finden Sie auch auf unserer AOK Gesundheitspartnerseite für Niedersachsen: www.aok-gesundheitspartner.de/nds Arzt & Praxis | Verordnungen | Aktuelle Arzneimittelinformationen für den Arzt Suche: Wundversorgung xx.xx.2018 | Thema | Referent | AOK Niedersachsen |

Was ist bei der Verordnung zu beachten? Wundversorgung - bitte angemessen!

Was ist bei der Verordnung zu beachten? Moderne Wundversorgung Neuerung seit dem 01.10.2017 Der Arzt muss, bei Delegation der Leistung, Wundbandwechsel auf einen Pflegedienst, die Versorgungsfrequenz auf der Verordnung genau angeben. Ebenso muss auf der Verordnung das verordnete Produkt (Name des Verbandmittels) angegeben werden.

Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln 1 Was ist bei der Verordnung zu beachten? Seite 3 2 Verbandmittelrecherche Seite 11 3 Was ist Kassenleistung und was nicht? Seite 15 4 Fazit Seite 24

Verbandmittelrecherche Welche Art von Wundversorgung liegt vor ? Welche Produkte sollen zum Einsatz kommen ? Wie kann ich die Produkte identifizieren ? Recherche im Internet (z.B. mit Google) Homepage des Herstellers Wechselfrequenz ggf. bei Hersteller abfragen mit Hilfe der 8-stelligen PZN Preis in der Apotheke erfragen xx.xx.2018 | Thema | Referent | AOK Niedersachsen |

Verbandmittelrecherche Kann bei der Auswahl der Produkte unterstützen Beachten: Wirtschaftlichkeit Bedenklichkeit inadäquater Produkte Selbstbehandlung mit Erkennung der Grenzen Kontakt zu Wundambulanzen oder Pflegediensten

Verbandmittelrecherche Literatur Wundauflagen – für die Kitteltasche von Anette Vasel-Biergans und Wiltrud Probst Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart 3. Auflage - ISBN 978-3-8047-2584-3 Verbandstoffe – für die Kitteltasche von Hartmuth Brandt und René Kerkmann Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart ISBN 978-3-8047-2464-8 Wunde- einfach-praktisch von Kerstin Protz, Werner Sellmer und Bernd von Hallern Verlag für Medizinische Publikationen 4. Auflage 2016 - www.medizinundpraxis.de

Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln 1 Was ist bei der Verordnung zu beachten? Seite 3 2 Verbandmittelrecherche Seite 11 3 Was ist Kassenleistung und was nicht? Seite 15 4 Fazit Seite 24

Was ist Kassenleistung und was nicht? Neue Definition  Verbandmittel des GBA Quelle: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie AMR: Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten vom Mai 2008

Was ist Kassenleistung und was nicht? Verbandmittel sind Gegenstände, die oberflächengeschädigte Körperteile bedecken oder/und deren Körperflüssigkeiten aufsaugen Ergänzend kann der Gegenstand die Wunde befeuchten Fixiermaterial Verbände um Körperteile zu stabilisieren, immobilisieren und komprimieren

Was ist Kassenleistung und was nicht? Am 18.April 2018 hat der GBA einen Entwurf vorgelegt, nach dem genau definiert wird, welche Gegenstände zu den Verbandmaterialien zählen Sonstige Produkte zur Wundversorgung werden einer Nutzenbewertung unterzogen und müssen in der Anlage P aufgeführt sein. https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3292/ In Zukunft!!!?Soll es so geregelt werden-z.Z. noch nicht

Was ist Kassenleistung und was nicht? Alle Verbandstoffe/Pflaster lt. Lauer Taxe, wenn sie der Definition für Verbandstoffe des GBA entsprechen Alle Medizinprodukte mit dem Zusatz Verbandstoff/Pflaster, wenn sie der Definition für Verbandstoffe des GBA entsprechen Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter aufgeführt in AMR Anlage V

Was ist Kassenleistung und was nicht? Beispiel Auszug Anlage V AMR NaCl 0,9% B. Braun zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen zur Spülung von Wunden und Verbrennungen zum Anfeuchten von Wundtamponaden, Tüchern und Verbänden zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Kathetern zur intra- und postoperativen Spülung bei endoskopischen Eingriffen zur mechanischen Augenspülung

