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Veröffentlicht von:Cathrin Hetty Burgstaller Geändert vor über 7 Jahren
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2. Grundlagen Hygiene Standardmassnahmen
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Gesetzliche Grundlagen 1 Verordnung über die Krankenversicherung KVV Krankenversicherungsgesetz KVG Medizinprodukteverordnung MepV Produktehaftgesetz UVG - Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Artikel 82, Absatz 1) VUV - Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Artikel 3, 5) ArG - Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Artikel 6)
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Gesetzliche Grundlagen 2 EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt EU-Normen
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Gesetzliche Grundlagen 3 Pflichten Arbeitnehmer - Artikel 82 Absatz 3 Die Arbeitsnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen PSA benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitsgebers weder entfernen noch ändern.
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Der Infektionsweg Wirt (Infektionsquelle) Austrittsstelle Neuer Wirt (neue Quelle) Übertragung Eintrittspforte Natürliche Körperöffnungen: alle angeborenen Körperöffnungen unnatürliche Körperöffnungen: alle Verletzungen durch die intakte Haut KTAKTA
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Standardmassnahmen Allgemeine Info Standard-Hygiene (Universal precautions) 3 Schutzmassnahmen Schutz vor Kontaktübertragung Kontaktisolation Schutz vor Tröpfchenübertragung Tröpfchenisolation Schutz vor aerogener Übertragung Aerogene Isolation Protektive Isolation - Umkehrisolation
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Standardmassnahmen Massnahmen im Umgang mit allen Kunden (universal precautions) Professionelles Verhalten Verhindert den Kontakt zu allen Körperflüssigkeiten
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Gruppenarbeit Persönliche Hygiene Personenschutz Schutzbrille Mund-Nasenschutz Schutzkleidung Non-Touch-Technik Haut-, Schleimhaut- und Wunddesinfektion Massnahmen nach Verletzungen Kontaminierte Flächen
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Persönliche Hygiene Haare Fingernägel Schmuck Piercing Berufskleidung Schuhe/Füsse
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Hände waschen Hautschutz/Hautpflege Unsterile Untersuchungshandschuhe Hände desinfizieren Händehygiene
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Und so wird’s gemacht. 1. Genügend (3 - 5ml) Händealkohol in die Handinnenfläche geben. 2. Die Hände während mind. 20-30 Sekunden oder bis zur Trocknung reiben, indem alle Stellen berücksichtigt werden. 3. Standardeinreibeverfahren EN 1500
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VOR NACH PATIENTUMGEBUNGHANDLUNG Die 5 Indikationen
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Personenschutz Schutzbrille - Augenschutz
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Personenschutz Mund-Nasenschutz - Hygienemaske Chirurgische Maske FFP-2
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Personenschutz Schutzkleidung Überschürzen
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Aseptische Arbeitstechnik Non-touch-Technik
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Haut-/Schleimhaut- und Wunddesinfektion Antiseptika intakte Haut verletzte Haut Schleimhaut
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Massnahmen bei Verletzungen mit kontaminierten Gegenständen Grundsätzlich gilt Jeder Kunde könnte............. Einhaltung der Standardmassnahmen Handschuhe tragen kein Rekapping korrekte, direkte Entsorgung etc.
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Kontaminierte Flächen Entfernung der Verunreinigung Nach Verursacherprinzip….. Man nehme….
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Entsorgung - Abfall Ziel Kontaminationen und Verletzungen vermeiden Einhalten der Entsorgungsvorschriften BUWAL
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Entsorgung – Wäsche „Normale Wäsche“ Kontaminierte Wäsche Infektiöse Wäsche
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Entsorgung - Körperflüssigkeiten Wir unterscheiden Einwegbehälter Entsorgen Mehrwegbehälter Aufbereitung Steckbeckenautomaten
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