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2. Grundlagen Hygiene Standardmassnahmen. Gesetzliche Grundlagen 1 Verordnung über die Krankenversicherung KVV Krankenversicherungsgesetz KVG Medizinprodukteverordnung.

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Präsentation zum Thema: "2. Grundlagen Hygiene Standardmassnahmen. Gesetzliche Grundlagen 1 Verordnung über die Krankenversicherung KVV Krankenversicherungsgesetz KVG Medizinprodukteverordnung."—  Präsentation transkript:

1 2. Grundlagen Hygiene Standardmassnahmen

2 Gesetzliche Grundlagen 1 Verordnung über die Krankenversicherung KVV Krankenversicherungsgesetz KVG Medizinprodukteverordnung MepV Produktehaftgesetz UVG - Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Artikel 82, Absatz 1) VUV - Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Artikel 3, 5) ArG - Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Artikel 6)

3 Gesetzliche Grundlagen 2 EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt EU-Normen

4 Gesetzliche Grundlagen 3 Pflichten Arbeitnehmer - Artikel 82 Absatz 3 Die Arbeitsnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen PSA benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitsgebers weder entfernen noch ändern.

5 Der Infektionsweg Wirt (Infektionsquelle) Austrittsstelle Neuer Wirt (neue Quelle) Übertragung Eintrittspforte Natürliche Körperöffnungen: alle angeborenen Körperöffnungen unnatürliche Körperöffnungen: alle Verletzungen durch die intakte Haut KTAKTA

6 Standardmassnahmen Allgemeine Info Standard-Hygiene (Universal precautions) 3 Schutzmassnahmen Schutz vor Kontaktübertragung Kontaktisolation Schutz vor Tröpfchenübertragung Tröpfchenisolation Schutz vor aerogener Übertragung Aerogene Isolation Protektive Isolation - Umkehrisolation

7 Standardmassnahmen Massnahmen im Umgang mit allen Kunden (universal precautions) Professionelles Verhalten Verhindert den Kontakt zu allen Körperflüssigkeiten

8 Gruppenarbeit Persönliche Hygiene Personenschutz Schutzbrille Mund-Nasenschutz Schutzkleidung Non-Touch-Technik Haut-, Schleimhaut- und Wunddesinfektion Massnahmen nach Verletzungen Kontaminierte Flächen

9 Persönliche Hygiene Haare Fingernägel Schmuck Piercing Berufskleidung Schuhe/Füsse

10 Hände waschen Hautschutz/Hautpflege Unsterile Untersuchungshandschuhe Hände desinfizieren Händehygiene

11 Und so wird’s gemacht. 1. Genügend (3 - 5ml) Händealkohol in die Handinnenfläche geben. 2. Die Hände während mind. 20-30 Sekunden oder bis zur Trocknung reiben, indem alle Stellen berücksichtigt werden. 3. Standardeinreibeverfahren EN 1500

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13 VOR NACH PATIENTUMGEBUNGHANDLUNG Die 5 Indikationen

14 Personenschutz Schutzbrille - Augenschutz

15 Personenschutz Mund-Nasenschutz - Hygienemaske Chirurgische Maske FFP-2

16 Personenschutz Schutzkleidung Überschürzen

17 Aseptische Arbeitstechnik Non-touch-Technik

18 Haut-/Schleimhaut- und Wunddesinfektion Antiseptika intakte Haut verletzte Haut Schleimhaut

19 Massnahmen bei Verletzungen mit kontaminierten Gegenständen Grundsätzlich gilt Jeder Kunde könnte............. Einhaltung der Standardmassnahmen Handschuhe tragen kein Rekapping korrekte, direkte Entsorgung etc.

20 Kontaminierte Flächen Entfernung der Verunreinigung Nach Verursacherprinzip….. Man nehme….

21 Entsorgung - Abfall Ziel Kontaminationen und Verletzungen vermeiden Einhalten der Entsorgungsvorschriften BUWAL

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23

24 Entsorgung – Wäsche „Normale Wäsche“ Kontaminierte Wäsche Infektiöse Wäsche

25 Entsorgung - Körperflüssigkeiten Wir unterscheiden Einwegbehälter Entsorgen Mehrwegbehälter Aufbereitung Steckbeckenautomaten


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