Stimmrechte der Vereinsmitglieder

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 Präsentation transkript:

Stimmrechte der Vereinsmitglieder Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: November 2018

Ausübung des Stimmrechts: Enthält die Satzung Regelungen über die Ausübung des Stimmrechts Wird das Stimmrecht nur Mitgliedern gewährt Haben alle Anwesenden ein Stimmrecht, kann das Stimmrecht von Erziehungsberechtigten ausgeübt werden, kann das Stimmrecht übertragen werden Gelten Sonderregelungen für einzelne Mitglieder, z.B. Ehrenmitglieder Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh

Erteilung einer Vollmacht: Enthält die Satzung eine Regelung, die es dem Mitglied erlaubt, eine Stimmvollmacht zu erteilen Schreib die Satzung vor, wie die Vollmacht nachzuweisen ist und wer Bevollmächtigter sein darf Muss der Bevollmächtigter aus dem Kreis der Vereinsmitglieder stammen Darf auch ein Nichtmitglied des Vereins als Bevollmächtigter auftreten. Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2018

Gesetzliche Vertretung eines Vereinsmitgliedes: Regelt die Satzung, bei welchen Vereinsmitgliedern eine Vertretung erforderlich ist Müssen minderjährige Vereinsmitgliedern durch gesetzliche Vertreter vertreten werden, oder haben diese kein Stimmrecht. Dürfen gesetzliche Vertreter mehrere minderjährige Vereinsmitglieder gemeinsam vertreten Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh

Ausschluss des Stimmrechts: wenn die Vereinssatzung in bestimmen Fällen den Ausschluss des Stimmrechts vorsieht wenn die Beschlussfassung eigene Angelegenheiten des Stimmberechtigten betreffen wenn Verträge den Stimmberechtigten und dem Verein betreffen wenn einseitige Rechtsgeschäfte vorliegen (Anfechtung oder Kündigung eines Vertrages zwischen Verein und Mitglied) wenn die Beschlussfassung die eigene Entlastung betrifft wenn eine Inanspruchnahme eines Stimmberechtigten bei Pflichtverletzung in Regress genommen werden muss wenn der Stimmberechtigte als Organmitglied abberufen werden soll wenn ein Arbeitsvertrag mit einem Stimmberechtigten gekündigt werden soll Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh

Art der Abstimmung: Regelt die Vereinssatzung die Art der Abstimmung wird eine bestimmtes Abstimmungsart durch eine Vereinsmitglied beantragt fehlt eine Satzungsregel und wird keine bestimmte Abstimmungsart beantragt - mündliche Abstimmung - Stimmabgabe durch Handzeichen - geheime Abstimmung durch Stimmzettel Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh

Stimmenmehrheit: reicht bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit Worauf kommt es bei der Mehrheit an - Mehrheit der erschienen Mitglieder (100 erschienene Mitglieder = einfache Mehrheit = 51 Stimmen) - Zahl der abgegebenen JA- und NEIN Stimmen (100 Mitglieder sind erschienen. 50 Mitglieder stimmen mit JA, 45 Mitglieder mit NEIN und 5 Mitglieder enthalten sich der Stimme = der Antrag ist angenommen) - Qualifizierte Mehrheit (Anzahl der JA-Stimmen größer als die einfache Mehrheit, aber nicht einstimmig) Schreibt die Vereinssatzung eine bestimmte Mehrheit vor (3/4 Mehrheit) - Satzungsänderung - Auflösung des Vereins - Verschmelzung des Vereins Ist zur Annahme eines Antrags die Zustimmung aller Vereinsmitglieder erforderlich - Änderung des Vereinszwecks durch Erweiterung oder Verminderung Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh