Wann wird die JGH tätig? Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH)

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 Präsentation transkript:

Wann wird die JGH tätig? Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH) wenn gegen Jugendliche oder Heranwachsende ein Strafverfahren eingeleitet wurde entsprechend den Bestimmungen des SGB VIII sowie des JGG hat das Jugendamt im jugendrichterlichen Verfahren mitzuwirken diese Aufgabe wird durch die Jugendgerichtshilfe (JGH) wahrgenommen JGH ist ein spezialisierter, sozialpädagogischer Fachdienst dabei ist die Jugendgerichtshilfe unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

§ 52 SGB VIII (KJHG) Aufgaben der Jugendgerichtshilfe Rechtsgrundlagen für die Jugendgerichtshilfe § 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz) regelt die Rechte und Pflichten der Jugendgerichtshilfe bei der Durchführung der Arbeit § 52 SGB VIII (KJHG) Bildet die Verknüpfung zwischen JGG und KJGH verweist auf die im § 38 JGG aufgeführten Aufgaben und Pflichten weist auf die Nutzung der Hilfen zur Erziehung im Sinne der Haft- bzw. Prozessvermeidung hin Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

§ 38 Jugendgerichtsgesetz Aufgaben der Jugendgerichtshilfe § 38 Jugendgerichtsgesetz Aufgaben Unterstützung der Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit des Jugendlichen Stellungnahme zu Maßnahmen, die zu ergreifen sind JGH bleibt während des Verfahrens und auch während der Vollstreckung einer Jugendstrafe mit den Jugendlichen in Verbindung Förderung der Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach Verbüßung JGH wacht über die Durchführung von Auflagen und Weisungen (sofern diese Aufgabe nicht einem Bewährungshelfer übertragen wurde) Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

§ 52 SGB VIII (KJGH) Aufgaben der Jugendgerichtshilfe Aufgaben Jugendamt hat frühzeitig zu prüfen, ob Leistungen der Jugendhilfe für den Betroffenen in Betracht kommen mögliche Hilfen sollen umgehend durchgeführt werden, um eine Einstellung des Strafverfahrens herbeizuführen Informationspflicht gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Betreuung der Jugendlichen während des gesamten Verfahrens Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

Tätigkeit der Jugendgerichtshilfe Aufgaben der Jugendgerichtshilfe Tätigkeit der Jugendgerichtshilfe sendet Anklage an Staatsanwalt JGH Nimmt Kontakt zum Jugendlichen auf durch Anschreiben oder Besuch Jugendlicher Gespräch der JGH mit dem Jugendlichen bzw. Eltern: Abklärung, ob und welche Hilfen notwendig sind, z. B. weitere Beratungs- gespräche Soziale Gruppenarbeit Sozialer Trainingskurs Einzel- betreuung Aufnahme in einer Wohngruppe JGH leitet bei Bedarf Jugendhilfeleistungen ein oder stellt Kontakt zu anderen Fachstellen her Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

vermittelt Weisungen und Auflagen, z. B. Aufgaben der Jugendgerichtshilfe Gerichtsverhandlung JGH nimmt teil und nimmt mündlich Stellung Richter entscheidet JGH berät weiter, vermittelt Weisungen und Auflagen, z. B. gemeinnützige Arbeit sozialer Trainingskurs Einzelbegleitung Schadens- wiedergutmachung JGH berichtet dem Gericht über Verlauf und Abschluss der Maßnahmen Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit