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1 Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Rems-Murr-Kliniken.

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Präsentation zum Thema: "1 Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Rems-Murr-Kliniken."—  Präsentation transkript:

1 1 Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Rems-Murr-Kliniken

2 2 2000:+ 1,43 % 2001:+ 1,63 % 2002:+ 1,84% 2003:+ 0,81 % (bzw. 0%) 2004: - 0,98% (2004: + 0,02%und pauschaler Abzug 1% für integrierte Versorgung!) Verringerung der Budget-Steigerungsraten Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V:

3 3 Veränderung der Budget-Steigerungsraten

4 4 „BAT-Schere“ der RMK in 2004

5 5 Aus heutiger Sicht ist das EUGH-Urteil zum 01.01.2006 umzusetzen: die RMK benötigen zusätzlich: ca. 75 VK Ärzte ( 3, 8 Mio. € p.a.) ca. 72 VK nicht ärztliches Personal ( 2,1 Mio. € p.a.) 5,9 Mio. € p.a. ! Gegenfinanzierung: 2003-2009 bis zu 0,2% Kassenbudget (bis zu 182.000 € p.a.) Auswirkung EUGH-Urteil auf die RMK

6 6 Start Mindestmengenregelungen 2004 ! Mindestmengen nach § 137 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 SGB V Ab 2004 werden bei fünf Leistungen (Nieren- und Lebertransplantation, Stammzellentransplantation, komplexen Eingriffen an der Speiseröhre oder Bauchspeicheldrüse) i.d.R Mindestmengen greifen, bei deren Unterschreitung diese Leistungen nicht mehr erbracht werden dürfen. Der AOK-Bundesverband hat an die Unterzeichnung die Bedingung geknüpft, dass die Einführung wissenschaftlich begleitet wird und entsprechende Weiterentwicklungen folgen. Bei Ausweitung des Mindestmengenregelung: von HWP erwarteter Wegfall von RMK-Fällen ca. 500!

7 7 Start Qualitätsberichte in 2004! Strukturierter Qualitätsbericht nach § 137 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 SGB V Zugelassene Krankenhäuser sind verpflichtet, den strukturierten Qualitätsbericht erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 zu erstellen und den Verbänden der Krankenkassen zu übermitteln. Diese sind verpflichtet, den strukturierten Qualitätsbericht im Internet zu veröffentlichen. Im Basisteil sind Struktur- und Leistungsdaten allge- meiner Art, fachabteilungsbezogen und fachabteilungs- übergreifend anzugeben. Im Basisteil ist des Weiteren die Teilnahme an den verpflichtenden Qualitätssiche- rungsmaßnahmen auf Basis des SGB V anzugeben.

8 8 Bildung von Zentren mit Zertifikat Als erstes Krankenhaus in Stuttgart und als eines der ersten in Deutschland hat das Marienhospital Stuttgart für sein Brustzentrum das Qualitätssiegel verschiedener Gesellschaften erhalten. Diese Gütesiegel bestätigen die kompetente Versorgung von Frauen mit gut- und bösartigen Brusterkrankungen und garantieren eine ständige Qualitätskontrolle – sowohl für die Diagnostik als auch für die Therapie und Nachsorge. Zu den fachlichen Anforderungen für den Erhalt des Zertifikats gehören neben der interdisziplinären Zusammenarbeit und einer modernen Geräteausstattung auch bestimmte Mindestfallzahlen an durchgeführten Chemotherapien und Operationen. Beispielsweise muss ein Brustzentrum 150 operierte Mammakarzinome pro Jahr nachweisen können.

9 9 Auswirkung neuer Vorschriften auf die RMK z.B. Röntgenverordnung Medizinphysiker T€ 30 p.a. Ausbildungsgesetz Pflegeberufe Erhöhung der theoretischen Unterrichtsstunden um 500; Reduzierung es prakt. Einsatzs um 500 Stunden; externer Einsatz der Schüler

10 10 Auswirkung der DRG-Abrechnung auf die RMK Substitution von stationären Leistungen durch ambulante Leistungen mit geringeren Entgelten z.T. dadurch Wegfall Leistungen der Belegärzte, dadurch Konsile vor Ort für Beleger unrentabel hoher Dokumentationsaufwand Angleichung der Erlöse auf Landesniveau bis 2007

11 11 Auswirkung sonstiger Einflüsse auf die RMK Rückgang Zivis (2004: von 10 auf 9 Monate) Wegfall Zivis 2008 Wegfall AiP‘s Herbst 2004 Rückgang der Vergütung für Wahlleistungen erhöhter Aufwand wegen Praxisgebühr

12 12 Zusammenfassung: Unmittelbarer bzw. dringlichster Handlungsbedarf durch: DRG‘s Mindestmengen EUGH-Urteil Reduzierung der Betten/Häuser Entwicklung in Stuttgart

13 13 Fazit: Der Bewegungsfreiraum und damit die Möglichkeit der freien Entscheidung werden immer enger! Es ist Zeit zum Handeln!


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