Berufskrankheit (BK) - ausgelöst durch natürliche UV - Strahlungen Mehrheit würde antworten, dass es sich um eine Krankheit handelt, die jemand durch seinen Beruf/Tätigkeit bekommen hat. Antwort ist nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig! Ist ein Fachbegriff, in dem Recht und Medizin verschmolzen sind aus der Systematik der Unfallversicherung sich ergebende Anforderungen als auch medizinische und arbeitstechnische Zusammenhänge betrachten BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Agenda Was ist eine Berufskrankheit (BK) ? Die BK 5103 – Grundlagen der Beurteilung Statistische Angaben Schutzmaßnahmen in den Forstbetrieben BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Agenda Was ist eine Berufskrankheit (BK) ? BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Krank am Arbeitsplatz = Berufskrankheit? Erkrankungen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Berufskrankheiten BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Berufskrankheiten (BK) …in der Rechtsverordnung … solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. … Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1, Satz 2 SGB VII Rechtsverordnung => Berufskrankheiten-Verordnung BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) Berufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer…(versicherten, d. A.) …Tätigkeit erleiden. vereinfacht: Berufskrankheiten = Krankheiten, die in der BK-Liste in der Anlage 1 zur BKV aufgeführt sind. Die Anlage 1 beinhaltet z.Zt. 80 Berufskrankheiten (BK-Nr.) BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 BKV) Beispiele: 1318: Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol 2108: Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung (hierbei: kein Ziehen oder Schieben) 2301: Lärmschwerhörigkeit 4104: Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs (z.B. Asbestose) 4301/4302: Obstruktive Atemwegserkrankungen (z.B. durch bestimmte Schimmelpilze) 5103: Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung (z.B. durch direkte Sonneneinstrahlung) Metalle, Gase, Lösungsmittel, Pestizide 2. mechanische Einwirkungen, Heben und Tragen schwerer Lasten, Lärm, Strahlen, Druckluft 3. Borrelien, Hanta-Viren, Hepatitis, 4. Asbest, Vogelfedern, Heu, Holz, allergisierende Stoffe, chemisch-irritative o. toxische Stoffe BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Berufskrankheiten Zusammenfassend: Was eine Berufskrankheit ist, bestimmt die Berufskrankheiten-Liste Jeder Berufskrankheit ist dort eine spezielle Nummer zugeordnet. Zu beantworten im Rahmen eines Verwaltungsverfahren: Einwirkung bei der Arbeit? Passt das Krankheitsbild zur BK? Steht die Einwirkung im ursächlichen Zusammenhang? BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Agenda Die BK 5103 Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung Seit dem 01.01.2015 in die Anlage 1 der BKV aufgenommen BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
BK 5103 Hautkrebs durch UV-Strahlung UV-Strahlen wurden bereits 1992 von der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) als ein Kanzerogen eingestuft. Die Einwirkung ultravioletter Strahlung auf Augen und Haut kann zu akuten Schäden und zu Langzeitschäden führen. Beruflich UV-Exponierte in Deutschland: 2 bis 3 Millionen Menschen Daher: ca. 4 % aller 140.000 Neuerkrankungen pro Jahr können einen beruflichen Verursachungsgrund haben. BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Hp = a x 130 SED z.B. Hp = 77 Jahre x 130 SED = 10010 SED Vorgehensweise Die private Lebenszeitexposition ist von der beruflichen Exposition abzugrenzen. Die private Lebenszeitbestrahlung Hp wird berechnet aus: dem Alter der Versicherten am Tag der Erstdiagnose Mit Hilfe der allgemein gültigen UV-Bestrahlung; beträgt 130 SED in Brustposition pro Jahr für den durchschnittlichen Bundesbürger. Hp = a x 130 SED z.B. Hp = 77 Jahre x 130 SED = 10010 SED mit Hp: private Lebenszeitbestrahlung a: Alter des Versicherten in Jahren am Stichtag der BK-Meldung SED: Standard Erythem-Dosis BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Arbeitstechnische Voraussetzung gem. wissenschftl. Begründung des ÄSVB (unterstützt BMAS) gilt: Die arbeitstechnischen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn zur privaten Exposition Hp attributiv mindestens ein versicherter (beruflicher) Lebenszeitanteil Hb,min von 40 % (Risikoverdopplung) hinzukommt. Hb,min = 0,4 x a x 130 SED (= „beruflicher“ Anteil) (= „im erheblich höherem Grade“) Hb,min = 0,4 x 10010 = 4004 Hb,min: minimale versicherte Lebenszeitbestrahlung, die zum Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen erreicht werden muss a: Alter des Versicherten in Jahren am Stichtag der BK-Meldung SED: Standard Erythem-Dosis 130: durchschnittliche Jahresbestrahlung der deutschen Bevölkerung ÄSVB = Ärztlicher SachVerständigenBeirat