Flotte 2019 – Der Branchentreff

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Flotte 2019 – Der Branchentreff
Flotte 2019 – Der Branchentreff
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 Präsentation transkript:

Flotte 2019 – Der Branchentreff Workshop: Dienstwagensteuer aktuell „Die wichtigsten Aspekte, Fragen und Antworten“ Gerhard Nolle

Themenübersicht für Diskussionen Workshop Dienstwagensteuer Themenübersicht für Diskussionen Kriterien bei der Firmenwagenbesteuerung Übersicht der Prozessbeteiligten Übersicht der Rahmenbedingungen Übersicht der Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Besonderheiten verschiedener Fahrzeugarten Sonderfälle bei der Firmenwagenbesteuerung Die aktuellsten Neuerungen (Kurzvorstellung) Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist 18.04.2019 WWW.FUHRPARKVERBAND.DE

Die wichtigsten Aspekte Kriterien bei der Firmenwagenbesteuerung Prozess- beteiligte Rahmen- bedingungen Abgaben Steuer/SV Fahrzeug- arten Sonderfälle 18.04.2019 © Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.

Übersicht der Prozessbeteiligten Intern Extern Fuhrpark Personal/ Abrechn. Buch- haltung Arbeit-geber Fin.amt LSt-Prüf. DRV SV-Prüf. Externe Dienstl. Betriebs-prüfer Haftung Testat Bilanz Fachliche Verantwortung und aktuelles know-how 18.04.2019 © Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.

Übersicht der Rahmenbedingungen Interne Regelungen Gesetzliche Vorgaben Arbeits- vertrag Überl.- vereinb. Fahrzeug- modelle Berechn.- Methode EStG/ LStR BMF- Schreiben BFH- Urteile Sozial- Versich. Erste Tätigkeits-stätte Evtl. Zuzahlung ArbN Fahrten- Buch-Methode Prozent- methode 18.04.2019 © Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.

Abgaben (Steuer und Sozialversicherung) Übersicht der Abgaben Abgaben (Steuer und Sozialversicherung) Arbeitgeber Arbeitnehmer Umsatz-steuer Pauschal- steuer Sozialversicherung bis BBG Geldwerter Vorteil Sozialversicherung bis BBG Basis gwV ArbN Optional RV ALV KV PV LSt KiSt Soli RV ALV KV PV 18.04.2019 © Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.

Übersicht der Fahrzeugarten im Unternehmen PKW LKW Nutzfahrzeuge Fahrzeug- Pool Monteur-/ Werkstatt- wagen E-Fahrzeuge Normalfall gwV i.d.R keine Privatnutzung Privatnutzung ja/nein Klärung Eignung Privatnutzung Besonderheiten gwV 18.04.2019 © Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.

Übersicht der Fahrzeugarten im Unternehmen S o n d e r f ä l l e Unfall mit Firmenwagen Ausnahmen voller Ansatz gwV Nutzung mehrere Fahrzeuge Einzelbewertung des gwV Familienheim-fahrten Geldwerter Vorteil und Schadenersatz Gelegentliche bzw. keine Privatnutzung Ein ArbN oder mehrere ArbN Fahrten Whg/erste Tätigkeitsstätte Mitarbeiter mit zwei Wohnsitzen 18.04.2019 © Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.

Die aktuellsten Neuerungen Workshop Dienstwagensteuer Die aktuellsten Neuerungen Halbierung der Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen Die steuerliche Förderung von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, erfolgt eine Halbierung der Bemessungsgrundlage. Das bedeutet, dass bei der Bruttolistenpreismethode der halbe Bruttolistenpreis und bei der Fahrtenbuchmethode die Hälfte der Absetzung für Abnutzung bzw. der Leasingkosten angesetzt wird. Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist 18.04.2019 WWW.FUHRPARKVERBAND.DE

Die aktuellsten Neuerungen Workshop Dienstwagensteuer Die aktuellsten Neuerungen Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Der Arbeitgeber ist ab 1.1.2019 auf Verlangen des Arbeitgebers zur Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verpflichtet, wenn sich aus arbeitsvertraglichen Rechtsgrundlagen nichts anderes ergibt. Allerdings sind in diesem Fall die Angaben des Arbeitnehmers zu den tatsächlichen Fahrten zusätzliche Voraussetzungen. Bewertung: 0,002% des Listenpreises je Entfernungs-Km x tatsächliche Fahrten/Monat Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist 18.04.2019 WWW.FUHRPARKVERBAND.DE

Die aktuellsten Neuerungen Workshop Dienstwagensteuer Die aktuellsten Neuerungen Nutzungsverzicht für Privatfahrten Dem Nutzungsverbot des Arbeitgebers für Privatfahrten ein schriftlicher Nutzungsverzicht des Arbeitnehmers gleichgestellt. In beiden Fällen entsteht kein geldwerter Vorteil. Beispiel: Eine Führungskraft mit Anspruch auf Firmenwagen verzichtet auf Privatnutzung Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist 18.04.2019 WWW.FUHRPARKVERBAND.DE

Die aktuellsten Neuerungen Workshop Dienstwagensteuer Die aktuellsten Neuerungen Firmenwagengestellung für Teilstrecke zur ersten Tätigkeitsstätte Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitssstätte nur für eine Teilstrecke zur Verfügung, ist der geldwerte Vorteil z.B. nach der 0,03%-Bruttolistenpreisregelung nur für die Teilstrecke zu ermitteln. Bei eine entsprechende schriftliche Vereinbarung (z.B. für ein Park-and-ride-System) hat der Arbeitgeber keine Überwachungspflicht. Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist 18.04.2019 WWW.FUHRPARKVERBAND.DE