Herdenmanagement Blauzungenkrankheit.

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Herdenmanagement Blauzungenkrankheit

Inhalt Allgemeine Definitionen Blauzungenkrankheit (BT) Rechtsgrundlage – Monitoring Was tun, bei Verdachtsfall??? Rechtsgrundlage – Bekämpfung Empfehlungen zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen

Allgemeine Definitionen nach Artikel 2 der Richtlinie 2000/75/EG (vom 20.11.2000) „Betrieb“: landwirtschaftlicher oder anderer Betrieb, in dem dauerhaft oder vorübergehend Tiere von Arten aufgezogen dauerhaft gehalten werden, die für die Blauzungenkrankheit empfänglich sind „empfängliche Art“: alle Wiederkäuerarten „Besitzer / Halter“: jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümer von Tieren ist bzw. entgeltlich oder unentgeltlich für deren Haltung zuständig ist

Allgemeine Definitionen nach Artikel 2 der Richtlinie 2000/75/EG (vom 20.11.2000) „Vektor“: Insekten der Spezies „Culicoides imicola“ oder jedes andere Insekt der Spezies „Culicoida“, die die Blauzungenkrankheiten übertragen kann „Seuchenverdacht“: das Vorliegen eines klinischen Anzeichens der Blauzungenkrankheit bei einer der empfänglichen Arten vor dem Hintergrund epizootiologischer Daten, die ein Auftreten der Krankheit als denkbar erscheinen lassen

Allgemeine Definitionen nach Artikel 2 der Richtlinie 2000/75/EG (vom 20.11.2000) „Seuchenbestätigung“: die auf Laborbefunde gestützte Feststellung der zuständigen Behörden, dass in einem bestimmten Gebiet das Virus der Blauzungenkrankheit zirkuliert; bei epizootiologischem Auftreten der Krankheit kann die zuständige Behörde die Seuchenbestätigung auch auf klinische und/oder epizootiologische Befunde stützen

Allgemeine Definitionen nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 (vom 26.10.2007) „Fall von Blauzungenkrankheit“: ein Tier, das eine der folgenden Bedingungen erfüllt… klinische Symptome, die auf die Blauzungenkrankheit schließen lassen Tier, welches getestet wurde und bei dem die negativen serologischen Ergebnisse in positive auf Antikörper gegen zumindest einen Serotyp der Blauzungenkrankheit stattfand Tier, in dem das Virus nachgewiesen wurde

Allgemeine Definitionen nach Artikel 2 der Richtlinie 82/894/EWG (vom 21.12.1982) „Ausbruch der Blauzungenkrankheit“: Betrieb oder sonstiger Standort im Hoheitsgebiet der Gemeinschaft, wo Tiere gehalten werden und wo ein oder mehrere Fälle amtlich bestätigt worden sind

Vektor der Blauzungenkrankheit Vektor: Gnitzen oder Bartmücken (Ceratopogonidae) weltweit leben ca. 4.000 Arten in Dtl. über 190 Arten bekannt Culicoides sonorensis (Bildquelle: Wikipedia) Gnitzen befallen die Tiere vorwiegend zwischen der Abend- & der Morgendämmerung → besonders bei feuchtwarmen Wetter Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 1098), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057)

Culicoides (Stechmücken) Biologie: Stechmücken sind 4 bis 10 mm lang, schlank und zierlich gebaut lange Beine und stark geäderte Flügel bei den meisten Arten sind die Flügeladern und die hinteren Flügelränder mit Schuppen und Haaren bedeckt charakteristisch ist der lange Stechrüssel (bei ♂ zurückgebildet) ♂ nehmen nur Wasser & Pflanzensaft auf ♀ sind Blutsauger & Vektor (bei Rindern erfolgt der Stich primär an Bauch & Rücken) geringe Wirtsspezifität: befallen Säuger, Vögel, Amphibien & Reptilien (Mücken leben nicht auf dem Tier, können sich aber längere Zeit im Fell, bei der Suche nach einer geeigneten Stelle zum Stechen, aufhalten Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BVL) (2008): Technische Weisungen über Schutz von Tieren vor Vektoren der Blauzungenkrankheit

