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§ 16 Kartellverbot nach § 1 GWB

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Präsentation zum Thema: "§ 16 Kartellverbot nach § 1 GWB"—  Präsentation transkript:

1 § 16 Kartellverbot nach § 1 GWB
Teil 3: Deutsches Kartellrecht § 16 Kartellverbot nach § 1 GWB I Wandlungen des Kartellverbots im GWB Von der Entscheidung des RG im sächsischen Holzstoffkartell 1897 über die KartellVO 1923 und den Benrather Tankstellenfall zum GWB 1957 – der lange und steinige Weg zum Wettbewerbsschutz  Gewerbefreiheit oder Kartellfreiheit ? – Die Entscheidung des RG vom , RGZ 38, 155 und ihre verhängnisvollen Folgen Die Kartellverordnung vom Randkorrekturen bei der Ausübung der Kartellfreiheit: der Benrather Tankstellenfall, RG , RGZ 134, 342 Das Zwangskartellgesetz vom Alliierte Dekartellisierung nach 1945 Vorbereitung und Verabschiedung des GWB

2 Teil 3: Deutsches Kartellrecht
2. Die Anpassung des Kartellverbots im deutschen Recht an das europäische Recht durch die 7. GWB-Novelle 2005 und die nachfolgenden GWB-Novellen 2013 und 2017 Anpassungsdruck durch Art. 3 VO 1/2003 Das GWB zwischen Anpassung an das europäische Recht und eigenständiger Regelung

3 Teil 3: Deutsches Kartellrecht
II. Unternehmen, Unternehmensvereinigungen Unternehmensbegriff/Unternehmensvereinigung Hoheitliches Handeln Privater Konsum Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen und Beschlüsse als Instrumente der Wettbewerbsbeschränkung Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs Wettbewerbsbeschränkung Zweck und Wirkung

4 Teil 3: Deutsches Kartellrecht
3. Tatbestandsrestriktionen des § 1 GWB Immanenztheorie Rechtsgüterabwägung Rule of Reason 4. Zivilrechtliche Folgen eines Verstoßes gegen das Kartellverbot a) Nichtigkeit nach § 134 GWB aa) Umfang der Nichtigkeitssanktion bb) Ausführungsverträge cc) Folgeverträge

5 Teil 3: Deutsches Kartellrecht
b) Schadensersatzanspruch nach § 33 a – h GWB aa) Tatbestandsverwirklichung, Rechtswidrigkeit und Verschulden bb) Passing-on-defence cc) Schaden und Schadensberechnung dd) Berücksichtigung des Gewinns bei der Schadensberechnung ee) Bindung des Gerichts an bestandskräftige Entscheidung einer Wettbewerbsbehörde ff) Hemmung der Verjährung durch Kartellverfahrenseinleitung V. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung


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