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Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung
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Ein Fall beim KJSD wird bekannt...
1. Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste 2. Arbeitsinhalte der Kinder- und 3. Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienst 4. Der Erstkontakt 5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation 5. Wenn es zu einer Strafanzeige kommt... 6. Beendigung des Beratungssettings
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Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste
...vertritt Kinderrechte ...ist eine ambulant arbeitende Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle ...arbeitet nach dem kindzentrierten Ansatz ...ist aufsuchend ...arbeitet unter Schweigepflicht ...ist ständiger Ansprechpartner für betroffene Kinder und Jugendliche ...leitet in Krisensituationen sofortige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein
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Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste
Schutz bieten vor weiteren Gefahren Anbieten von Hilfen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und für die künftig Lebensgestaltung Traumaberatung zur Aufarbeitung der Folgen und Auswirkungen erfahrener Gewalt Unterstützung und Hilfe in zivil- und strafrechtlichen Verfahren Vermittlung sowie Begleitung von Kontakten zu erzieherischen, sozialen, medizinisch-therapeutischen und juristischen Hilfeformen
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Vorstellung der Familie und des Zugangs
Erstinformationen/ Zugangswege im Fall 1. Jugendamt 2. Kindergarten 3. Polizei
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Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienste
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Der Erstkontakt mit der Mutter
1. Klärung des Schutzes 2. Anamnese / Situationsklärung 3. Auftragsklärung / Zugang zum Kind Stabilisierung der Lebenssituation Stärkung und Hilfen für Tochter Traumaberatung Gerichtsbegleitung
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Der Erstkontakt Erstgespräch erfolgt
erste Auftragsklärung wird vereinbart Grunddaten der Klienten werden erfasst (freiwillig) Motivation und Überweisungskontext werden geklärt Beziehungsaufbau, Vertrauensebene schaffen, Kind/ Jugendlichen über seine Rechte aufklären Kind stärken, dass es den Weg mit geht Informationen sammeln und geben
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Ziele Schutz des Kindes herstellen bzw. überprüfen
zu entsprechenden Institutionen Kontakt aufnehmen (Polizei, Jugendamt, Inobhutnahmestelle, Klinik) Hilfeplanung nach §36 KJHG Krisenintervention bei Suizidalität und Selbstverletzendem Verhalten
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Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind
Kinderschutzdienst Gespräch mit dem nicht misshandelnden Elternteil oder anderem Familienmitglied bzw. Vertrauensperson Gibt es weitere Opfer? wenn ja, Kontaktaufnahme Zugänge/ Kontakt zu Einbeziehung des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei, Jugendamt u.a.
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Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind
Kinderschutzdienst Information über mögliche familienrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Interventionen evtl. Rechtsanwalt/in einschalten, Weissen Ring informieren Zugänge/ Kontakt zu Jugendamt, Rechtsanwalt/in, Familiengericht, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft Polizei, Frauenhaus
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Arbeit mit dem betroffenen Kind und dem System
1. Familiengespräch 2. psychosoziale Beratung und Begleitung des 8-jährigen durch einen Kollegen des KJSD 3. psychosoziale Beratung und Begleitung der Tochter 4. psychosoziale Beratung und Begleitung der Mutter 5. psychosoziale Beratung und Begleitung der weiteren zwei betroffenen Mädchen
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Psychosoziale Beratung des Kindes
langfristig, kindzentriert, geschlechtsspezifisch solange, wie das Kind es benötigt Traumaberatung stabilisierende Verfahren, die vor Überflutung schützen Erstaufarbeitung Beratung zu Alltagserfahrungen und Lebensplanung Sexualaufklärung bei sexueller Gewalt
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Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation....
1. Jugendamt Unterhaltsvorschuss / ASD Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistandschaft Heimeinweisung Sozialpädagogische Familienhilfe 2. pro familia Schwangerschaftsberatungsstellen/ Stiftung Mütter in Not 3. Shia – Verein zur Kinderbetreuung 4. Schule und Kindergarten 5. Kinderärztin
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Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation....
...im Rahmen der Gerichtsbegleitung: 1. Rechtsanwälte 2. Gutachter 3. Polizei 4. Staatsanwaltschaft 5. Versorgungsamt/ OEG 6. Weisser Ring
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Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation
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Wenn es zu einer Strafanzeige kommt.....
KJSD berät Kind und Eltern, bzw. Bezugspersonen Opferschutzmaßnahmen einleiten ( Weisser Ring, richterliche Vernehmung) stellt Schutz des Kindes her einschalten eines/r Rechtsanwaltes/in Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Familiengericht Anzeigeaufnahme Ermittlungen erste Vernehmung des Kindes eventuell richterliche Vernehmung oder zivilrechtliche Maßnahmen
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Begleitung bei Gerichtsverfahren
Vorbereitung auf die Verhandlung (Gericht besuchen, mit Richter/in sprechen, Gespräche bei dem Rechtsanwalt/ der Rechtsanwältin, Vorbereitung der Angehörigen/ Geschwister, Vorbereitung Zeugenschutzzimmer) Einleitung einer Nebenklage Begleitung des Kindes während der Verhandlung Vermeidung des Kontaktes zwischen Täter und Opfer
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Ergebnisse der Gerichtsverhandlung
Personen: 5 Kinder Gewaltformen: schwerer sexueller Mißbrauch mit analer und vaginaler Vergewaltigung ab dem Kindergartenalter Vergewaltigung in der Partnerschaft häusliche Gewalt in Form von schlagen mit den Fäusten, mit Gürteln und werfen von Gegenständen Bedrohungen mit Waffengewalt körperliche Gewalt gegen die leiblichen Söhne Strafmaß: 12 Jahre
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Beendigung des Beratungssettings
Überprüfung der gemeinsam gestellten Ziele evtl. Vermittlung an andere Beratungsstellen, niedergelassene Kinder – und Jugendlichentherapeuten auch nach Beendigung der Beratung besteht die Möglichkeit der erneuten Kontaktaufnahme des Kindes bei Bedarf
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