Culicoides (Stechmücken) Biologie: Wirtstiere werden vorwiegend auf offenem Gelände angefallen Wirtsfindung erfolgt offenbar über den Geruchssinn besonders anziehend scheinen Amine zu wirken → stechender, ammoniakartiger Geruch Häufigkeit der Blutsaugakte ist temperaturabhängig → Temperaturen < 12°C reduzieren die Aktivität beträchtlich (auch bei Wind ist die Aktivität eingeschränkt) Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BVL) (2008): Technische Weisungen über Schutz von Tieren vor Vektoren der Blauzungenkrankheit

Culicoides (Stechmücken) Biologie: Entwicklung der Culicoides ist an Wasser gebunden ♀ setzen bis zu 30 Gelege von jeweils 100-400 Eier direkt auf die Wasseroberfläche von stehenden oder schwach bewegten Gewässern ab oder heften sie an Gegenstände, z. B. Schilf, Hölzer oder Gras knapp über der Wasseroberfläche Embryonalentwicklung: 2 bis 8 Tage danach schließen sich 4 Larvenstadien an (bis zu 4 Wochen) danach Umwandlung in eine Puppe (Puppenruhe: 3-4 Tage) je nach Mückenart & Umweltbedingungen können im Jahr bis zu 4 Generationen heranwachsen

Culicoides (Stechmücken) Biologie: die erwachsene Mücke lebt gewöhnlich ca. 10 Tage bei kühlerer Witterung verlangsamt sich der Stoffwechsel der Tiere und die Mücke kann bis zu 1 Monat oder länger leben Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BVL) (2008): Technische Weisungen über Schutz von Tieren vor Vektoren der Blauzungenkrankheit

Culicoides (Stechmücken) Biologie: veterinärmedizinisch wichtige Stechmückenarten in Deutschland: Aedes – Arten sind tag- bzw. dämmerungsaktive Wald- & Wiesenmücken → massive Belästigung der Weidetiere möglich Culex spp. & Anopheles spp. sind nachtaktiv, bevorzugen Rinderställe und können hier Beunruhigung auslösen Culicoides-Mücken: → Faustregel: ♀ stechen und sind i.d.R. 1 Std. vor Sonnenuntergang bis 1 Std. nach Sonnenaufgang aktiv, an trüben Tagen auch am Tag

Culicoides (Stechmücken) Biologie: veterinärmedizinisch wichtige Stechmückenarten in Deutschland: Aedes dorsalis Aedes maculatus Aedes vexans Anopheles claviger Anopheles maculipennis Culex pipiens Culex territans

Culicoides (Stechmücken) Bevorzugte Brutplätze: für die Entwicklung wird eine feuchtwarme Umgebung benötigt Eiablage bevorzugt in … feuchten oder nassen Boden mit frischem oder kompostierten Mist oder Gülle (Larven entwickeln sich auch hier) Mückenbrut findet statt, im Bereich … der Tierhaltung in unmittelbarer Umgebung in wassergefüllten Pfützen an sumpfigen Stellen an Orten wo sich Sickersaft sammelt in der Umgebung das Misthaufens am Rand von stehenden Gewässern (Tümpel, Schlamm) Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BVL) (2008): Technische Weisungen über Schutz von Tieren vor Vektoren der Blauzungenkrankheit

Culicoides (Stechmücken) Aufnahme, Vermehrung und Übertragung der Viren: Viren werden von der Mücke über das Blut infizierter Tiere aufgenommen in den Speicheldrüsen der Mücken vermehren sich die Viren und erreichen 6-8 Tage nach der Aufnahme die max. Konzentration 1 Woche nach Virusaufnahme kann das Virus durch die Mücke auf andere Tiere übertragen werden bei Umgebungstemperaturen < 10°C findet keine Virusvermehrung mehr statt, aber die Viren überleben in der infizierten Mücke Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BVL) (2008): Technische Weisungen über Schutz von Tieren vor Vektoren der Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit (BT) Bluetongue disease (BT) !! Anzeigepflichtige Tierseuche !! bei Wiederkäuern Auslöser sind Vieren (RNA-Viren) Orbivirus der Familie Reoviridae (24 Serotypen bekannt) Überträger: blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides keine direkte Übertragung von Tier zu Tier Krankheitsbild: virusbedingte Allgemeinerkrankung der Wiederkäuer für den Menschen nicht gefährlich Friedrich-Loeffler-Institut FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Blauzungenkrankheit (BT) Symptome beim Schaf besonders ausgeprägt treten 7 bis 8 Tage nach der Infektion auf Fieber, Apathie & Absonderung von der Herde Ödeme an Lippen, Augenliedern & Ohren blaurote Färbung (Zyanose) im Maulbereich und v.a. an der Zunge Schleimhauterosion und –geschwüre, vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul geröteter und schmerzender Kronsaum an den Klauen bei Rindern: Entzündung der Zitzenhaut Aborte möglich missgebildete / lebensschwache Nachkommen Friedrich-Loeffler-Institut FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Sächsische Tierseuchenkasse

