Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

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 Präsentation transkript:

Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen Fachausschuss „Bau, Umwelt und Verkehr“ des Stadtteilbeirates Findorff am 20. November 2018 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs: Feststellung einer qualifizierten Gefahrenlage auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse (z. B. Verkehrssicherheit gefährdet). StVO-Novellierung 2016 Ausnahme: Innerörtliche, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkun-gen auf 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittel-baren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen, z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern vorhanden ist. 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten sind. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Klarstellung: Keine Absicherung von Schulwegen! 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Identifizierung der Einrichtungen Kindergärten, Kindertagestätten, Horte allgemeinbildende Schulen Förderschulen Alten- und Pflegeheime Behindertenwerkstätten und vergleichbare Einrichtungen Krankenhäuser Berücksichtigte Mindestgröße der Institutionen: 10 Personen 761 Einrichtungen im Stadtgebiet Bremen und in Bremen-Nord sind in die Untersuchung eingeflossen. 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Bremen-Stadt und Bremen-Nord 1.) Tempo 30 vorhanden 583 Einrichtungen in Tempo 30-Zonen oder an Strecken mit Tempo 30 2.) Anordnung von Tempo 30 (Stufe I) 71 Einrichtungen an Strecken ohne straßenbündigen ÖPNV 3.) Überprüfung der Kriterien (Stufe II) - Vermeidung von Verkehrsverlagerungen in Wohnnebenstraßen - Auswirkungen auf den ÖPNV 107 Einrichtungen – Tempo 30 in Prüfung 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen Stadtteil Findorff 28 Einrichtungen in Findorff 1.) Tempo 30 vorhanden: 26 Einrichtungen in Tempo 30-Zonen oder an Strecken mit Tempo 30 2.) Anordnung von Tempo 30 (Stufe I): 1 Einrichtung an Strecken ohne straßenbündigen ÖPNV Kleinkindgruppen auf der Bürgerweide (Theodor-Heuss-Allee) 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen Stadtteil Findorff 3.) Prüfung (Stufe II): 1 Einrichtung Seniorenhaus Findorff (Hemmstraße) 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Anordnung der Tempo 30-Strecken in der Regel 150 m vor und 150 m hinter der Einrichtung kürzere Anordnungsstrecken sind möglich (Minderung der Auswirkungen auf den ÖPNV) Zusammenfassung dicht aufeinander folgender Tempo 30-Strecken Anordnung des Zeichens zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen Nächste Schritte Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens Erstellung der Anordnungen (Stufe I), Umsetzung der Stufe I Prüfung der Auswirkungen auf den ÖPNV und andere Prüfungen (Stufe II) Bericht der Verwaltung für die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft zur Umsetzungsstufe II Anhörung der Beiräte als Träger öffentlicher Belange (Stufe II) Erstellung der Anordnungen (Stufe II) Umsetzung der Stufe II 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen Vielen Dank 20. November 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen