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Validierung des formalen, nicht formalen und informellen Lernens

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Präsentation zum Thema: "Validierung des formalen, nicht formalen und informellen Lernens"—  Präsentation transkript:

1 Validierung des formalen, nicht formalen und informellen Lernens

2 Rechtliche Grundlage das abgeänderte Gesetz vom 19. Dezember 2008 zur Reform der Berufsausbildung die grossherzogliche Verordnung vom 11. Januar 2010 zur Anerkennung erworbener Kompetenzen.

3 Für wen ? persönliches Anrecht, ungeachtet des Bildungsabschlusses, des Alters (allerdings frühestens nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht) oder der beruflichen Stellung.

4 Bedingungen mindestens 3 Jahre (5000 Stunden) bezahlte, unbezahlte oder ehrenamtliche Tätigkeit, mit oder ohne Unterbrechung der Arbeitsperiode und die in direktem Zusammenhang mit der gewünschten Zertifizierung steht

5 Welche Qualifikationen?
Berufsbefähigungszeugnis ; Diplom der beruflichen Reife ; Technikerdiplom ; Technisches Abitur ; Meisterbrief.

6 Ministry of Education and Vocational Training
Schulsytem in Luxemburg Hochschulstudium Höheres Fachdiplom (BTS) Meisterbrief Fachgebundenes Hochschulstudium (via Zusatzmodule) Höheres Fachdiplom (BTS) Meisterbrief Alter Sekundarunterricht Allgemein Technisch Abitur Technisches Abitur Technikerdiplom (DT) Diplom der beruflichen Reife (DAP) Berufs-befähigungs-zeugnis (CCP) 18 1re 13e 13e 17 2e 12e 12e 12e 12e 16 3e 11e 11e 11e 11e 10e 10e 10e 10e 15 4e 14 5e 9e TH 9e PO 9e PR 9e MO 13 6e 8e TH 8e PO 8e MO 12 7e ES 7e ST 7e MO Grundschulunterricht 11 Zyklus 4 10 9 Zyklus 3 8 7 Zyklus 2 6 5 Zyklus 1 4

7 Zulassungsantrag Welche Zertifizierung Motivation Angaben zur Person
Eidesstattliche Erklärung Erfahrung Erstausbildung Fort- und Weiterbildung Zulassungsantrag

8 Welche Nachweise ? Beschäftigungsverhältnisse oder Erwerbstätigkeiten : Arbeitsvertrag (oder Beschäftigungsnachweis oder Gehaltsabrechnungen) und Meldebescheinigung der staatlichen Sozial- und Krankenversicherung ehrenamtliche Tätigkeiten : Bescheinigung der Organisation oder Einrichtung Tätigkeiten im privaten Rahmen : Eidesstattliche Erklärung

9 Zulassungsantrag Prüfung des Zulassungsantrags - Zusatzinformationen
Entscheidung : positif  Antrag auf grundsätzliche Anerkennung negatif  motiviert

10 Antrag auf grundsätzliche Anerkennung
Eidesstattliche Erklärung Beschreibung des beruflichen Werdegangs Beschreibung der bisherigen Beschäftigungsverhältnisse Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten Anhänge

11 Antrag auf grundsätzliche Anerkennung
eine Arbeit des Beweises Beschreibung der Kompetenzen (Wissen, Können, Verhalten) genügend detailliert und präzise

12 Betreuung auf Anfrage Hilfestellung bei der Erstellung der Unterlagen
Hilfestellung bei der Beschreibung Erfahrung

13 Auswertung Die Validierungskommission prüft den Antrag
vergleicht die erworbenen Kompetenzen mit denen, welche zur Erlangung der beantragten Zertifizierung erforderlich sind hat, gegebenenfalls, ein Gespräch mit dem Kandidaten oder beobachtet Ihn in einer gestellten oder reellen Situation Die Kommission hat,

14 Entscheidung Die Validierungskommission, nach Beratung,entscheidet
entweder die Qualifikation auszustellen Teilvalidierung zu bewilligen nichts zu validieren (mit Begründung)

15 Von 2010 - 2016 194 Kandidaten erhielten ein Diplom
Berufsbefähigungszeugnis Diplom der beruflichen Reife 98 Technikerdiplom Technisches Abitur Meisterbrief

16 Von 2010 - 2016 47 Kandidaten erhielten eine Teilvalidierung
Diplom der beruflichen Reife 14 Technikerdiplom Technisches Abitur Meisterbrief

17 Von 2010 - 2016 346 Anträge wurden nicht validiert
Berufsbefähigungszeugnis Diplom der beruflichen Reife 154 Technikerdiplom Technisches Abitur Meisterbrief


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