Was ist Kassenleistung und was nicht? Welche Wundspüllösungen gelten als verordnungsfähige Medizinprodukte nach Anlage V Ringer B Braun (Ringer Lösung B Braun Spüllösung) Ringer Fresenius Spüllösung (Ringer Lösung f. Spülzwecke) NaCL 0,9% Fresenius Kabi NaCL 0,9% B. Braun Freka Drainjet 0,9% Aqua B. Braun Spüllösung Ampuwa für Spülzwecke CAVE: sind diese Lösungen apothekenpflichtige AM (Bsp. NACL)  dann nach Ausnahmeliste AMR Anlage I verordnungsfähig

Was ist Kassenleistung und was nicht? Keine Kassenleistung bzw. besondere Regelung Hilfsmittel mit Hilfsmittelnummer mit anderer Indikation (z.B. Cavilon® oder Cutimed protect®)  hier Stomaartikel Desinfektionsmittel (nur apothekenpflichtig oder Nichtarzneimittel) Narbennachbehandlungsmittel (i.d.R. keine Arzneimittel oder Verbandmittel oder kein Medizinprodukt der Anlage V) Granulox (z. B. 10% carbonyliertes Hämoglobin) MRSA Sets (Fast alle Produkte in diesen Sets sind Nichtarzneimittel oder nur apothekenpflichtige Arzneimittel – Ausnahme: Mupirocinhaltige Nasensalben, z.B. Turixin, Bactroban)

Was ist Kassenleistung und was nicht? Systematik Medizinprodukte Hilfsmittel Cavilon Lolly reizfreier Hautschutz Cutimed protect  Stomapauschale! Zur Wundversorgung: keine Kassenleistung Verbandstoffe/Pflaster Mullkompressen Hydrokolloidverband Prontosan Wound Gel  ja Aber: Granulox: entspricht nicht der Definition für Verband- stoffe des GBA keine Kassenleistung Medizinprodukte mit AM-Charakter Wundspüllösungen: NaCl 0,9% B. Braun  ja Prontosan W Wundspüllösung  nein Mucoclear 6%  ja 3%  nein Medunasal  nein Kassenleistung, wenn in der Anlage V der AMR aufgeführt

Was ist Kassenleistung und was nicht? Systematik Wundspüllösungen Medizinprodukte Prontosan W Lavasept Wundspüllösung Lavasorb Wundspüllösung keine Kassenleistung Apothekenpflichtige Arzneimittel Octenisept 250/500 ml Nach Anlage I AMR sind apothekenpflichtige Antiseptika nur bei Katheterisierung eine Kassenleistung keine Kassenleistung bei Wundspülung Medizinprodukte mit AM-Charakter NaCl 0,9% B. Braun Ringerlösung Braun oder Fresenius Kassenleistung, wenn in der Anlage V der AMR aufgeführt

Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln 1 Was ist bei der Verordnung zu beachten? Seite 3 2 Verbandmittelrecherche Seite 11 3 Was ist Kassenleistung und was nicht? Seite 15 4 Fazit Seite 24

Die verordnete Menge muss zum Krankheitsbild passen. Fazit Die verordnete Menge muss zum Krankheitsbild passen. Wählen Sie den Verbandstoff passend zum Wundzustand. Passen Sie die Produktgröße der Wundfläche an.

Die Qualität eines Verbandstoffes lässt sich nicht vom Preis ableiten. Fazit Die Qualität eines Verbandstoffes lässt sich nicht vom Preis ableiten. Die Apotheke/der Lieferant ist nicht verpflichtet das verordnete Produkt gegen ein kostengünstigeres Produkt auszutauschen. Rabattverträge gewährleisten eine wirtschaftliche Versorgung.

Fazit Verbandstoffe bei Stoma- ,Tracheostoma- oder Sondenkostversorgung  Abrechnung über Pauschalen Medizinprodukte ohne den Zusatz Verbandstoffe/Pflaster sind nicht verordnungsfähig Silberverbände kein Sprechstundenbedarf (seit 2017)

Fragen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Elke Diebener Apothekerin Telefon: 0511-285-13364 E-Mail: elke.diebener@nds.aok.de