Zertifizierung von Gasrückführungssystemen

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 Präsentation transkript:

Zertifizierung von Gasrückführungssystemen Rundschreiben Nr. XIV/2018 vom 13.12.2018 Gesetze und Verordnungen Erfahrungsaustausch Gruppe B "Tanktechnik" am 21. Februar 2019, Kassel

Zertifizierung von Gasrückführungssystemen Aktualisierung des Sachstandes vom RS X/2018. Für alte Gasrückführungszertifikate ist auf Antrag der Hersteller ein neues Zertifikat nach EN 16321-1 durch den TÜV SÜD ausgestellt worden. Übersicht auf BBS-Homepage gestellt. Der Stand neu ausgestellter Zertifikate wird fortlaufend auf der Internetseite des TÜV SÜD aktualisiert unter: www.netinform.de/GW/Recherche/Bauteile/BauteilListe.aspx?ID=24 Überführung alter Zertifikate gilt auch für die Überwachungssysteme. Für ÜGR sind nach der EN-Norm keine anderen Anforderungen gegenüber der alten VDI-Richtlinie, so dass es sich bei den neuen Zertifikaten um eine reine 1:1 Überführung handelt. Erfahrungsaustausch Gruppe B "Tanktechnik" am 21. Februar 2019, Kassel

Zertifizierung von Gasrückführungssystemen Übersicht Gasrückführungs Zertifikate   Stand: 10.12.2018 Zertifikat Nr. alt Hersteller Zapfsäule oder Steuerung Baujahr Massnahme Zertifikat Nr. neu gültig bis 85-2.120-0 Gilbarco SK 700 2006 Upgrade auf 85-2.156 (Gaspumpe Typ 8014, VRC390) beantragt 85-2.156 SK700-I 2005-2007 ggf. anderer K-Faktor 85-2.160-1 2002 VR2-1504/1-113 EU 13.08.2019 85-2.57-0 85-2.161 SK 700 II 2015 Upgrade auf 85-2.128 (Elaflex Schläuche) 85.2.128 SK700-I, SK700-II, 397 (G), ARAL-MPD, Frontier EU 2007-2013 85-2.174 2014 85-2.21-0 SK700-I, ARAL-MPD, EU-EM-MPD, S-MPD, Shell SK98 1998-2005 9/934/92/2.21 S-MPD Upgrade auf 85-2.21-0 (VRC700) 9/934/92/2.36 397 2000 Upgrade auf 85.2.128 (VRC390) 85-2.126-0 Tokheim Tokheim VFM, ECVR OL, ECVR SCG/SCS VR2-TOK-01-A-01 05.07.2013 Tokheim, VRC OL, VRC SCG/SCS VR2-TOK-01-B-01 05.07.2023 Wayne Helix einmessen VR2-1508/1-111 EU 10.05.2020 Global Star Phase V 2009-2016 Global Star Phase i bis IV 2003-2009 VR2-1503-146 EU 26.11.2020 Global Century 2003-2015 390 und 395 mit Dürr GRF-Pumpen (mit ASF-GRF-Pumpe: Zert. VR2-1503-146 EU) 487 ; 587 und 687 mit Dürr GRF-Pumpen 387, 360er und 370er Serie kein neues Zertifikat oder Nachrüstsatz verfügbar nicht vorhanden 9/934/92/2.43 S&B GRD 6.1 oder GRD 6.2; GRF-Pumpe: ASF Thomas GR2 GRF-Steuerung, Pumpe und K-Faktor ändern VR2-1603-136 EU 08.11.2020 9/934/92/2.44 GRD 6.1 oder GRD 6.2; Dürr MEX Typ 0831-10 oder -11 85-2.44 GRD 6.2/1; Dürr MEX Typ 0831-10 oder -11 85-2.44-2 GRD 6.2/1; Dürr MEX Typ 0831-10, -11 oder Mex Typ 0544 85-2.78-0 GRD 6.2; ASF Thomas 8014-1 85-2.78-0/1 GRD 6.2; ASF Thomas 8014-1 oder -5.0 GRF-Steuerung, Pumpe (nur 8014-1) und K-Faktor ändern 85-2.78-2 GRD 6.2; ASF 8014-5 oder -6 GRF-Steuerung und K-Faktor ändern 9/934/92/2.38 GRVP; ASF Thomas Typ 8012 GR2 Pumpe ändern: ASF Typ 8014-6 und K-Faktor VR2-1401-141 EU 16.07.2019 9/934/92/2.57 GRVP; Dürr MEX Typ 0831-10 oder -11 9/934/92/2.77 GRVP; ASF Thomas Typ 8014-1 9/934/92/2.119 GRVP; ASF Thomas Typ 8014-5 85-2.57-0/1 85-2.119-0 GRVP; ASF Typ 8014-5.0 oder -6.0 GRF Pumpe evtl. wenn Typ 8014-5 und K-Faktor 85-2.119-1 GRVP; Gardner Denver Thomas 8014-5.0 oder -6.0 85-2.159 Ü12.1 Fafnir Vaporix Control AM VR2-1507-120 EU 16.08.2020 Elaflex Elaflex GRVP Zertifizierung von Gasrückführungssystemen Erfahrungsaustausch Gruppe B "Tanktechnik" am 21. Februar 2019, Kassel

