Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung Besteht das Beschäftigungsverhältnis fort und es wird kein Entgelt gezahlt, gilt die Fiktion, dass die Beschäftigung gegen Entgelt zunächst fortbesteht, jedoch längstens einen Monat (§ 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Das gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse, welche wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei sind (z. B. Sabbatical). Wird das Beschäftigungsverhältnis nach einer Unterbrechung ohne Entgeltzahlung für mehr als einen Monat wieder aufgenommen, ist die Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der JAEG wie zu Beginn einer Beschäftigung zu beurteilen. 5 Alles Wichtige für das Jahr 2018