Blauzungenkrankheit (BT) Risiko zur Einschleppung der Krankheit nach Deutschland besteht durch die Ausbreitung lebender, infizierter Vektoren mit dem Wind durch die Einschleppung infizierter Vektoren durch den Handel und Verkehr durch den Handel mit empfänglichen Tieren, Sperma, Embryos & Eizellen das Eintragsrisiko durch Gnitzen wird als hoch eingeschätzt das Eintragsrisiko über den Handel wird als gering bis mäßig eingeschätzt Sächsische Tierseuchenkasse

Blauzungenkrankheit (BT) Verbreitung in Deutschland (Stand 2018) Betroffenheit von 2006 bis 2009 seit 2011 gilt Deutschland als offiziell frei von der Tierseuche Verbreitung in Europa (Stand Juli 2017) in: Italien, Slowenien, Kroatien, Spanien, Portugal & Serbien Viren zirkulieren teils nur 150 km von der deutschen Grenze entfernt Verbreitung in Europa (Stand 2018) 7 Fälle in Frankreich bekannt (Stand: 16.01.2018) Friedrich-Loeffler-Institut FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Verbreitung der Blauzungenkrankheit 2009 in Europa BMELV Lage der BT-Serotypen und Restriktionsgebiete in Europa (Stand: 27.05.2009)

Blauzungenkrankheit (BT) gemeldete Fälle im Jahr 2017 (Stand: 28.06.2017) Monat Frank-reich Italien Portugal Kroatien Spanien Gesamt 1 252 36 3 293 2 186 29 215 141 23 164 4 56 13 69 5 19 9 28 6 8 11 657 118 780 Friedrich-Loeffler-Institut FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Rechtsgrundlage - Monitoring Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 vom 26.10.2007 Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 200/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit sowie der Beschränkungen, die für Verbringungen bestimmter Tiere von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Art gelten Artikel 4: Programme zur Überwachung und Beobachtung auf Blauzungenkrankheit in Sperrzonen: „Überwachungsprogramme auf Blauzungenkrankheit“ außerhalb der Sperrzonen: „Beobachtungsprogramme auf Blauzungenkrankheit“

Rechtsgrundlage - Monitoring Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 vom 26.10.2007 Mindestanforderungen an Beobachtungsprogramme auf Blauzungenkrankheit, die von den Mitgliedsstaaten außerhalb von Sperrzonen durchzuführen sind Zweck: Viruszirkulation in einem von der Blauzungenkrankheit freien Mitgliedsstaat oder epidemiologisch relevanten geografischen Gebiet zu ermitteln

Rechtsgrundlage - Monitoring Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 vom 26.10.2007 Passive klinische Beobachtung: ein formell laufendes System zur Ermittlung und Untersuchung von Verdachtsfällen auf Blauzungenkrankheit Frühwarnsystem zur Meldung von Verdachtsfällen Eigentümer / Halter & Veterinäre müssen einen Verdachtsfall umgehend der zuständigen Behörde melden alle Verdachtsfälle sind sofort zu untersuchen Sensibilisierungskampagnen müssen durchgeführt werden, mit dem vorrangigen Ziel: Veterinäre & Landwirte die Identifizierung klinischer Anzeichen der Blauzungenkrankheit zu vermitteln

Rechtsgrundlage - Monitoring Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 vom 26.10.2007 Serologische Beobachtung: ein aktives jährliches Programm serologischer Testung von Populationen empfänglicher Tierarten Ziel: Erkenntnis über die Übertragung des Virus der Blauzungenkrankheit durch zufällige oder gezielte serologische und/oder virologische Testung im Verhältnis zum Infektionsrisiko des Mitgliedsstaates oder epidemiologisch relevanten geografischen Gebietes zu gewinnen sie muss so konzipiert sein, dass die Proben repräsentativ für die Rinderpopulation in dem Mitgliedsstaat oder in einem epidemiologisch relevanten geografischen Gebiet sind 95 % Zuverlässigkeit wird gefordert