Zertifizierung von Gasrückführungssystemen Bei Gasrückführungssystemen kann sich im Rahmen der Neuzertifizierung der Korrekturfaktor ändern, was bei der nächsten Prüfung oder Justierung zu berücksichtigen ist. Anmerkung: Solange beim automatisch überwachten Gasrückführungssystem keine Fehlermeldung auftritt, ist allein aufgrund der formalen Änderung der Zertifizierung keine zusätzliche Prüfung gemäß 21. BImSchV vorgeschrieben. Bei einigen Varianten werden im Rahmen der Neuzertifizierung vom Hersteller gegenüber dem alten Zertifikat neue Software oder Bauteile (z.B. Steuerungen) eingesetzt. Diese müssen an der Zapfsäule entsprechend nachgerüstet werden, damit die Angaben im Zertifikat mit der Kennzeichnung und der zugehörigen Konfiguration der Zapfsäule übereinstimmen. Für die Gasrückführungssysteme, für die bisher noch keine Neuzertifizierung vorliegt, kann eine Ausnahme gemäß §7 der 21. BImSchV vom Betreiber, bzw. mit Unterstützung durch den Fachbetrieb, von der Frist zur Übergangsregelung nach §10 Absatz (3) bis zum 31.12.2018 bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Erfahrungsaustausch Gruppe B "Tanktechnik" am 21. Februar 2019, Kassel

Zertifizierung von Gasrückführungssystemen Dabei sind der Grund und der Zeitraum anzugeben: das Zertifikat gemäß §3 Absatz (2) nach DIN EN 16321-1 ist beantragt, aber von dem TÜV SÜD als einzige Zertifizierungsstelle in Deutschland noch nicht erteilt wurde. Hierbei sind die spezifischen Angaben zum GRF-System und das voraussichtliche Datum, bis wann mit der Erteilung des neuen Zertifikats zu rechnen ist, anzugeben. Zum anderen kann die Beschaffung eines neuen Zertifikats gemäß §3 Absatz (2) nach DIN EN 16321-1 nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, weil der Zertifikatinhaber (Hersteller oder Importeur) nicht mehr auf dem deutschen Markt aktiv ist bzw. nicht mehr als rechtsfähige Person besteht. Es liegen bisher aber keine Erfahrungen über die Beurteilung solcher Ausnahmeanträge durch Behörden vor. Erfahrungsaustausch Gruppe B "Tanktechnik" am 21. Februar 2019, Kassel

Zertifizierung von Gasrückführungssystemen UNITI als Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen hat eine Initiative unter Ihren Mitgliedern mit dem Ziel gestartet hat, dass sich mehrere Betreiber zusammenschließen, um eine Neuzertifizierung der Gasrückführungssysteme zu beantragen, für die es keinen Herstellerantrag gibt. Eine solche Vorgehensweise mehrerer Betreiber oder Fachbetriebe wäre auch außerhalb der UNITI denkbar, da die Gasrückführungszertifikate für eine Konfiguration grundsätzlich gelten und nicht an einen bestimmten Inhaber gebunden sind. Sofern keine Ausnahme erteilt und kein Zertifikat nach EN 16321-1 ausgestellt wird, bleibt nur der Austausch des kompletten Gasrückführungssystems gegen ein entsprechend zertifiziertes System, soweit dies technisch möglich ist, oder der Austausch der gesamten Zapfsäule, um die Anforderungen der 21. BImSchV ab dem 1.1.2019 zu erfüllen. Nach 21. BImSchV wird nur die Übereinstimmung der GRF-System und nicht der automatischen ÜGR mit der DIN EN 16321-1 gefordert und somit ist eine erneute Zertifizierung von ÜGR nicht erforderlich! Erfahrungsaustausch Gruppe B "Tanktechnik" am 21. Februar 2019, Kassel

Zertifizierung von Gasrückführungssystemen Fragen?! Erfahrungsaustausch Gruppe B "Tanktechnik" am 21. Februar 2019, Kassel