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Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition für Reservisten.

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Präsentation zum Thema: "Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition für Reservisten."—  Präsentation transkript:

1 Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition
für Reservisten

2 Lärmschutz

3 Lärmschutz Ab gilt: Alle Soldaten, auch alle Reservisten, die einer Lärmexposition, z.B. Schießen ausgesetzt sind, sind in die Vorsorgekartei der Dienststelle aufzunehmen. Dazu ist die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition zu veranlassen. Ohne dieser Vorsorge dürfen Soldaten nicht in den entsprechenden Lärmbereichen eingesetzt werden und damit nicht am Schießen teilnehmen. Das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat für die jeweilige Person Empfehlungscharakter. Weitere Nach-Vorsorgen erfolgen spätestens nach 36 Monaten.

4 Lärmschutz Diese Regelungen gelten für Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes (Übungen) und für Dienstleistungen nach dem V. Abschnitt des Soldatengesetzes, § 81 Dienstliche Veranstaltung (Dvag). Die Teilnahme an einer VVag begründet kein Beschäftigungsverhältnis bei der Bundeswehr. Die Reservisten unterliegen daher hier nicht der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition.

5 Grundsätzliche Umsetzung in der ResArb
Für beorderte Reservisten ist der jeweilige Beorderungstruppenteil zuständig. Für alle unbeorderten Reservisten mit Wohnort in Sachsen ist FwRes Dresden verantwortlich. Beorderte Reservisten die, im Rahmen der buResArb an einer DVag mit Lärmexposition, teilnehmen wollen, müssen vor der Teilnahme dem für die Veranstaltung verantwortlichen FwRes den Nachweis über die erbrachte Vorsorge vorlegen.

6 Umsetzung in der ResArb
Ablauf für beorderte Reservisten des LKdo Sachsen und unbeorderte Reservisten mit Wohnort in Sachsen Alle Reservisten, die an einer Ausbildung mit Lärmexposition teilnehmen wollen melden dies ihrem Beorderungstruppenteil bzw. dem FwRes Dresden. Die arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition erfolgt entweder beim Betriebsarzt der Bw oder einem zivilen Betriebsarzt. Die Kosten der Untersuchung übernimmt die Bundeswehr. Die Überweisung zu einem zivilen Betriebsarzt (San/Bw/0218) wird durch S1 Abt LKdo SN bereitgestellt, dazu sind Name und Anschrift des Betriebsarztes sowie das Datum der Untersuchung zu melden. Mit der Überweisung führen die Reservisten außerhalb eines RD die Vorsorge durch.

7 Umsetzung in der ResArb
Reservisten mit einer gültigen Bescheinigung über Pflichtvorsorge Lärm aus beruflichen Gründen können ohne weitere Untersuchung an den Schießvorhaben teilnehmen. Diese läuft für die Bw ebenfalls nach 36 Monaten ab. Die Bescheinigung über die Untersuchung, egal ob beim Betriebsarzt der Bw, einem zivilen Betriebsarzt mit Überweisungen (San/Bw/0218) oder beim Betriebsarzt aus beruflichen Gründen ist, ggf. in Kopie, dem LKdo SN vorzulegen. Die Vorsorgekartei aller Reservisten wird in der S1 Abt LKdo SN geführt.


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