Rechtsgrundlage - Monitoring Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 vom 26.10.2007 Entomologische Überwachung: aktives jährliches Programm zum „Vektor-Catching“ , durch das Informationen über die nachgewiesenen und möglichen Vektorarten in dem Mitgliedsstaat oder in einem epidemiologischen relevanten geografischen Gebiet, deren Verteilung und saisonale Profile gewonnen werden sollen ist in allen Mitgliedsstaaten durchzuführen, in denen keine Informationen über die nachgewiesen und potenziellen Vektorarten, deren Verbreitung und saisonale Profile vorliegen

Was tun, bei Verdachtsfall??? Richtlinie 2000/75/EG (vom 20.11.2000) „Richtlinie mit besonderen Bestimmungen für Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit“ Artikel 4 nach Eingang der Verdachtsmeldung stellt der amtliche Tierarzt den Betrieb unter amtliche Überwachung alle Tiere werden erfasst, nach Anzahl bereits verendeter Tiere bereits infizierter Tiere bereits ansteckungsverdächtiger Tiere Orte, die Überleben / Vermehrung des Vektors begünstigen, werden erfasst

Was tun bei Verdachtsfall??? Richtlinie 2000/75/EG (vom 20.11.2000) „Richtlinie mit besonderen Bestimmungen für Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit“ Artikel 4 Amtstierarzt besucht die betroffenen Betriebe regelmäßig und veranlasst serologische Untersuchungen im Labor Verbringung von Tieren vom Betrieb wird verboten Tiere in Stallungen unterbringen, zu den Zeiten, an denen die Vektoren aktiv sind Gebäude, in denen die Tiere stehen, müssen regelmäßig mit zugelassenen Insektiziden behandelt werden (Regelmäßigkeit legt die Behörde fest)

Rechtsgrundlage – Bekämpfung Richtlinie 2000/75/EG (vom 20.11.2000) „Richtlinie mit besonderen Bestimmungen für Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit“ in Sachsen liegt eine Genehmigung vor, die es allen Haltern von Wiederkäuern erlaubt die Tiere gegen Blauzungenkrankheit zu impfen Erreger vom Serotyp 4 Erreger vom Serotyp 8 an die Impfgenehmigung sind Auflagen geknüpft Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 1098), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057)

Rechtsgrundlage – Bekämpfung an die Impfgenehmigung sind Auflagen geknüpft… Impfung darf nur von einem Tierarzt durchgeführt werden nur zugelassene Impfstoffe einsetzen Impfung muss innerhalb von 7 Tagen an die zuständige Behörde des Landkreises melden, unter der Angabe von.. Registriernummer des Betriebes Datum der Impfung Verwendeter Impfstoff der durchführende Tierarzt muss bei der HIT ebenfalls eine Meldung abgeben Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 1098), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057)

Empfehlungen zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen Anbringen von Insektenschutznetzen an den Einflugpforten Anbringen von feinmaschigen (sandfly safe) Netzen Es sollten mindestens 3 Maschen pro 1 cm vorhanden sein. Grobmaschigere Netze sollten mit einem Insektizid imprägniert werden. Als bester Wirkstoff gilt Permethrin Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit * keine abtötende Wirkung

Empfehlungen zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen Behandlung mit Insektiziden / Repellentien Pyrethroide kein verlässlicher Schutz, da der Stich einer einzigen infizierten Gnitze ausreichend ist, um ein Tier mit BT zu infizieren Pyrethroide wirken abschreckend auf Insekten (Repellens*), die Wirkung bei Gnitzen ist begrenzt Zeit bis zum Eintreten der Wirkung aus Kontakt- & Nervengift bei den Insektiziden ist etwas verlängert Einsatz von Pyrethroiden kann zum Schutz einer Virusinfektion beitragen, indem die Insekten vor dem Stechen bewegungsunfähig werden Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit * keine abtötende Wirkung