Berufskrankheiten BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Bestimmung des beruflichen Anteils (Wittlich´schen Formel) Beim Bestimmen des beruflichen Anteils werden berücksichtigt : (aus Befragung der Versicherten, Arbeitgeber, Zeitzeugen) Zeitfaktoren (Tage/Woche, Stunden/Tag, Montage- /Saisonarbeiten) (Mai-Aug, 11:00 – 15:00 Uhr) Geographische Faktoren (Breitengrad, Höhe, UV-Reflexivität besonderer Oberflächen) (Nordhalbkugel, Südhalbkugel, helle Oberflächen wie Schnee)) persönliche Faktoren (Körperstellenfaktor, Auftreffwinkel auf die Haut, Tragen von Schutzkleidung) (z. Zt. Faktor = 1 gesetzt) => Berechnung => Ergebnis = Hb (z.B. 5012 SED berechnet) BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Arbeitstechnische Beurteilung Zusammengefasst => Es liegen vor: Private Lebenszeitbestrahlung Hp: berechnet (Alter bez. Erstdiagnose) Min. erford. beruflicher Anteil Hb,min: berechnet (= 40%) Berufliche Lebenszeitbestrahlung Hb: ermittelt + berechnet Die arbeitstechnischen Voraussetzungen liegen vor, wenn Hb ≥ Hb,min (z.B. 5012 > 4004 => arbeitstechnische Voraussetzungen erfüllt) Achtung: Die Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzung führt nicht automatisch zu einer Anerkennung. Die medizinische Voraussetzung muss ebenfalls erfüllt sein. BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Agenda Statistische Angaben BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Berufskrankheiten in Deutschland Anteil der BK 5103: ca. 7-8% BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Berufskrankheiten UKMV BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Berufskrankheiten UKMV - Forst BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Agenda Schutzmaßnahmen in den Forstbetrieben BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Präventive Schutzmaßnahmen Technisch (eingeschränkt in der Forst) - UV-absorbierende (Fahrzeug)-Scheiben - Unterstellmöglichkeiten für Pausen - Sonnensegel/Sonnenschirme Organisatorisch - öfter Pausen, längere Mittagspause, ggf. Arbeitszeitverlagerung - Schatten aufsuchen - Tätigkeitswechsel Personenbezogen - Unterweisung - Kleidung - Sonnenschutzmittel - Arbeitsmedizinische Vorsorge (Früherkennung) BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Personenbezogene Schutzmaßnahmen (luftige) Kleidung: (effektivster Schutz vor UV Strahlung) 4x H Hut/Helm: (wichtig: mit Nackenschutz) Hemd Hose sowie Sonnenbrille nach DIN EN 1836 mit Norm: EN 13758-2 : 2003 „Textilien - Schutzeigenschaften gegen UV-Sonnen-Strahlung“ - Teil 2: Klassifizierung und Kennzeichnung von Bekleidung => Kleidung dieser Norm bietet UVA und UVB – Schutz & mind. LSF 40 => Nicht der neueste „High-Tech-Stoff“ nötig, oft gewaschenes Langarmshirt i.O. Baumwollstoff verfilzt beim Waschen => bietet guten Schutz vor UV-Strahlung BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Personenbezogene Schutzmaßnahmen Sonnenschutzmittel (Eigenschutz der Haut reicht nur bedingt, Hauttyp) Hoher LSF zu verwenden – „(richtig) viel hilft viel“ (2 mg/m2), auch Lippen aber: - unangenehm bei starkem Schwitzen (gute Produkte erhalten Schutzwirkung) - unzureichend aufgetragen (nicht alle Hautpartien bedeckt, zu dünn) - nachcremen erforderlich (Schutzfilm wird abgetragen) - hautverträgliche, silikonfreie Produkte (ggf. allergische Hautreaktionen mgl.) - duftstoff- und Konservierungsmittelfrei - LSF/SPF = i.d.R. Angabe des UVB – Schutz auf Basis int. Standards Breitbandschutz wichtig: => Creme auch Schutz vor UVA-Strahlung => UVA Schutzfaktor sollte 1/3 des LSF beinhalten Höherwertige Kosmetika haben ebenfalls erhöhten UV-Schutzanteil (Freizeit!) BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Sonnencreme vs. max. Aufenthalt Max. Aufenthalt abhängig von Eigenschutzzeit nach Hauttyp und Höhe LSF Mengenlehre: - Gesicht ½ bis 1 TL - 1 Arm 2 € - Stück - 2 Hände 2 € - Stück Max. Aufenthalt (in min) = Höhe LSF x Eigenschutzzeit Beispiel: LSF 20 bei Hauttyp 2 => 20 x 10-20min = 200-400min max. Aufenthalt - wichtig: richtig/wirksam eincremen, zu Beginn der Saison höheren LSF ! - mehrfach eincremen verlängert NICHT max. Aufenthalt BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Präventive Schutzmaßnahmen Schattenregel = einfache Methode zur Feststellung, ob UV-Schutzmaßnahmen anzuwenden sind BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Präventive Schutzmaßnahmen Sonnenbrandwirksame Strahlung = UV - INDEX UV – Index aktuell abrufbar beim Dt. Wetterdienst www.uv-index.de www.dwd.de BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Kontaktdaten www.uk-mv.de Leistungsabteilung Herr Wendland Tel. 0385 5181-320 Frau Grunenberg Tel. 0385 5181-323 Prävention Frank Rädler Tel. 0385 5181-431 frank.raedler@uk-mv.de BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! BK durch natürl. UV-Strahlung F. Rädler 05./06.03.2019