Inken Klassen BMAS, Referat VIGruEF1, Europäischer Sozialfonds Positionspapier „Lean Fund Management“ (LFM) der ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes zur Ausgestaltung des ESF ab 2021ff Inken Klassen BMAS, Referat VIGruEF1, Europäischer Sozialfonds
Komplexität der rechtlichen Vorgaben Ausgangslage Komplexität der rechtlichen Vorgaben Vielzahl von rechtlichen Grundlagen (Verordnungen, ergänzende Leitlinien, Delegierte Rechtsakte…) Vorlagezeitpunkt vs. Rechtssicherheit z.B. anspruchsvolles Programmierungsverfahren (Partnerschaftsvereinbarung, Ex-ante-Konditionalitäten, strategische Ausrichtung) z.B. Designierungsverfahren als Bedingung für die Erstattung von Ausgaben z.B. neues Erstattungsverfahren mit Jährlicher Rechnungslegung z.B. Ausweitung verpflichtender elektronischer Erhebung von 40 auf 113 „Datenfelder“ pro Vorhaben/Projekt
Wirkung Geringe Mittelabrufzahlen (i.R.d. Erstattungsanträge ggü. der Europäischen Kommission) trotz erheblichen Bedarfs Unverhältnismäßiger zeitlicher und finanzieller Aufwand in der Verwaltung und bei den Projektträgern ggf. „Selbstbeschränkungen“, d.h. Programme/Projekte werden erst gar nicht implementiert Negative Wahrnehmung
Positionspapier zum „Lean Fund Management“ Allgemein Überprüfung der rechtlichen Vorgaben auf Praktikabilität, Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit für ordnungsgemäße Mittelverwendung Fortführung bewährter Verfahren und Streichung unzweckmäßiger Elemente Vorgaben müssen deutlich vor Beginn der Förderperiode feststehen Grundsätzlich: Klarheit der rechtlichen Vorgaben
Positionspapier zum „Lean Fund Management“ Vorschläge I Straffung des Programmierungsverfahrens (z.B. Verhältnis PV – OP) Beibehaltung Ex-ante Konditionalitäten Straffung des Designierungsverfahrens Weiterentwicklung der thematischen Konzentration Fortführung der Ergebnisorientierung bei kritischer Überprüfung des Mechanismus „Leistungsrahmen“ und „Leistungsreserve“
Positionspapier zum „Lean Fund Management“ Vorschläge II Reduzierung der Indikatoren, konzentriert auf für ESF-Förderung wesentliche Informationen (u.a. Erhebung kritischer personenbezogener Daten allenfalls auf freiwilliger Basis) Überprüfung von Art und Umfang der Finanzdatenerhebungen z.B. auf Auswertbarkeit Reduzierung der Vorgaben im Bereich der elektronischen Datenaustauschsysteme Kritische Analyse des Zahlungsantrags- und Auszahlungsverfahrens („Jährliche Rechnungslegung“) Entwicklung weiterer Vereinfachungsmöglichkeiten, die Fehlerquellen minimieren helfen
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