Empfehlungen zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen Behandlung mit Insektiziden / Repellentien Pyrethroide die Bekämpfung der Gnitzen gilt generell als schwierig wegen des breiten Wirkspektrums der Pyrethroide geht man grundsätzlich von einer Wirkung auf Gnitzen aus Pyrethroide wirken auf alle Insekten, auch auf Haarlinge & Läuse die Wirkung von Pyrethroiden ist in Deutschland nicht ausreichend geprüft (Stand 2007) Arzneimittel gelangt nicht ins Fleisch oder in die Milch Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Empfehlungen zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen Behandlung mit Insektiziden / Repellentien Pyrethroide - Anwendung eine Behandlung im Sprüh- oder Dip- (Tauch)-Verfahren ist insbesondere bei Schafen vorzuziehen Wirkstoff sollte möglichst gleichmäßig auf der gesamten Körperfläche verteilt werden in Deutschland sind jedoch entsprechende Formulierungen geeigneter Wirkstoffe nicht verfügbar bzw. nicht als Tierarzneimittel zugelassen und die technischen Voraussetzungen für die Dips fehlen meist Abhilfe: Behandlung mit Deltamethrin im Pour-on-Verfahren Butox® 7,5 mg/ml pour on Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Empfehlungen zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen Behandlung mit Insektiziden / Repellentien Pyrethroide - Anwendung Ob Ohrclips, die Pyrethroide enthalten und hauptsächlich zum Schutz vor Weidefliegen eingesetzt werden, ausreichend gegen Gnitzen wirken, ist nach Kenntnisstand des FLI nicht bekannt. Pyrethroide – Wartezeiten sind einzuhalten und zu beachten, Näheres ist der Packungsbeilage zu entnehmen Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Ohrmarken und Ohrclips gegen Gnitzen Vorteile Nachteile Schutz über 4-5 Monate 1 Marke pro Tier und Weidesaison ausreichend einfache Handhabung, kein Einfangen der Tiere auf der Weide notwendig Gift für Insekten wird durch die Reibung der Haare über den gesamten Körper verteillt kaum behaarte und weit vom Ohr entfernte Körperregionen, wie z.B. das Euter erhalten nur wenig Wirkstoff → ungenügende Schutzwirkung 24 Std. bis der Wirkstoff auf gesamte Tier verteilt ist Einziehen einer dritten Ohrmarke notwendig top agrar 7/2002: Fliegen und Bremsen den Garaus machen

Aufguss-Lösungen gegen Gnitzen Vorteile Nachteile Anwendung der Lsg. ist einfach keine Belastung für das Tier Produkte in Dosierflaschen verkauft keine Sprühverluste vom Insektizid → als umweltverträglicher anzusehen Ausbringung: auf Mittellinie des Rückens am Tier Wirkdauer nur 4-6 Wochen → 3- 4 Behandlungen pro Weidesaison erforderlich Tiere müssen eingefangen werden keine Anwendung bei heißer Witterung → Rinder könnten die Lsg. sonst ggf. ablecken volle Wirkung am ganzen Körper nach 24 Std. top agrar 7/2002: Fliegen und Bremsen den Garaus machen

Sprüh-Lösungen gegen Gnitzen Vorteile Nachteile sorgfältige Benetzung des gesamten Tierkörpers bietet sofortigen Schutz i.d.R. vor der Anwendung mit Wasser verdünnen Wirkdauer: 1-4 Wochen mehrmaliges Einfangen & Behandeln über die Weidesaison nötig Einsprühen von Augen, Nasenlöchern & offenen Wunden vermeiden Euter nach der Behandlung abwaschen → Wirkung geht verloren top agrar 7/2002: Fliegen und Bremsen den Garaus machen

Empfehlungen zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen Behandlung mit Insektiziden / Repellentien Pyrethroide – Einschränkung der Anwendbarkeit toxisch für Fische, Bienen & andere Nutzinsekten es gelten gesonderte Sicherheitsvorschriften, z. B. Weidetiere auf der gleichen Fläche in einer Weidesaison mehrfach zu behandeln eine häufige Mehrfachanwendung kann zu Resistenzen gegenüber Pyrethrioden führen Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Übersicht*: Präparate für die Insektenbekämpfung auf der Weide Anwen-dungsform Produkt-name Vertreiber Wirkstoff Wirkdauer Ohrmarke Auriplak Virbac Permethrin ca. 5 Monate Ohrclip Flectron Fort Dodge Cypermethrin 4-5 Monate Aufguss (Pour on) Bayofly** Bayer Cyfluthrin 4-6 Wochen Butox 7,5% pour on Intervet Deltamethrin 6-10 Wochen Sprühbehand-lung Butox 50 Stomoxin MO Essex 1-4 Wochen * kein Anspruch auf Vollständigkeit (Einzelheiten mit dem Hoftierarzt abstimmen) ** keine Anwendung bei Kälbern top agrar 7/2002: Fliegen und Bremsen den Garaus machen