Reisekosten neu ab 01.01.2014 Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018
Steuerliche Definition von Reisekosten Vereinsberatung : Steuern Steuerliche Definition von Reisekosten Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese Kosten durch eine ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit eines Arbeitnehmers und ehrenamtlichen Vereinsmitarbeiter. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer sich vorrübergehend außerhalb seiner Wohnung und nicht an der ersten Tätigkeitsstätte aufhält. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Verpflegungs- mehrauf- wendungen Übernach- tungskosten Vereinsberatung : Steuern Reisekosten Fahrtkosten Verpflegungs- mehrauf- wendungen Übernach- tungskosten Reiseneben- kosten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Fahrtkosten Kraftwagen 0,30 € Motorrad/ Motorroller 0,13 € Moped/Mofa 0,08 € Fahrrad 0,05 € Mitnahmeent- schädigung pro Person 0,02 € Mitnahmeent- schädigung pro Person 0,01 € Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel können gegen Nachweis in vollem Umfang geltend gemacht werden. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Mehraufwendungen für Verpflegung (Inland) Abwesenheit von der Wohnung/Arbeitsstätte Eintägige Dienstreise mehr als 8 Stunden Mehrtätige Dienstreise 12,- € 24,- € Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Auslandsdienstreisen Mehr als 24 stündige Abwesenheit Weniger als 24 stündige Abwesenheit 120% der nach dem BRKG festgesetzten Tagegelder 80% der nach dem BRKG festgesetzten Tagegelder Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern Übernachtungskosten Grundsätzliche Nachweispflicht getrennt nach Übernachtung und Verpflegung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Reisenebenkosten Parkgebühren Mautgebühren Garage Parkhaus- gebühren Nachweispflicht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Hinweise Bevor Reisekosten an Vereinsmitglieder gezahlt werden können, ist erst eine satzungsmäßige Voraussetzung zu schaffen. Reisekosten können nur mit Genehmigung und Zustimmung der Vereinsvorstandes entstehen. Die Genehmigung sollte in einem Vorstandssitzungsprotokoll niederge- schrieben werden. Reisekosten sind grundsätzlich durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Die Ausstellung von Gefälligkeitsbescheinigungen erfüllt einen steuerlichen Haftungstatbestand. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung